Allerhöchster Erlaß betreffend die Einrichtung der
Behörde Verfassungsschutz im Deutschen Reich
Hier, das Gesetz zum Ausdrucken
erlassen
am 13.07.2011, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 13
Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im
Deutschen Reich wird ein Verfassungsschutz errichtet und dem Reichsjustizamt
unmittelbar unterstellt. Er dient zum Schutz der Förderung und der Lehre, aber
auch der Beaufsichtigung der unter Verfassungsschutz fallenden Handlungen.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
"Staatssekretär für Verfassungsschutz".
Die einzelnen Aufgaben der Behörde „Verfassungsschutz“ bestimmt der Staatssekretär
des Reichjustizamtes in Abstimmung mit dem Reichskanzler. Er bestimmt auch im
Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich
auf die neue Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich
der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1107131-Nr13-Erlass-Verfassungsschutz"
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: daten/FRAKTUR.TTF - diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren - Schrift wird installiert
Gesetz, betreffend die Grundsteuer im Deutschen Reich
Hier, das Gesetz zum Ausdrucken
gegeben
am 29.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 12
Wurde am 03.03.2016 außerkraft gesetzt, durch Gesetz
http://deutscher-reichsanzeiger.de/2016/rgbl-03-Mae-2016.htm#Nr04
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106292-Nr12-Gesetz-Grundsteuergesetz" Amtsschrift (wurde außerkraft gesetzt)
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106292-Nr12-Gesetz-Grundsteuergesetz" (wurde außerkraft gesetzt)
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Gesetz, betreffend die Einkommensteuer im Deutschen
Reich
Hier, das Gesetz zum Ausdrucken
gegeben
am 29.06.2011, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 11
Wurde am 03.03.2016 außerkraft gesetzt, durch Gesetz
http://deutscher-reichsanzeiger.de/2016/rgbl-03-Mae-2016.htm#Nr03
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz" Amtsschrift (wurde außerkraft gesetzt)
Reichsgesetzblatt "RGBl-1106291-Nr11-Gesetz-Einkommensteuergesetz" (wurde außerkraft gesetzt)
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Gesetz, betreffend der Mehrwertsteuer im Deutschen
Reich
Hier, das Gesetz zum Ausdrucken
gegeben
am 14.08.2010, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft gesetzt
am 11.08.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was
folgt:
Nr. 31
§ 1
Auf Sachgüter und Dienstleistungen aller Art wird
eine Abgabe in Höhe von 10 von Hundert der Erlöse erhoben.
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen
Reichs-Anzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt "RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz" Amtsschrift
Reichsgesetzblatt "RGBl-1008145-Nr31-Gesetz-Mehrwertsteuergesetz"
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