Gesetz Nr 115, Reichstag, Volks-Reichstag ist auf Grund der Revolution Gegenstandslos
Gesetz Nr 115 des Jahres 1918 über die Zusammensetzung des Reichstages und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen ab dem 24.08.1918. Zu finden uter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/gesetz-nr-115-ueber-die-zusammensetzung-des-reichstages-und-die-verhaeltniswahl-24-08-1918/ ist erst in der Weimarer Republik angewandt worden, da die Legislaturperiode des Reichstages durch die Revolution mit Gewalt beendet wurde. Siehe auch den hier (unten) eingefügten Bericht. Somit verbleibt der Reichstag bei … Weiterlesen