Gemäß Gesetz Nr 17 des Jahrgangs 1877, vom 11. April 1877
Das Reichsgericht erhält seinen Sitz in Leipzig
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Gemäß Gesetz Nr 17 des Jahrgangs 1877, vom 11. April 1877
Das Reichsgericht erhält seinen Sitz in Leipzig
Titel: Gerichtsverfassungsgesetz. Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 4, Seite 41 – 76 Fassung vom: 27. Januar 1877 Bekanntmachung: Änderungsstand: 7. Februar 1877 23. März 2019, gemäß RGBl-1903071-nr02 Erster Titel. Richteramt. §. 1. Die richterliche Gewalt wird durch unabhängige, nur dem Gesetze unterworfene Gerichte ausgeübt. §. 2. Die Fähigkeit zum Richteramte wird durch die Ablegung … Weiterlesen