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RGBl-1303133-Nr12-Gesetz-Zulassung-Makler

Gesetz, betreffend die Angelegenheiten der Makler im Deutschen Reich gegeben am 13.03.2013, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 27.03.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 12 § 1. Die Zulassung zum Makler, aus den Bereichen von Börsen, Immobilien, Versicherungen, Reisen, Personalvermittlung  im Bereich der … Weiterlesen