Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte  Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr –  “Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1871) Einwohner (1900) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 348.780 24.691.085 34.472.509 40.165.219
Bayern Monarchie München 75.870 4.863.450 6.524.372 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 19.507 1.818.539 2.169.480 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 14.993 2.556.244 4.202.216 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 15.070 1.461.562 1.867.944 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 13.127 557.707 607.770 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 7.688 852.894 1.119.893 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 6.429 314.591 399.180 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 3.610 286.183 362.873 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 2.929 96.982 102.602 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 3.672 312.170 464.333 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 2.468 187.957 250.731 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 2.299 203.437 316.085 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 1.977 174.339 229.550 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 1.324 142.122 194.914 216.128
Lippe Monarchie Detmold 1.215 111.135 138.952 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 1.121 56.224 57.918 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 941 75.523 93.059 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 862 67.191 80.898 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 827 89.032 139.210 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 340 32.059 43.132 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 316 45.094 68.396 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 414 338.974 768.349 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 298 52.158 96.775 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 256 122.402 224.882 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 14.522 1.549.738 1.719.470 1.874.014
Deutschösterreich Republik Wien 120.000 28.570.800
Deutsches Reich, ab 12.11.1918
+ Deutschösterreich
Monarchie Berlin 660.858 41.058.792 56.367.178 93.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium

Kontakt zum Präsidialamt

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




Depesche aus dem Bundes-und Reichspräsidium zum Jahreswechsel 2018-2019

Lebt im wahren Deutschland wie Deutsche! Jede Minderheit, gleichgültig woher sie kommt, muß, wenn sie im wahren Deutschland leben, arbeiten und essen will, Deutsch sprechen, die deutsche Kultur und Tradition achten und die wahren deutschen Gesetze (Rechtskreis Deutsches Reich) als oberste Staatsordnung respektieren.

Wenn Sie das Gesetz der Scharia bevorzugen, raten wir Ihnen, dort zu bleiben oder dorthin zu gehen, wo es Staatsgesetz ist.

Der Nationalstaat Deutschland wird den nichtdeutschen Minderheiten keine Privilegien gewähren oder seine Gesetze ändern, um Ihre Wünsche zu erfüllen. Egal, wie laut “Diskriminierung” geschrien wird.

Wir dürfen und werden nicht länger die Mißachtung unserer deutschen Kultur und unserem Recht auf Heimat dulden.

Wir sollten besser aus dem Selbstmord der USA, Großbritannien, Niederlanden, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich und der EU eine Lehre ziehen, wenn wir als Nation überleben wollen. Die „Scharia-Muslime“ werden dazu benutzt, diese Länder zu erobern, mit der Unterstützung und den Machenschaften unserer eigenen deutschfeindlichen Parteienkaste, die bis in die Ebenen der Bürgermeister ihre Selbstvernichtung betreibt.

Die wahre deutsche Lebensart und Tradition ist nicht vereinbar mit der Kultur der „Scharia-Muslime“ Zionisten, Terroristen und radikalen Minderheiten.

Werte wie Frieden, Gleichheit, Ehrlichkeit, Gastfreundschaftlichkeit, Verantwortung, Heimatliebe, Treue, Würde, Ehre und Verbundenheit mit den Ahnen, sind denen so unbekannt wie allen Wesen, denen die Wurzel des eigenen Ursprungs nichts wert ist. 

Der Nationalstaat Deutschland ist die Heimat der Deutschen im Deutschen Reich. Demgemäß ist das Interesse der deutschen Nation zu wahren und die Verfassung Deutschlands zu achten.

Ich wünsche besonders dem „Deutschen Volk“ viel Mut und viel Kraft, für das Recht auf Heimat und zur Ehre ihrer deutschen Vorfahren zur Tat zu schreiten. Möge die Gnade unserer höchsten Schöpfung all denen Gesundheit, Lebenskraft, Glück und Erfolg schenken, die sich ihrer Verantwortung für ein friedliches Miteinander aller Völker auf diesem Planeten bewußt sind und dafür mit aller Kraft, Überzeugung und Willensstärke einstehen.

Aus dem Präsidium des Bundes zu Berlin, den 31. Dezember 2018




Deutsches Reichsgesetzblatt 2018

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2018

Textdaten
<<< 2017 2019 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2018
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2018 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t. Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
20. Jan. 2018 23. Jan. 2018 RGBl-1801202- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 102ten Tagung 1801202 1801202 1
06. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801061-Nr01-Gesetz, betreffend die Änderung des RGBl 1404111-Nr13
“Verbot von Kriegsaktivitäten”
1801061 01. 1
09. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801091-Nr02-Gesetz, betreffend die Ausführung der Gemeindeverfassung 1801091 02. 1
13. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801131-Nr03- Verordnung, betreffend die Ausbildung von Beamten und Bediensteten 1801131 03. 1
14. Jan. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1801141-Nr04-Gesetz, betreffend die Wiederherstellung der Bundestaaten und Elsaß Lothringen 1801141 04. 1
10. Feb. 2018 10. Feb. 2018 RGBl-1802101-Nr05- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 77ten Tagung 1802101 05. 1
03. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803031-Nr06- Reichsschuldenordnung des Deutschen Reiches 1803031 06. 1
04. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803041-Nr07- Gesetz, Änderung betreffende den Reichsschulden und der Reichskontrolle 1803041 07. 1
08. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803081-Nr08- Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht 1803081 08. 1
12. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803121-Nr09- Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Rechnungshofs des Deutschen Reiches 1803121 09. 1
17. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803171-Nr10- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 78ten Tagung 1803171 10. 1
17. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 RGBl-1803172-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 103ten Tagung 1803172 1803172 1
22. Mrz. 2018 22. Mrz. 2018 Beschlüsse zur Reichsschuldenverwaltung und dem Sondergericht
18. Apr. 2018 18. Apr. 2018 RGBl-1804161-Nr11-Drittes Bereinigungsgesetz der Reichsgesetze 1804161 11. 7
11. Aug. 2018 12. Aug. 2018 RGBl-1808121-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 104ten Tagung 1808121 1808121 1
18. Aug. 2018 18. Aug. 2018 Einrichtung eines Ausschuß für Justizwesen im Bundesrath
31. Dez. 2018 31. Dez. 2018 Depesche aus dem Bundes-und Reichspräsidium zum Jahreswechsel 2018-2019



RGBl-1803121-Nr09-Einrichtung eines Rechnungshofs des Deutschen Reiches

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Rechnungshofs des Deutschen Reiches

erlassen am 12.03.2018, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 22.03.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 09

§ 1.

Es wird der Rechnungshof des Deutschen Reichs als oberste Reichsbehörde eingerichtet. Er ist ein von der Reichsleitung unabhängiges, nur dem Gesetz unterworfenes Organ der Finanzkontrolle.

Die Leitung des Rechnungshofes obliegt einem Präsident und einem Vizepräsident, die durch den Präsidialsenat berufen werden. Der Sitz des Rechnungshofes ist Berlin.

Die Aufgabe des Rechnungshofes ist es die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Deutschen Reiches auf Ordnungsmäßigkeit (das heißt Einhaltung der formellen und materiellen Vorschriften) und Wirtschaftlichkeit zu überprüfen.

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1803121-Nr09-Erlass-betreffend-dem-Rechnungshof” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1803121-Nr09-Erlass-betreffend-dem-Rechnungshof“_D




Deutsches Reichsgesetzblatt 2017

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2017

Textdaten
<<< 2016 2018 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2017
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2017 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701061-Nr01-Gesetz, betreffend dem Staatsvertrag zum Übergang der Deutschen Bundesbahn bzw. der Staatseisenbahnen, auf die Deutsche Reichseisenbahn. 1701061 01. 10
13. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701131-Nr02-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung der Gewerbesteuer im Deutschen Reich 1701131 02. 1
18. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701181-Nr03-Gesetz, betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich 1701181 03. 2
23. Jan. 2017 23. Jan. 2017 Amtsblatt “170118-Krimfrieden”
an. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701191-Nr04-Änderungsgesetz, betreffend dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) 1701191 04. 1
21. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701211-Nr05-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 67ten Tagung 1701211 05. 1
21. Jan. 2017 23. Jan. 2017 RGBl-1701212-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 92ten Tagung 1701212 1701212. 1
15. Feb. 2017 15. Feb. 2017 Warum wohl werden die Deutschen Reichsgesetzblätter eingepflegt
27. Jan. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1701271-Nr06-Gesetz, betreffend dem Schutz von Handel und Gewerbe
in Deutschland
1701271 06. 2
13. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702131-Nr07-Gesetz, betreffend des statu quo res erant ante bellum
für Deutschland im Deutschen Reich
1702131 07. 1
14. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702141-Nr08-Gesetz, betreffend die Durchführung des Reichsverkehrsrecht
im Deutschen Reich (Überleitungsgesetz)
1702141 08. 1
15. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702151-Nr09 Änderungsgesetz zum Schlachtvieh Fleischbeschaugesetz 1702151 09. 1
18. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702181-Nr10- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 68ten Tagung 1702181 10. 1
18. Feb. 2017 27. Feb. 2017 RGBl-1702182- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 93ten Tagung 1702182 1702182. 1
07. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703071-Nr11-Gesetz betreffend die Deutsche Reichsdruckerei 1703071 11. 1
18. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703181-Nr12-Gesetz betreffeden die Gleichstellung aller Reichs- und Staatsangehörigen im Deutschen Reich 1703181 12. 2
23. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703231-Nr13-Gesetz, betreffend der Umgang mit Waffen oder Munition
im Deutschen Reich (Überleitungsgesetz)
1703231 13. 2
25. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703251-Nr14- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 69ten Tagung 1703251 14. 1
25. Mrz. 2017 30. Mrz. 2017 RGBl-1703252- Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 94ten Tagung 1703252 1703252. 1
29. Apr. 2017 29. Apr. 2017 RGBl-1704292-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 95ten Tagung 1704292 1704292. 1
29. Apr. 2017 29. Apr. 2017 RGBl-1704291-Nr15-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 70ten Tagung 1704291 15. 1
27. Mai. 2017 29. Mai. 2017 9 Jahre Bundesrath – der Souverän zum 29. Mai 2017, Volks-Bunmdesrath
27. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 96ten Tagung 1705272 1705272. 1
23. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705231-Nr16 betreffend den Schutz von Kindern unter Vormundschaft und von Findelkindern 1705231 16. 1
29. Mai. 2017 29. Mai. 2017 RGBl-1705271-Nr17-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 71ten Tagung 1705271 17. 1
28. Jun. 2017 01. Jul. 2017 RGBl-1706281-Nr18-Gesetz, betreffend die Einführung des Krankenversicherungsgesetz,
Änderungsstand 01. Januar 1893
1706281 18. 2
29. Jun. 2017 01. Jul. 2017 RGBl-1706291-Nr19 betreffend die Änderung des Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen, Änderungsstand 01.01.1893 1706291 19. 1
01. Jul. 2017 07. Jul. 2017 RGBl-1707011-Nr20-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 72ten Tagung 1707011 20. 1
01. Jul. 2017 07. Jul. 2017 RGBl-1707012-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 97ten Tagung 1707012 1707012. 1
19. Aug.2017 19. Aug.2017 Ablehnung der BaFin für die Rechtskreis-Erweiterung Deutschlands im Deutschen Reich
19. Aug.2017 19. Aug.2017 RGBl-1708191-Nr21-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 73ten Tagung 1708191 21. 1
19. Aug.2017 19. Aug.2017 RGBl-1708192-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 98ten Tagung 1708192 1708192. 1
13. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709131-Nr22-Gesetz, betreffend das Verbot der BaFin, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 1709131 22. 1
17. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709171-Nr23-Gesetz, betreffend die Änderung des RGBl-1005232-Nr7, Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit 1709171 23 1
18. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709181-Nr24.Gesetz betreffend die Einrichtung des Reichs-Aufsichtsamtes für Finanzdienstleistungen 1709181 24. 1
19. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709191-Nr25-Gesetz, betreffend die Änderung der Verordnung für das Kaiserliche Aufsichtsamt, Fassung: 23. Dezember 1901 1709191 25. 1
20. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709201-Nr26 betreffend die Änderung des Gesetz über die privaten Versicherungsunternehmungen, Fassung: 12. Mai 1901 1709201 26.
23. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709231-Nr27-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 74ten Tagung 1709231 27. 1
23. Sept. 2017 25. Sept. 2017 RGBl-1709232-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 99ten Tagung 1709232 1709232. 1
07. Okt. 2017 07. Okt. 2017 Das wahre Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 65ten Jahrestag
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 Beschlüsse aus den Tagungen vom 28.10.2017 / FUND / Reichsschulden-Kommission / Gewerbeanmeldung
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 Entscheidungen der Tagungen vom 28.10.2017 gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 RGBl-1710281-Nr28-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 75ten Tagung 1710281 28. 1
28. Okt. 2017 28. Okt. 2017 RGBl-1710282-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 100ten Tagung 1710282 1710282. 1
27. Nov. 2017 27. Nov. 2017 Entscheidungen der Tagungen vom 25.11.2017, gemäß Artikel 5 der Reichsverfassung
19. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711191-Nr29 Zweites Bereinigungsgesetz, betreffend der Reichsgesetze 1711191 29. 1
25. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711251-Nr30-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages
zur 76ten Tagung
1711251 30. 1
25. Nov. 2017 27. Nov. 2017 RGBl-1711252 betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 101ten Tagung 1711252 1711252. 1
31. Dez. 2017 31. Dez. 2017 Jahreswende zum Jahr 2017 auf 2018



RGBl-1703181-Nr12 Gesetz Gleichstellung aller RuSta Angehoerigen (auch den Adel)

Gesetz, betreffend die Gleichstellung aller Reichs- und Staatsangehörigen im Deutschen Reich (auch den Adel)

gegeben am 18.03.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 30.03.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 12

In Anbetracht dessen, daß der alte deutsche Adel ab 1919 finanziell, wirtschaftlich und gesellschaftlich zu jeder Zeit in der Lage gewesen sein mußte, die oktroyierten Fremdverwaltungen im Sinne der Gerechtigkeit der Wahrheit, der Menschlichkeit und der Pflicht gegenüber den deutschen Völkern zu verhindern oder aufzuheben, hat dieser alte deutsche Adel versagt.

§ 1.

Alle Reichs- und Staatsangehörige sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Das Deutsche Reich und seine Bundesstaaten bekennen sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

§ 2.

Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene, mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen Ehrenvorzüge deutscher Reichs- und Staatsangehöriger werden aufgehoben. Dies gilt auch für alle Ritter- und Damenorden. Die Führung dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden strafrechtlich verfolgt, die Schwere der Strafe entscheidet das Deutsche Reichsgericht.

§ 3.

Die Entscheidung darüber, welche Titel und Würden nach § 2 als nicht aufgehoben anzusehen sind, steht dem Präsidium des Bundes zu, der diese Entscheidung auch dem Volks-Bundesrath zur Abstimmung vorzulegen hat. Alle unter § 2 fallenden Familien und deren Mitglieder unterstehen dem allgemeinen öffentlichen und bürgerlichen Recht.

Dem Präsidium des Bundes steht es zu, im Einklang mit dem Volks-Bundesrath, Personen neu in den Adelstand zu erheben, wenn edle Taten zum Wohle des Deutschen Volkes vorangegangen sind.

§ 4.

Herr Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen und seine Familie bleibt von § 2 und § 6 dieses Gesetzes unberührt.

§ 5.

Ausgenommen von dieser Aufhebung sind auch alle Adeligen, die mit ihrer Tatkraft und ihrem Vermögen der Wiederherstellung zur Handlungsfähigkeit Deutschlands und des Deutschen Reiches nachweislich und langfristig gedient haben. Auch für diese Entscheidung ist § 3 dieses Gesetzes anzuwenden.

§ 6.

Eventuelle Auflösungen von Hausvermögen, standesherrlichen Hausgütern sowie Familiengütern obliegen der Entscheidung des Deutschen Reichsgerichtes.

§ 7.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1703181-Nr12-Gesetz-Gleichstellung-aller-RuSta-Angehoerigen” Amtsschrift Reichsgesetzblatt “RGBl-1703181-Nr12-Gesetz-Gleichstellung-aller-RuSta-Angehoerigen“_D




Warum wohl werden die Deutschen Reichsgesetzblätter eingepflegt

https://de.wikisource.org/wiki/Kategorie:Deutsches_Reichsgesetzblatt

Deutsches Reichsgesetzblatt


Unterkategorien

Diese Kategorie enthält die folgende 70 Unterkategorien, von 70 insgesamt.

D

Einträge in der Kategorie „Deutsches Reichsgesetzblatt“

Diese Kategorie enthält nur die folgende Seite.




RGBl-1701191-Nr04 betreffend Änderung vom Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

Änderungsgesetz, betreffend dem Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)

gegeben am 21.01.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.01.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 04

Das Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB), Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1870, Nr. 16, Seite 195 – 196, wird wie folgt geändert.

§ 1.

Die Worte Norddeutsche Bund wird mit den Worten Deutsches Reich ausgetauscht.

§ 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701191-Nr04-Aenderungsgesetz-Einfuerungsgesetz-des-StGB” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1701191-Nr04-Aenderungsgesetz-Einfuerungsgesetz-des-StGB“_D




Deutsches Reichsgesetzblatt 2016

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2016

Textdaten
<<< 2015 2017 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2016
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2016 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seite
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512281-Nr30-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Luftfahrtamt im Deutschen Reich
1512281 30. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512282-Nr31-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reich-Versicherungamtes im Deutschen Reich
1512282 31. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512283-Nr32-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichpresse- und Informationsamtes im Deutschen Reich
1512283 32. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512284-Nr33-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichsgesundheitsamtes im Deutschen Reich
1512284 33. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512285-Nr34-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichswirtschaftsamtes im Deutschen Reich
1512285 34. 1
28. Dez. 2015 25. Jan. 2016 RGBl-1512286-Nr35-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichszollamtes im Deutschen Reich
1512286 35. 1
16. Jan. 2016 25. Jan. 2016 RGBl-1601161-Nr01-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 57ten Tagung 1601161 01 1
16. Jan. 2016 25. Jan. 2016 RGBl-1601162-Bekanntmachung-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 82ten Tagung 1601162 1601162 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 Reichsgesetzblatt “RGBl-1602131-Nr02-Gesetz, betreffend der Änderung
der Steuergesetze (SteuG) im Deutschen Reich
1602131 02 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602132-Nr03-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Einkommensteuergesetz (EsteuG) im Deutschen Reich
1602132 03 1
13. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602133-Nr04-Gesetz, betreffend der Außerkraftsetzung des
Grundsteuergesetz (GruSteuG) im Deutschen Reich
1602133 04 1
23. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602231-Nr05-Gesetz, betreffend der Versicherungspflicht
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland
1602231 05 1
25. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602251-Nr06-Gesetz, betreffend der Bankenpflichten
für Reichs- und Staatsangehörige in Deutschland
1602251 06 1
27. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602271-Nr07-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 58ten Tagung 1602271 07 1
27. Feb. 2016 03. Mrz. 2016 RGBl-1602272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 83ten Tagung 1602272 1602272 1
25. Jan. 2016 03. Mrz. 2016 Verleihung der Ehren-Reichs- und Staatsangehörigkeit an Herrn Putin
01. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604011-Nr08-Gesetz, betreffend die Aberkennung von
Ehrenbürgerschaften und Ehrenbürgerwürden
1604011 08 1
02. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604021-Nr09-Gesetz, betreffend die Gemeinden im Rechtskreis
außerhalb der Deutschen Reichsverfassung
1604021 09 1
04. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604041-Nr10-Gesetz-betreffend die Vermarktung nichtstaatlicher
Urkunden, Ausweise und Dokumenten, bzw. Urkundenfälschungen
1604041 10 1
06. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604061-Nr11-Gesetz, betreffend die Durchführung des Luftverkehrs
im Luftraum des Deutschen Reiches (Überleitungsgesetz)
1604061 11 2
07. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604071-Nr12-Gesetz, betreffend die Durchführung der
Straßenverkehrsordnung in Deutschlannd (Einführungsgesetz)
1604071 12 1
08. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604081-Nr13-Gesetz, betreffend die Gültigkeit von Ehen für Deutsche
nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG)
1604081 13 1
09. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604091-Nr14-Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 59ten Tagung 1604091 14 1
09. Apr. 2016 16. Apr. 2016 RGBl-1604092-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 84ten Tagung 1604092 1604092 1
01. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605011-Nr15-Gesetz, betreffend der Festlegung des Gerichtsstandes in Deutschland 1605011 15 1
05. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605051-Nr16-Gesetz-betreffend der Generalbeschlagnahme
zum Wohle und Recht des Deutschen Volkes
1605051 16 2
06. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605061-Nr17-Erlass, betreffend Zutritt- und Nachrichtenverbot
für Institutionen der öffentlich Rechtlichen
1605061 17 1
07. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605071-Nr18-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 60ten Tagung 1605071 18 1
07. Mai. 2016 09. Mai. 2016 RGBl-1605072-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 85ten Tagung 1605072 1605072 1
29. Mai. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1605291-Nr19-Gesetz, betreffend Außerkraftsetzung der Straffreiheit
im Sinne von Immunitäts- und Indemnitätsvereinbarungen
1605291 19 1
04. Jun. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1606041-Nr20-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 61ten Tagung 1606041 20 1
04. Jun. 2016 06. Jun. 2016 RGBl-1606042-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 86ten Tagung 1606042 1606042 1
28. Jun. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1606281-Nr21-Gesetz, betreffend die Nichtigkeit von Verfassungen und den Grundgesetzen in Deutschland und dem Deutschen Reich 1606281 21
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607091-Nr22-Gesetz, betreffend Verfassungswidrigkeit
der Friedensverträge  1919, gemäß RGBl. Nr. 140
1607091 22 1
12. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607121-Nr23-Gesetz, betreffend verfassungsfeindlicher
Organisationen im Deutschen Reich
1607121 23 1
13. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607131-Nr24-Gesetz, betreffend die Befreiung von Zionismus, Nationalsozialismus und Militarismus des Deutschen Reiches 1607131 24 2
16. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607161-Nr25-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 62ten Tagung 1607161 25 1
16. Jul. 2016 31. Jul. 2016 RGBl-1607162-Bekanntmachung-VBR87-Einberufung 1607162 1607162 1
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Gesetz-Nr104“_D 104 104 22
09. Jul. 2016 31. Jul. 2016 Reichsgesetzblatt “RaBeStTe-Verordnung-Kontrollratsdirektive-Nr24“_D 24 24 14
06. Aug. 2016 01. Sep. 2016 Wer hat uns legitimiert bzw. wer hat uns NICHT legitimiert
08. Aug. 2016 08. Aug. 2016 Amtliche Mitteilung zu Gemeindegründungen, Gelber Schein, Falschbeurkundungen, Verfassungsinitiativen und Täuschern entgegen der Verfassung des Deutschen  Reiches.
18. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608181-Nr26-Änderungsgesetz, betreffend zu Militarismus und Nationalsozialismus 1608181 26. 2
27. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608271-Nr27-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 63ten Tagung 1608271 27 1
27. Aug. 2016 01. Sep. 2016 RGBl-1608272-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 88ten Tagung 1608272 1608272. 1
01. Sep. 2016 01. Sep. 2016 Die Tagungen der gesetzgebenden Verfassungsorgane am 24.09.2016
01. Sep. 2016 01. Sep. 2016 Beschlüsse und Zustimmungen, sowie Anerkennungen der Krim durch die Tagungen vom 27.08.2016
16. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609191-Nr28 Erstes Bereinigungsgesetz, betreffend Reichsgesetze die gegenstandslos geworden sind 1609191 28. 2
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 Beschlüsse und Entscheidungen der gesetzgebenden Organe im September 2016
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609241-Nr29-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 64ten Tagung 1609241 29. 1
24. Sep. 2016 03. Okt. 2016 RGBl-1609242-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 89ten Tagung 1609242 1609242. 1
21. Okt. 2016 21. Okt. 2016 Reichsbürger werden alle genannt, die Wahrheitssuchend sind und Ihre Heimat lieben
28. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610281-Nr30 Paßgesetz des Deutschen Reiches 1610281 30. 2
29. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610291-Nr31-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 65ten Tagung 1610291 31 1
29. Okt. 2016 02. Nov. 2016 RGBl-1610292-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 90ten Tagung 1610292 1610292. 1
06. Dez. 2016 07. Dez. 2016 Der Reisepaß des Deutschen Reiches ist mit dem 06.12.2016 erhältlich
21. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611211-Nr32-Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung
der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches, Änderungsstand: 22. März 2018, “RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz”
1611211 32. 1
23. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611231-Nr33 Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe von
Schatzanweisungen des Deutschen Reiches. Änderungsstand: 22. März 2018, “
RGBl-1803041-nr07-Aenderungsgesetz
1611231 33 1
26. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611261-Nr34-Verordnung, betreffend der Einberufung des Volks-Reichstages zur 66ten Tagung 1611261 34. 1
26. Nov. 2016 09. Dez. 2016 RGBl-1611262-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Volks-Bundesrathes zur 91ten Tagung 1611262 1611262. 1
31. Dez. 2016 01. Jan. 2017 Für 2017, viel Mut und Kraft zur tatsächlichen Wahrheit, denn diese macht uns Frei!



Klare Fakten zum 2+4 Vertrag des vereinten Deutschland in Bezug zum Deutschen Reich

Nachfolgend die Aussagen des Vorsitzenden Koch (Deutsch-polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V.) bezüglich den Grenzen zu Polen

Der Deutsche Bundestag soll die Grenze zwischen Deutschland und Polen ,,vorbehaltlos und völkerrechtlich verbindlich” anerkennen. Dies fordert die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” in einem Appell zum 8. Mai 2005. Wie der Präsident der Gesellschaft, Prof. Dr. Christoph Koch, im Interview mit german-foreign-policy.com bestätigt, hat die Bundesrepublik sich im deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag vom 14. November 1990 lediglich zum Gewaltverzicht gegenüber dem Nachbarstaat bereit gefunden. Polen habe damals ,,die unwiederbringliche historische Chance” gehabt, die vorbehaltlose Anerkennung seiner Grenzen gemeinsam mit den Siegermächten der Anti-Hitler-Koalition durchzusetzen, erklärt Koch. Bonn habe Unstimmigkeiten zwischen Warszawa und den Alliierten ,,kaltblütig ausgenutzt”.

Zu beweglich

Wie es im Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft heißt, hat es die Bundesrepublik im Jahr 1990 ,,in einem diplomatischen Bravourstück verstanden, (…) sich (…) der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs intendierten abschließenden Regelung des Verhältnisses zwischen dem wiedervereinten Deutschland und Polen zu entziehen”.1) An die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze sei mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe. Polen habe sich damals ,,so beweglich gezeigt”, dass die Alliierten ,,einfach die Achseln gezuckt” hätten, erklärt Koch gegenüber dieser Redaktion. Der im Vertrag festgehaltene Terminus ,,unverletzlich” sei ,,vielleicht ein irrtümlich gebrauchtes Wort”2), hatte der damalige französische Außenminister Roland Dumas den subtil ausgefeilten Vertragstext kritisiert, der den juristisch notwendigen Ausdruck ,,unantastbar” gezielt umgeht.3)

Das Deutsche Reich

,,Grundlage des Betrugs”, heißt es im Appell weiter, ,,ist die vom Bundesverfassungsgericht in mehrfachen Ansätzen bekräftigte und ausformulierte Deutschlanddoktrin vom Fortbestand des Deutschen Reiches über den 8. Mai 1945 hinaus”. ,,Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“, heißt es etwa im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ,,Grundlagenvertrag” vom 31. Juli 1973. Diese Lehre ist, so schreibt das höchste deutsche Gericht, im deutschen Grundgesetz verankert. Ihr zufolge ist es der Bundesrepublik ,,verboten, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfreiheit wieder erlangen sollte”, erklärt Koch im Interview mit german-foreign-policy.com: ,,Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt.”

Jetzt oder später

Bei der ,,Deutschland-Doktrin” handele es sich um eine ,,abstrakte Rechtsposition”, deren konkrete Auswirkungen nicht einfach zu erkennen seien, sagt Koch, warnt jedoch davor, sie auf die leichte Schulter zu nehmen. ,,Es ist ein Unterschied, ob man (…) politisch von einem Rechtstitel keinen Gebrauch macht (…) oder ob man auf ihn im Rechtssinn verzichtet”, heißt es im ,,Grundlagenvertrags”-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: ,,Das Grundgesetz verlangt (…), daß (…) kein in ihm begründeter Rechtstitel preisgegeben wird, der jetzt oder später ein Argument zur Förderung des Bestrebens nach Wiedervereinigung bieten kann.” Schon jetzt habe es ,,weitreichende Folgen”, dass Polen nicht die vorbehaltlose Anerkennung der deutsch-polnischen Grenze durchgesetzt habe, schreibt die Deutsch-Polnische Gesellschaft. Die unzureichende Grenz-Anerkennung finde ihren Ausdruck in der Debatte über die Umsiedlung der Deutschen (,,Vertreibung”)4) und in den inzwischen in Strasbourg anhängigen Entschädigungsklagen deutscher Umgesiedelter.5)

Deutsche Probleme

Während die Mehrzahl der ,,Deutsch-Polnischen Gesellschaften” in den 1970er Jahren im Umfeld der SPD gegründet wurde, um der ,,Neuen Ostpolitik” Rückhalt in der Bevölkerung zu verschaffen, verfolgt die ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” – die älteste ,,Deutsch-Polnische Gesellschaft” – seit ihrer Gründung im Jahr 1950 eine prinzipieller ausgerichtete Politik. Insbesondere bemühte sie sich von Anfang an um eine vorbehaltlose Anerkennung der polnischen Westgrenze. Die Ursachen für die ,,Verwerfungen des deutsch-polnischen Verhältnisses” lägen ,,in den Schwierigkeiten Deutschlands” begründet, ,,zu ruhiger und fruchtbarer Nachbarschaft zu seinen europäischen und insbesondere zu seinen östlichen Nachbarn zu finden”, heißt es in der Zeitschrift der Gesellschaft. Wer dies thematisiere, provoziere ,,den erbitterten Widerstand all derer (…), die (…) der Vorstellung anhängen, dass Deutschland auch in der Gegenwart seinen eigentlichen Platz noch nicht gefunden hat.”6)

1) Appell der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland e.V. an den Deutschen Bundestag zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945; www.polen-news.de
2) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft; www.polen-news.de/puw/puw5507.htm
3) nähere Hinweise zum Vertragstext und seinen Implikationen entnehmen Sie bitte dem Interview mit Christoph Koch
4) s. dazu Dialektik der Versöhnung, Stimmungslage: Revision und Hitler, Stalin, Churchill, Roosevelt
5) s. dazu Fristen (I), ,,Geklautes Land” und Recht auf Revanche
6) Christoph Koch: Unsere Arbeit geht weiter. Leit-Referat auf der Hauptversammlung am 11./12. März 2000 zum 50 jährigen Bestehen der Gesellschaft;

s. auch Totalrevision, Potsdam und Versailles und Nur die Hälfte der Schuld

——————————————————————————–

Interview mit Christoph Koch
KÖLN – Über die polnische Westgrenze sprach german-foreign-policy.com mit Prof. Dr. Christoph Koch. Koch ist Vorsitzender der Deutsch-Polnischen Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die vor wenigen Tagen einen Appell an den Deutschen Bundestag veröffentlicht hat.

german-foreign-policy.com: Herr Professor Koch, die “Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland” richtet zum 8. Mai 2005 einen Appell an den Deutschen Bundestag. Worum geht es?

Prof. Christoph Koch: Es geht darum, dass die Bundesrepublik endlich die polnische Westgrenze anerkennen soll. Das wird Sie ein wenig verwundern, da jedermann denkt, die Grenze sei im Jahr 1990 anerkannt worden. Tatsächlich ist dies nicht der Fall.

german-foreign-policy.com: Sondern?

Koch: Der deutsch-polnische Grenzvertrag von 1990 hat den gleichen Charakter wie der Warschauer Vertrag von 1970. Beide sind Gewaltverzichtsverträge, nicht Grenzanerkennungsverträge. Das ist in der Bundestagsdebatte über den Warschauer Vertrag von 1970 von den Vertretern der FDP klipp und klargestellt worden, vom damaligen Außenminister und vom FDP-Fraktionsvorsitzenden, und später auch vom eigentlichen Mentor dieses Vertrages, von Egon Bahr. Wenn Sie in den Wortlaut des deutsch-polnischen Grenzvertrags von 1990 hineinsehen, dann erkennen Sie schon in Artikel 1, dass es sich nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handelt, sondern um einen Vertrag zur Bestätigung der Grenze, die zwischen der neuen Bundesrepublik und Polen verläuft. Das heißt, der Vertrag bestätigt die faktische Existenz der Grenze…

german-foreign-policy.com: … die sich ja auch schlecht leugnen lässt…

Koch: … allerdings, das kann jeder Spaziergänger überprüfen. Wenn Sie den Vertragstext weiterlesen, dann finden Sie in Artikel 2 – das ist der Kern des Vertrages -, dass diese Grenze jetzt und künftig unverletzlich ist. “Unverletzlich” ist ein völkerrechtlicher Terminus, der signalisiert: Hier handelt es sich um einen Gewaltverzichtsvertrag. In einem Grenzanerkennungsvertrag müsste das Wort “unantastbar” stehen. “Unantastbarkeit” ist der Terminus für die Anerkennung, “Unverletzlichkeit” ist der Terminus nur für den Gewaltverzicht.

german-foreign-policy.com: Im 2+4-Vertrag steht aber, die Grenzen des vereinten Deutschland sollten “endgültigen Charakter” haben…

Koch: Der 2+4-Vertrag heißt in Wirklichkeit, und das ist wichtig, “Vertrag über die abschließende Regelung mit Bezug auf Deutschland”. Er enthält tatsächlich die Forderung an das vereinte Deutschland, eine abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das heißt, dass die Grenzfrage und die Frage der Gebietsforderungen und der sonstigen Rechtsansprüche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Polen abschließend zu regeln sind – in dem Sinne, dass das Territorium des vereinten Deutschland das Territorium der Bundesrepublik und der DDR und nichts weiter ist. Diesen Forderungen hat sich die Bundesrepublik entzogen.

german-foreign-policy.com: Wie das?

Koch: Dazu muss man etwas wissen, was früher als Selbstverständnis der Bundesrepublik jedermann lauthals angedient wurde, heute der Öffentlichkeit aber vorenthalten wird. Die Bundesrepublik betrachtet sich als Nachfolger des Deutschen Reiches von 1871. Nach Auffassung der Bundesrepublik hat dieses Deutsche Reich den 8. Mai 1945 überlebt. Wie es das getan haben soll, darüber gibt es eine ganze Bibliothek von juristischen Ausführungen. Mit dem angeblich überdauert habenden Deutschen Reich gibt sich die Bundesrepublik in staatlicher Hinsicht als identisch aus, in territorialer und personeller Hinsicht allerdings nur als teilidentisch, weil ja Teile des Territoriums und der Personen, die zum Deutschen Reich gehörten, außerhalb des Territoriums der Bundesrepublik angesiedelt sind. Aus der aktuellen Handlungsunfähigkeit des “Reiches” aber wird gefolgert, dass es allen Organen der Bundesrepublik verboten ist, irgendeine Handlung vorzunehmen, die dem angeblich fortbestehenden Deutschen Reich vorgreift, falls dasselbe denn eines Tages seine Handlungsfähigkeit wieder erlangen sollte. Das ist der Revisionsvorbehalt, der über allen außenpolitischen Handlungen der Bundesrepublik liegt. Er ist vom Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen festgezurrt worden, das wichtigste von ihnen ist das Urteil vom 31. Juli 1973 über die Verfassungskonformität des Grundlagenvertrags zwischen der Bundesrepublik und der DDR.

german-foreign-policy.com: Und das alles wirkt sich auch auf den “Vertrag über die abschließende Regelung” aus?

Koch: Ja. Der “Vertrag über die abschließende Regelung” erlaubte die Vereinigung von Bundesrepublik und DDR und ging davon aus, dass daraus etwas entsteht, was von den beiden sich vereinigenden Staaten unterschieden ist: Das “vereinte Deutschland”, von dem im Vertragstext die Rede ist. Die Bundesrepublik aber hat die Vereinigung nicht in der Form eines Zusammenschlusses vorgenommen, sondern als Beitritt der DDR zur Bundesrepublik. Unmittelbar danach sind deutsche Staatsrechtler im Reichstag zusammengetreten und haben der vergrößerten Bundesrepublik bestätigt, dass sie mit der alten Bundesrepublik identisch ist. Das bedeutet zugleich die Identität mit dem Deutschen Reich, das den 8. Mai 1945 überdauert haben soll. Es war ein Schlag ins Gesicht der Alliierten, und die haben das damals auch verstanden. Der französische Außenminister etwa hat sich sehr deutlich dazu geäußert.

german-foreign-policy.com: Eingeschritten sind die Alliierten aber nicht?

Koch: Nein, letztlich haben sie damals einfach die Achseln gezuckt. Der springende Punkt dabei war Polen. Polen hat sich damals so beweglich gezeigt, dass man gesagt hat: Wenn die Polen selber nicht wollen, dann können wir auch nicht weiterhelfen. Es ging um die erwähnte Vorgabe des “Vertrags über die abschließende Regelung”, eine ebenso abschließende Regelung mit Polen zu treffen. Das Ergebnis dieser Vorgabe war der deutsch-polnische Grenzvertrag. Die Polen hatten die unwiederbringliche historische Chance, ihr Land von einem Alpdruck zu befreien, weil sie in diesem Moment die Siegermächte der Anti-Hitler-Koalition auf ihrer Seite hatten. Aber sie waren in diesem Moment vom russischen Ufer schon abgestoßen und noch an kein neues Ufer gekommen. Das hat die deutsche Seite kaltblütig ausgenutzt.

Artikel 1 und 2 des Grenzvertrags habe ich vorhin erwähnt. Die Bundesrepublik hebt oft Artikel 1 Absatz 3 des Vertrages hervor, in dem steht: Die Bundesrepublik erhebt keine Gebietsansprüche gegenüber anderen Staaten (z.B: Polen) und wird auch in Zukunft solche nicht erheben. Das klingt wunderbar – wenn man nicht weiß, dass damit nur die Bundesrepublik gemeint ist und nicht das angeblich fortbestehende Deutsche Reich, sollte es einmal wieder seine Handlungsfreiheit erlangen. Das alles ist zwar eine abstrakte Rechtsposition, die jedoch reale Tretminen in die politische Landschaft legt. Aus diesem Grunde hat die Deutsch-Polnische Gesellschaft zum 60. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges einen Appell an den Deutschen Bundestag gerichtet und hat ihn aufgefordert, dieser “Deutschland-Doktrin” mit all ihren Auswüchsen endlich den Abschied zu geben, zu erklären: Das ist obsolet, das ist nicht die Grundlage der Beziehungen der Bundesrepublik zu irgendeinem ihrer europäischen Nachbarn und insbesondere nicht zu Polen.

entnommen aus der Seite: http://www.polen-news.de/  Der auf der Hauptversammlung am 3. März 2018 gewählte Vorstand setzt sich aktuell wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender: Prof. Dr. Christoph Koch, Sprachwissenschaftler, Berlin
Stellv. Vorsitzender: Dr. Friedrich Leidinger, Psychiater, Hürth
Vorstandsmitglieder: Manfred Feustel, Steuerberater, Hünxe – Klaus Goettner, Berlin – Dr. Egon Knapp, Arzt, Schwetzingen – Wulf Schade, Slawist, Bochum,
Mitglieder des Beirats: Armin Clauss – Prof. Dr. sc.Heinrich Fink – Christoph Heubner – Witold Kaminski – Dr. Piotr Łysakowski.