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RGBl-1502261-Nr03-Gesetz-Zulassung-obere-Kommunalbeamte ( Bürgermeister, Landräte )

Gesetz, betreffend Zulassung aller oberen Kommunalbeamten in Gemeinden, Kreisen und Ländern im Deutschen Reich gegeben am 26.02.2015, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 27.03.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 03 § 1. Mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes, wird allen oberen Kommunalbeamten wie Landrat, … Weiterlesen