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RGBl-1109181-Nr21Verordnung-Amtstraegerbefreiung

Verordnung, betreffend freier Zugang zu öffentlichen Gebäuden und freie Fahrt auf öffentlichen Verkehrsmitteln im Deutschen Reich verordnet am 18.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 21 § 1. Alle Amtsträger und Bediensteten des Deutschen Reiches … Weiterlesen