Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 69ten Tagung
zum 22.06.2014, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 26.06.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter ZUstimmung der 67. Tagung des Volks-Bundesrathes, was
folgt:
Gemäß Artikel 12 der Verfassung hat sich
der Volks-Bundesrath spätestens zum 12. Juli des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten.
Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen
Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1406222-Bekanntmachung-VBR69-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1406222-Bekanntmachung-VBR69-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 44ten Tagung
verordnet
am 22.06.2014, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 26.06.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 25
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag
am 05. Juli des Jahres 2014 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke
wird der Volks-Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1406221-Nr25-Verordnung-VRT44-Einberufung" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1406221-Nr25-Verordnung-VRT44-Einberufung"_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
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