RGBl-2001091-Nr02-Verordnung, Berufung Delegierter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 183 Delegierten in den Volks-Reichstag für den Bundesstaat Deutschösterreich

verordnet am 09.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 02

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

Artikel 1.

Das Bundespräsidium beruft gemäß Artikel 12 der Deutschen Reichsverfassung, 183 Stimmen für Deutschösterreich in den Volks-Reichstag.

Bewerbung und Berufung erfolgt gemäß der aktuellen Vorschriften, des seit 2008 handelnden Bundesrathes.

In Bezug zu Artikel 20 der Verfassung, setzt sich der Volks-Reichstag, in Folge aus 580 Delegierten aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen.

Artikel 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 09. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001091-Nr02-Verordnung-Berufung-Delegierter-fuer-Deutschoesterreich” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001091-Nr02-Verordnung-Berufung-Delegierter-fuer-Deutschoesterreich”_D




RGBl-2001081-Nr01-Verordnung, Berufung Bevollmächtigter für Deutschösterreich

Verordnung, betreffend die Berufung von 11 Bevollmächtigen
für den Bundesstaat Deutschösterreich

verordnet am 08.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 20.01.2020 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 01

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung beschlossen.

Artikel 1.

Das Bundespräsidium beruft gemäß Artikel 12 der Deutschen Reichsverfassung, 11 Vertreter für Deutschösterreich in den Bundesrath.

Bewerbung und Berufung erfolgt gemäß der aktuellen Vorschriften, des seit 2008 handelnden Bundesrathes.

In Bezug zu Artikel 6 der Verfassung, setzt sich der Bundesrath, in Folge aus 72 Bevollmächtigten als Vertreter der Mitglieder des Bundes zusammen.

Artikel 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sobald der Volks-Reichstag wieder zusammentritt, ist ihm dieses Gesetz zur Abstimmung vorzulegen.

Berlin, den 08. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001081-Nr01-Verordnung-Berufung-Bevollmaechtigter-fuer-Deutschoesterreich” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001081-Nr01-Verordnung-Berufung-Bevollmaechtigter-fuer-Deutschoesterreich”_D




RGBl-2001081 Bekanntmachung Einberufung 109te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 109ten Tagung

einberufen am 03.01.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 05.01.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 18. Januar des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Januar 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2001031-Bekanntmachung-BR109-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert.

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Es gibt nur ein Deutsches Reich und das auch ohne den Kaiser

Werte Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden. Dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland geschrieben wurde. Angewandt wurde es gegen das, seit 1921, staatenlose Personal,  durch und zum Wohle (nicht)deutscher Parteien, (nicht)deutscher Politiker, einer (nicht)deutschen Presse und (nicht)deutscher Handelsorganisationen.

Das Versailler Diktat gilt nicht für die Reichs- und Staatsangehörigen und das souveräne Deutschland im Deutschen Reich, vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen, Auch die ehemaligen Fürsten, Königshäuser und Adeligen, haben gegn ihre Völker Eide geschworen und sich gut auszahlen lassen.

Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit mit den ehemaligen Fürsten, Königshäusern und Adeligen scheint unwahrscheinlich und zugleich gefährlich zu sein, außer diese kommen freiwillig und hilfsbereit zu den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht und wurde durch Hitler eingeführt.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erste, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute, haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz “BuStaG” gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit.

Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine BuSta.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Verantwortlich für diesen Text, zeichnet sich Erhard Lorenz, Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Deutsches Reichsgesetzblatt 2019

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2019

Textdaten
<<< 2018 2020 >>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2019
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2019 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
14. Jan. 2019 14. Jan. 2019 RGBl-1901141-Nr01- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages zur 79ten Tagung, für den 20.01.2019 1901141

01.

1
14. Jan. 2019 14. Jan. 2019 RGBl-1901142-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 105ten Tagung, für den 20.01.2019 1901142 1901142 1
12. Dez. 2018 21. Jan. 2019 RGBl-1812121-Nr12-Gesetz- betreffend die Bildung
einer freiwilligen Reichsschutzwehr

1812121

12. 1
23. Feb. 2019 01. Mrz. 2019 RGBl-1902231-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 106ten Tagung. für den 23.03.2019 1902231 1902231 1
07. Mrz. 2019 23. Mrz. 2019 RGBl-1903071-Nr02-Verordnung, betreffend die betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener 1903071 02. 1
23. Mrz. 2019 23. Mrz. 2019 RGBl-1903231-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 107ten Tagung, für den 18.05.2019 1903231 1903231 1
05. Aug. 2019 05. Aug. 2019 RGBl-1908051-Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des Bundesrathes zur 108ten Tagung, für den 11.08.2019 1908051 1908051 1
08. Aug. 2019 17. Aug. 2019 RGBl-1908081-Nr03-Gesetz- betreffend die Wiederherstellung der Republik Deutschösterreich 1908081 03. 2
11. Aug. 2019 11. Aug. 2019 RGBl-1908111-Nr04- Verordnung, betreffend die Einberufung des Volks-Reichstages
zur
80ten Tagung, 17.08.2019
1908111 04. 1



Länderkennzeichen Europas „D für Deutschland seit 1909“

Internationale Länderkennzeichen – Länderkennzeichen Europas
„D für Deutschland seit 1909“

Internationale Länderkennzeichen von A wie Austria bis Z wie Sambia. Gerade derjenige, der viel mit dem Auto unterwegs ist, bekommt so manches Länderkennzeichen zu sehen, wo man nicht auf Anhieb weiß, um was für ein Land es sich handelt. In unserer Übersicht finden Sie das jeweilige Land mit dem passenden Länderkürzel schnell und einfach.

An jedem Kfz Kennzeichen befinden sich nicht nur Buchstaben, Ziffern, Prüfplakette und Siegel der Zulassungsstelle, sondern auch Abkürzungen für Staatsbezeichnungen. Diese alphabetischen Abkürzungen kennzeichnen jedes Land individuell, von A für Österreich über H für Ungarn und Z für Sambia. Die Verordnung über den internationalen Kraftfahrzeugverkehr (IntVO) Paragraph 2 Abs. 2 legt in Deutschland fest, daß ausländische Kraftfahrzeuge sowie Kfz-Anhänger außerdem ein Nationalitätszeichen führen, das dem Artikel 5 und der Anlage C des Internationalen Abkommens über den Kraftfahrzeugverkehr vom 24. 04.1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder dem Artikel 37 und dem Anhang 3 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 (BGBl 1977 II S 809) entsprechen muss. Das Abkommen der IntKfzV von 1926 ist die Überarbeitung des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr mit Fahrzeugen vom 11.11.1909. Der gleiche Sacherhalt wird aktuell in Paragraph 21 Abs. 2 der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (kurz Fahrzeug-Zulassungsverordnung) festgelegt.

Aktueller IST-Zustand: In der Europäischen Union, in Liechtenstein und in der Schweiz brauchen Kraftfahrzeuge kein Nationalitätszeichen, wenn ein sogenanntes Eurokennzeichen (blaues Euro-Feld mit 12 Sternen für die einzelnen Staaten der Europäischen Union und integriertem Nationalitätszeichen) befestigt ist.

Das Kennzeichen D für Deutschland kennt jeder, doch wie sieht es beispielsweise mit den Länderkürzeln BG, HR, SK oder UA aus? Damit Sie nachschauen können, welche Abkürzung für welches Land steht, haben wir Ihnen nachfolgend eine Tabelle der Länderkennzeichen zusammengestellt.

https://www.kfz-auskunft.de/autokennzeichen/laenderkennzeichen.html

Für das Deutsche Reich zu finden ab:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0640.png (1910)

D ist zu finden unter:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1909_026_0437.png (1909)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_1910_021_0655.png (1910)

 

Für die unter Fremdverwaltung stehenden Regierungen ab dem Jahr 1919:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%C3%BCber_internationalen_Kraftfahrzeugverkehr (1926)

http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=drb&datum=1930&page=1261&size=45 (1926 – 1930)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Deutsches_Reichsgesetzblatt_30T2_038_1234.jpg (1930)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*[%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27]#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl279s0932.pdf%27%5D__1573581049280  – (1979)

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl106s0988.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl106s0988.pdf%27%5D__1573581713446  – (2006)




Nationalstaat Deutschland und seine Bundesstaaten wiederherstellen

Wiederherstellung der Bundesstaaten des Deutschen Reiches, bzw. des Nationalstaats Deutschlands.


Dem Deutschen Reich gehörten bei der Gründung 25 Bundesstaaten (Bundesglieder) – darunter die drei republikanisch verfassten Hansestädte  Hamburg, Bremen und Lübeck – sowie das Reichsland Elsaß-Lothringen an.

Zum 12.11.1918 trat Deutschösterreich, als Republik, dem Nationalstaat Deutschland und dem ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich bei. Von seiner Fläche her umfaßte Deutschösterreich knapp 120.000 Qua­drat­ki­lometer und wurde von ca 25 Millionen Einwohnern bewohnt. Somit ist er der zweitgrößte Bundesstaat. Mit diesem Beitritt wurde der jahrhunderte dauernde Wunsch der Deutschen in seiner Nationalhymne bzw. im Deutschlandlied wahr –  “Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt“.

Gliederung Deutschlands im Deutschen Reich 1871–1918
Bundesstaat Staatsform Hauptstadt Fläche in km² (1910) Einwohner (1871) Einwohner (1900) Einwohner (1910)
Preußen Monarchie Berlin 348.780 24.691.085 34.472.509 40.165.219
Bayern Monarchie München 75.870 4.863.450 6.524.372 6.887.291
Württemberg Monarchie Stuttgart 19.507 1.818.539 2.169.480 2.437.574
Sachsen Monarchie Dresden 14.993 2.556.244 4.202.216 4.806.661
Baden Monarchie Karlsruhe 15.070 1.461.562 1.867.944 2.142.833
Mecklenburg-Schwerin Monarchie Schwerin 13.127 557.707 607.770 639.958
Hessen Monarchie Darmstadt 7.688 852.894 1.119.893 1.282.051
Oldenburg Monarchie Oldenburg 6.429 314.591 399.180 483.042
Sachsen-Weimar-Eisenach Monarchie Weimar 3.610 286.183 362.873 417.149
Mecklenburg-Strelitz Monarchie Neustrelitz 2.929 96.982 102.602 106.442
Braunschweig Monarchie Braunschweig 3.672 312.170 464.333 494.339
Sachsen-Meiningen Monarchie Meiningen 2.468 187.957 250.731 278.762
Anhalt Monarchie Dessau 2.299 203.437 316.085 331.128
Sachsen-Coburg und Gotha Monarchie Coburg/Gotha 1.977 174.339 229.550 257.177
Sachsen-Altenburg Monarchie Altenburg 1.324 142.122 194.914 216.128
Lippe Monarchie Detmold 1.215 111.135 138.952 150.937
Waldeck Monarchie Arolsen 1.121 56.224 57.918 61.707
Schwarzburg-Rudolstadt Monarchie Rudolstadt 941 75.523 93.059 100.702
Schwarzburg-Sondershausen Monarchie Sondershausen 862 67.191 80.898 89.917
Reuß jüngere Linie Monarchie Gera 827 89.032 139.210 152.752
Schaumburg-Lippe Monarchie Bückeburg 340 32.059 43.132 46.652
Reuß älterer Linie Monarchie Greiz 316 45.094 68.396 72.769
Freie und Hansestadt Hamburg Republik Hamburg 414 338.974 768.349 1.014.664
Freie und Hansestadt Lübeck Republik Lübeck 298 52.158 96.775 116.599
Freie Hansestadt Bremen Republik Bremen 256 122.402 224.882 299.526
Reichsland Elsaß-Lothringen Monarchie Straßburg 14.522 1.549.738 1.719.470 1.874.014
Deutschösterreich Republik Wien 120.000 28.570.800
Deutsches Reich, ab 12.11.1918
+ Deutschösterreich
Monarchie Berlin 660.858 41.058.792 56.367.178 93.496.793

Wiedererlangung der Reichs- und Staatsangehörigkeit

Eintragung in das Personenstandsregister Deutschland

Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten

Wiederherstellung der Gemeinden in den Bundesstaaten

Kontakt zum Präsidium des Bundes,
bzw. Reichs- und Bundespräsidium

Kontakt zum Präsidialamt

Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium




Deutsches Reich, Deutschland, Reichs- und Staatsangehörigkeit 11.11.1918-2019

Sehr geehrter Wahrheitssuchende zu Deutschland und dem Deutschen Reich,

Versailles gibt es so lange, wie bis die Deutschen endlich erkennen, von wem sie wirklich regiert werden (zionistische „Chasaren-Nichtjuden)“dann muß das Volk noch verstehen, daß das Versailler Diktat nur für die Regierungen der Weimarer Republik, des Nazireiches, der alten BRD und der DDR sowie dem vereinten Deutschland gilt.

Es gilt nicht für das souveräne Deutschland im Deutschen Reich vor dem 01. Januar 1919, da es diesen Vertrag nie unterzeichnet hat.

Auch Sie müssen lernen zu unterscheiden wer wahrhaftig für und mit uns das Ziel erreichen will, denn wenn wir Verräter als Gleichgesinnte betrachten, dann haben es die zionistischen „Chasaren-Nichtjuden“ sehr leicht mit Zersetzung, Geschichtsfälschung und vielen Ubooten, die uns von unserer wahren Heimat fern halten soll. Staatenlose aus den Patrioten-Gruppen und -Bewegungen haben einen Eid geschworen, den sie nicht brechen können (wie bei den Logen), darum sind diese nicht in der Lage das freie Deutsche Reich wieder handlungsfähig herzustellen. Eine erfolgreiche und unbestechliche Zusammenarbeit ist mit denen überhaupt nicht möglich, außer sie kommen frei zu  den institutionalisierten Reichsorganen, die es ab 2008 wieder gibt.

Nun zum Deutschen Reich.

Das Heilige Römische Reich deutscher Nationen, war zu keiner Zeit das wahre Deutsche Reich. Es war ein Zusammenschluß von durch römisch-vatikanischer „Christianisierung“ erschaffenen Gebilde und Organisation. Der damalige Kaiser war abhängig vom Vatikan. Dieses Reich entstand durch Massenmord, Folter und unendlichem Leid der einfachen Menschen. Dieses sogenannte christliche Abendland ist das mörderische Werk der „Hure von Babilon“, gemäß dem kanonischen bzw. römischen Recht.

Unser wahrhaftiges Deutsches Reich – ist der Name für Deutschland und seine Schutzgebiete und hat erstmals in der Geschichte der deutschen Völker, 1871 einen Nationalstaat erschaffen, der durch Otto von Bismarck federführend erschaffen wurde und den Deutschen erstmals einen gemeinsamen Nationalstaat (ewiger Bund) ermöglichte.

Da der Kaiser nicht vom Papst gekrönt wurde, war sein Handeln und das unseres Deutschen Reiches frei und außerhalb vom kanonischen Rechtskreis, vom Piraten-, Handels-, See- und Kirchenrecht, (der Vasallen Roms). (Das Reichskonkordat existiert für das wahre Deutsche Reich überhaupt nicht.)

 Völkerrechtssubjekt ist nicht gleich Völkerrechtsobjekt:

Merke: Ein Name oder ein Bezeichnung für ein Objekt wird groß geschrieben und eine Eigenschaft eines Objektes wird klein geschrieben, so ist die deutsche Schreibweise.

Wenn geschrieben wird, das deutsche Reich, dann meint man das Reich der Deutschen (HRDN, Paulskirchenverfassung, Weimarer Verfassung, GG).

Das Deutsche Reich ab 1871 ist das Völkerrechtsubjekt für Deutschland und seine Schutzgebiet!

So ist das Deutsche Reich ab 1871 das erst, einmalige, völkerrechtliche Deutsche Reich!

Deutscher Kaiser ab 1871, ist auch nur ein Völkerrechtssubjekt (Artikel 11 der Verfassung), denn „Deutscher Kaiser“ ist nur der Name vom Bundespräsidium! Da nur dem König von Preußen der Name Deutscher Kaiser zustand, kann dieser Name „Deutscher Kaiser“ durch Dritte ohne den Gesetzgeber nicht verwendet werden.

Ein Subjekt kann es nur geben, wenn ein Objekt vorhanden ist.

Seit 1871 ist das Völkerrechtsobjekt erstmals in der Geschichte aller Deutschen „Deutschland“ mit dem Namen „Deutsches Reich“. Das Objekt „Bundespräsidium“ erhielt den Namen „Deutscher Kaiser“, somit bleibt das Bundespräsidium als Verfassungsorgan erhalten, auch dann wenn sich der Name ändert, wie z.B. Reichspräsident oder in unserem Fall „Präsidialsenat“.

Zusatzbeispiel , Objekt, Subjekt Mensch:
Dem Objekt Mensch wird ein Name gegeben z.B. Max und nicht max oder max:

Der Mensch Max soll das Familienerbrecht des Familienstammes Mustermann erwerben, so wird eine Geburtsurkunde mit dem Namen Max Mustermann ausgestellt. Im Staat wird dieser Mensch Max als Person Max Mustermann im Personenstandsregister geführt, denn er wurde durch die Geburtsurkunde lebend erklärt . Er genießt nun den Schutz des Staates und das Erbrecht, das ihm durch Staatsrecht zusteht.

-> Ein Mensch ohne Staat hat nur das Naturrecht, sonst gar nichts!
-> Ein Mensch als Person hat das Naturrecht, nun aber auch das Staatsrecht!
-> Ein Mensch ohne Staat, wie im Vereinigten Wirtschaftsgebiet (kanonisches bzw. römisches Recht), hat nur das Recht das einem Vasallen, Sklaven oder Staatenlosen gebilligt wird.

Die einzig wahre Lösung ist das Deutsche Reich, das wir als Kaiserreich kennen, denn darin herrscht das Recht von Reichs- und Staatsangehörigen, die zu ihrem Staat stehen und die Staatsordnung aufrecht erhalten. Auch im Deutschen Reich gab es Untertanen, Vasallen und Staatenlose und die wird es immer geben. Damals wie heute haben nur die rechtsfähigen und geschäftsfähigen deutschen Reichs- und Staatsangehörigen, das Mitbestimmungs-, Wahl-, Beamtenrecht und das Recht eine Firma zu gründen.

Zusatz zur Angehörigkeit die man nur durch ein Dokument, das man besitzt, nachweisen kann:

Das RuStaG 1913 mußte deshalb erschaffen werden, weil es bis zu diesem Zeitpunkt nur das Bundesstaatsangehörigkeitsgesetz “BuStaG” gab, aber es mangelte zum Nationalstaat Deutschland immer noch an einer Staatsangehörigkeit. Da Deutschland nur ein Teil des Deutschen Reiches ist und dieses Deutschland zum ersten deutschen Nationalstaat herangewachsen war, gab man dem neuen Gesetz die Bezeichnung Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (Reichsangehörigkeit zum Deutschen Reich und Staatsangehörigkeit zu Deutschland). Es sei besonders darauf hingewiesen, daß es in § 1 um die deutsche Staatsangehörigkeit geht und nicht um eine Bundesstaatsangehörigkeit.

Die einzig legitimen Dokumente gibt es bei:  https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/

Diese Erklärung darf weiterverteilt werden

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Lorenz, den 11. November 2019
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat




Gesetz 5. vom 12. November 1918 über die Staats- und Regierungsform von Deutschösterreich




Reichsgesetzblatt und Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, danach der Fremdverwaltungen bis 1945, ab dem Jahr 2008 der neuen Reichsleitung. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und ab 2009 der Deutschen Reichsdruckerei . Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.

Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.

Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.

Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.

Das Reichsgesetzblatt wird in zwei gesonderten Teilen erstellt: Teil I und Teil II. Im zweiten Teil wurden internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u. a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.

Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollrats­Dokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschienen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das heute nichatamtliche Bundesgesetzblatt und von 1949 bis 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Weblinks

 Wikisource: Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte

 Commons: Scans vom Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871

Erste Seite des Reichsgesetzblatts (1871, Nr. 19, S. 95)

Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1896)

Reichsgesetzblatt (Deutschland)

B

D

Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Deutsche Reichsgesetzbuch war eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches mit allen eingearbeiteten Änderungen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden waren. Die ersten Ausgaben in Buchform hatten um 1900 einen Umfang von rund 4100 Seiten. Das Werk gliederte sich in Oeffentliches Recht und Das allgemeine bürgerliche Recht.

Wesentliche Bestandteile waren im Oeffentlichen Recht

Das allgemeine bürgerliche Recht umfasste

sowie zahlreiche andere Gesetze.

Aufgrund des Umfangs erschienen für bestimmte Bereiche eigene Ausgaben, zum Beispiel das Deutsche Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe, und zwar sowohl als Zeitschrift als auch in Buchform. Die Zeitschrift enthielt auch Entscheidungen des Reichsgerichts und erschien 1882 bis 1942. Die zweibändige Buchausgabe des Deutschen Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe einschliesslich Handwerk und Landwirtschaft hatte im Jahr 1912 einen Umfang von 1540 Seiten.

Ausgaben (Auswahl)

  • Das Deutsche Reichsgesetzbuch. Vollständige Gesetzsammlung für Stadt und Land. Bearbeitet von Amtsrichter Johannes. 3 Bände, Berlin Weichert, 1900
  • Deutsches Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich Handwerk und Landwirtschaft. Vollständige Sammlung aller einschlägigen Reichsgesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen etc. mit Erläuterungen, Formularbuch und Sachregister. Bearbeitet und herausgegeben von der Redaction des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe W. Maraun und E. Grünewald. Mit einem einleitenden Vorwort von Conrad Bornhak. 2 Bände. Berlin Bruer & Co, 1904