Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 71ten Tagung
zum 16.08.2014, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 16.08.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung der 70. Tagung des Volks-Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich
der Volks-Bundesrath spätestens zum 12. Oktober des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1408161-Bekanntmachung-VBR71-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1408161-Bekanntmachung-VBR71-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
|