RGBl-2504291-Nr3-Änderungsgesetz zu Haftungssummen in Mark
Gesetz, betreffend die Abänderung der Haftungssumme die in Mark angegeben sind. Gegeben am 29.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 23.05.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Reichstages und Bundesrathes, was folgt: Nr. 3 In nachfolgenden Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die Haftungssummen in Mark, zu ändern. … Weiterlesen