RGBl-1308234-Nr34-Gesetz-Verbot-Mahngerichte
Gesetz, betreffend Verbot der Mahngerichte in der Bundesrepublik Deutschland zum 23.08.2013, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 01.09.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 34 § 1. Alle Mahngerichte der „Bundesrepublik Deutschland (BRD)“ der Länder der „BRD“, zentrale oder gemeinsame Mahngerichte der Länder der … Weiterlesen