RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker
Verordnung, betreffend Heilpraktiker und Naturheiler verordnet am 16.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 09 § 1. Wer die Heilkunde, ohne als Arzt zugelassen zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis. Die … Weiterlesen