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RGBl-1309271-Nr41-Gesetz-Technisches-Hilfswerk

Gesetz, betreffend die Aufgaben des Technischen Hilfswerkes im Deutschen Reich gegeben am 27.09.2013, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 09.10.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 41 § 1. Das Technische Hilfswerk hat auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in seinen völkerrechtlichen Grenzen … Weiterlesen