image_pdfimage_print

Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2023. Der Bundesrath setzt sich aktuell aus   17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen; 209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte; 273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte. Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt B 03) Zustimmung zur Verabschiedung der 5 Bevollmächtigten des Allgäu-Komplottes mit dem Tatbestand … Weiterlesen

RGBl-2310201-Nr05-Erlaß betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde erlassen am 20.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 05 Die Deutsche Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde des Gesundheits- und Krankenversicherungswesen untersteht mit Inkrafttreten … Weiterlesen

RGBl-2001131-Nr05-Verordnung, zur Eingliederung des Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse kurz DeGeKa

Verordnung, betreffend die Eingliederung des gesamten Gesundheitswesen in die Deutsche Gesundheitskasse “DeGeKa” gegeben am 13.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches. In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt: Nr. 05 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen … Weiterlesen

RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz, Änderungsstand 01. Januar 1893

RGBl-1706281-Nr18 Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz, Änderungsstand 01. Januar 1893 verordnet am 28.06.2017, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 01.07.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 18 Artikel 1. Alle Rechte und Pflichten, die im Krankenversicherungsgesetz RGBl Nr. 1496, für Ortskrankenkassen und … Weiterlesen