RGBl-1212051-Nr18-Verordnung-Nebenbeschaeftigung
Verordnung, betreffend die Genehmigung von Nebenbeschäftigungen der Dienst- und Amtsträger des Deutschen Reiches verordnet am 5.12.2012, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 21.12.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 18 § 1. Allen Deutschen Recht-Konsulenten in der aktiven Tätigkeit eines Amtsträgers, ist es gestattet zur … Weiterlesen