Gemäß Gesetz Nr 17 des Jahrgangs 1877, vom 11. April 1877
Das Reichsgericht erhält seinen Sitz in Leipzig
Deutscher Reichs-Anzeiger - Deutscher Reichsanzeiger - Mitteilungsblatt
Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes gegeben am 07.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt: Nr. 01 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu … Weiterlesen
Gesetz, betreffend der Festlegung des Gerichtsstandes in Deutschland erlassen am 01.05.2016, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 09.05.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 15 Verfahren die außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reiches in deutschen Gerichten behandelt wurden, sind in allen Fällen schwebend unwirksam, da … Weiterlesen
Gesetz über die Angelegenheiten des “Reichsgerichtes” mit Sitz in Leipzig gegeben am 28. März 2010, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 30.03.2010 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 05 Das Reichsgericht, gemäß Reichs-Gesetzblatt Nr. 17 vom 11. April 1877 mit Sitz in … Weiterlesen
Gemäß Gesetz Nr 17 des Jahrgangs 1877, vom 11. April 1877
Das Reichsgericht erhält seinen Sitz in Leipzig