Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 123ten Tagung
Einberufen am 06.06.2024, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft getreten am 11.06.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 23. Juni des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 06. Juni 2024
Reichsgesetzblatt “RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2406061-Bekanntmachung-BR123-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/