Geschützt: Depesche an die Regierung Rußland – russische Föderation
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
Deutscher Reichs-Anzeiger - Deutscher Reichsanzeiger - Mitteilungsblatt
Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
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Verordnung, betreffend die Einberufung des Deutschen Parlaments zur 88ten Tagung. Einberufen am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches. In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 1 Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 10. Mai des Jahres 2025 … Weiterlesen
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erlassen am 09.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt: Nr. 02 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths … Weiterlesen
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde erlassen am 20.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 05 Die Deutsche Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde des Gesundheits- und Krankenversicherungswesen untersteht mit Inkrafttreten … Weiterlesen
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeamtes einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 04 Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange … Weiterlesen
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes im Deutschen Reich einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 03 Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde, der mit … Weiterlesen
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 87ten Tagung einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 1 Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres … Weiterlesen
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 87ten Tagung einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 2 Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres … Weiterlesen
Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 86ten Tagung einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 01.07.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr. 1 Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 22. Juli des Jahres … Weiterlesen
Verordnung, betreffend der Freiberufe im Deutschen Reich verordnet am 28.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr.2 § 1. Freiberufe unterstehen nicht der Gewerbeordnung und gelten als selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder … Weiterlesen