RGBl-1210032-Nr08-Gesetz-Fuehrung-akademische Grade ( Dr, Prof, Ing, Doktor, Professor )
Gesetz, betreffend Führung akademischer Grade im Deutsche Reich gegeben am 03.10.2012, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 16.10.2012 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 08 § 1. Die von deutschen staatlichen und nichtstaatlichen Hochschulen oder Universitäten verliehenen akademischen Grade dürfen im Gebiete des Deutschen … Weiterlesen