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Gesetz Nr 115, Reichstag, Volks-Reichstag ist auf Grund der Revolution Gegenstandslos

Gesetz Nr 115 des Jahres 1918 über die Zusammensetzung des Reichstages und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen ab dem 24.08.1918. Zu finden uter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/gesetz-nr-115-ueber-die-zusammensetzung-des-reichstages-und-die-verhaeltniswahl-24-08-1918/  ist erst in der Weimarer Republik angewandt worden, da die Legislaturperiode des Reichstages durch die Revolution mit Gewalt beendet wurde. Siehe auch den hier (unten) eingefügten Bericht. Somit verbleibt der Reichstag bei … Weiterlesen

Gesetz Nr 115 über die Zusammensetzung des Reichstages und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen 24.08.1918, Reichstag, Volks-Reichstag

Gesetz Nr 115 über die Zusammensetzung des Reichstages und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen ab dem 24.08.1918. Der Volks-Reichstag bleibt weiterhin bei 397 Delegierten, da dieses Gesetz, ausgenommen § 16. desselbigen, im Deutschen Reich nicht mehr in Kraft treten konnte. Siehe auch https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/gesetz-nr-115-24-08-1918-reichstag-gegenstandslos/ Siehe auch https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/gesetz-nr-115-24-08-1918-reichstag-gegenstandslos/