Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes „KDPMA“.
Erlassen am 16.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches.
Änderungsstand: 24.04.2024 durch RGBl-2404061-Nr03-Änderungsgesetz.
In Kraft gesetzt am 15.05.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 16
§ 1.
Zum Zwecke der Schaffung einer obersten Behörde im Deutschen Reich wird das Kaiserlich Deutsche Patent- und Markenamt „KDPMA“, errichtet und dem Reichsjustizamt unmittelbar unterstellt. Es dient dem Schutz des geistigen Eigentums und Markennamen natürlicher und juristischer Personen, ebenso zur gesicherten Förderung und zum Schutz technischer Entwicklungen, zur Einhaltung schützenswerter Organismen und Wesenheiten, unter der Beachtung universeller Gesetzmäßigkeiten der gesamten Schöpfung.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung
„Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent und Markenamtes“.
Die einzelnen Aufgaben des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes bestimmt das Reichsjustizamt in Abstimmung mit dem Reichskanzler und mit dem Staatssekretär des KDPMA. Es bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Staatssekretären die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Reichsämter in den Grundzügen berührt wird.
§ 2.
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen alle Rechte des ehemals Kaiserlichen Patentamtes, des Reichspatentamtes und des Deutschen Patent und Markenamtes an diese Behörde über.
Für jeden entstanden Schaden im Bereich des Patent- und Markenwesens haftet der Verursacher.
§ 3.
Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Erlassen zu Berlin, den 16.04.2014
Reichsgesetzblatt „RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes“ Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-1404161-Nr16-Erlass-Kaiserlich-Deutschen-Patentamtes“_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/