RGBl-1311093-Nr49-Gesetz-Bundespräsidium-Kanzlerstellvertreter-Präsidialsenat
Gesetz, betreffend dem Präsidium des Bundes zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches gegeben am 09.11.2013, im Namen des Deutschen Reiches Änderungsstand: 12.07.2014 In Kraft gesetzt am 06.12.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 49 Artikel 1 Es wird ein Präsidialsenat gebildet, der aus drei Personen besteht. Der … Weiterlesen