In der 24. Tagung des Volks-Bundesrathes, vom 14. August 2010, die zu Rostock stattfand, mußten unter
anderem folgende Beschlüsse gefaßt, die mit Veröffentlichung im
Deutschen-Reichs-Anzeiger in Kraft treten.
Niederlegung der Ämter und der Tätigkeit wegen der Nichtigkeitserklärung der Tagungen vom Volks-Reichstag am 23.05.2010, 20.06.2010 und am 27.06.2010, nach vorheriger Abstimmung durch den Volks-Bundesrath.
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1. Beschluß: Gemäß„1_Antrag1-VRT-Tag-Ungueltigkeit-an-VBR-080810.pdf“
wurde
erkannt
und einstimmig bestätigt, daß
die 09. Tagung des Volks-Reichstag vom 23.05.10
NICHTIG und ungültig ist;
die 10. Tagung des Volks-Reichstag vom 20.06.10
NICHTIG und ungültig ist;
die 11. Tagung des Volks-Reichstag vom 27.06.10
NICHTIG und ungültig ist.
Es wurde
auch erkannt und einstimmig bestätigt, daß alle in den betreffenden Tagungen
gemachten Beschlüsse, Anordnungen, Erlasse, Geschäftsordnungen und Ernennungen
somit im Sinne von Artikel 5 unserer Verfassung und bezogen auf die Stellung
des Volks-Reichstages, gemäß Gesetzgebung nicht ausgeübt wurden und somit
in einer neu einzuberufenen 9. Tagung
nun ausgeübt werden müssen. Alle Anträge und Beschlüsse der betreffenden
Tagungen müssen neu gestellt werden.
2. Beschluß: Gemäß „2_Antrag2-Disqualifikation-an-VBR-080810.pdf“
und wegen Verstoß gegen die Verfassung, Artikel 5, 7 14,
16, 74,
wegen Boykottierung
der rechtsverbindlich angesetzten Tagungen des Volks-Reichstages und des
Volks-Bundesrathes für den 01.08.2010 und wegen Drohungen, werden nachfolgende
Personen im Amt des „Rath der Volksbeauftragten“ disqualifiziert: (betreffende Personen wurden informiert).
Gemäß diesem Beschluß wurde ein
EILANTRAG eingebracht, der wie folgt lautet: Die Kündigungen (betreffende 3 Personen wurden informiert) werden durch die heutige Tagung desVolks-Bundesrath angenommen und bestätigt.
6. Beschluß: Gemäß Antrag
Durch einen EILANTRAG umformuliert. Es gilt folgender
Wortlaut: „Hiermit beantrage ich, dass der Volks-Reichstag aus wichtigem Grund,
seine 9. Tagung eigenständig einberufen und terminlich festlegen kann. Der
Volks-Bundesrath ist darüber zu informieren.“
Somit
wurde dem Volks-Reichstag verfassungkonform zu Zustimmung erteilt, daß
dieser schnellstmöglich seine Tagung ausführen kann.
Das betreffende Protokoll kann durch Berechtigte eingesehen werden und beinhaltet 22 Tagungspunkte.
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