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RGBl-0912001-Nr4-EG-Freiwillige-Gerichtsbarkeit-zum-GVG

Ergänzungsgesetz zur “Freiwilligen Gerichtsbarkeit” bezüglich des Gerichtsverfassungsgesetzes Erstmals gegeben am 20.05.1898, im Namen des Deutschen Reiches Änderungsstand 29.11.2009 In Kraft gesetzt am 01.12.2009 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 4 § 1. Für diejenigen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welche durch Reichsgesetz den Gerichten übertragen sind, gelten, soweit … Weiterlesen