Beschlüsse der 111ten Tagung des Bundesrathes Juli 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  9 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
/
31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
229 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär des Innern, seit 02.07.2011;
Direktor der Reichsdruckerei, seit 02.07.2011;
Staatssekretärin im Reichsamt für Geisteswissenschaften, seit 16.07.2011;
Präsidialsenat, seit 22.10.2011;
Präsidialsenat des Volks-Reichstages, seit 16.04.2016;
Botschafter des Deutschen Reiches in Rußland; seit 01.09.2016;
Staatssekretär im Reichsimmobilienregulierungsamt, seit 18.02.2017;
Unterstaatssekretär im Reichsverkehrsamt, seit 18.02.2017;
Direktor im Reichspolizeiamt, seit 19.08.2017;

Ernennung folgender Staatssektretäre mit der 111ten Tagung
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, ab 12.07.2020;
Staatssekretär für Heimathwesen, ab 12.07.2020;
Staatssektreät im Reichsjustizamt, ab 12.07.2020 – persönlich überreicht am 25.07.2020.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
/
191 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
460 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 13.08.2020.




RGBl-2007071 Bekanntmachung Einberufung 111te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 111ten Tagung

einberufen am 07.07.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 07.07.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 12. Juli des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Warnung vor weiteren unbedachten historischen Fehldeutungen

An die Propheten im Land der Deutschen.
Im Sinne welchen Geistes handelt Ihr?

 „Nachtigall ick hör dir trappsen“ oder „Unter lauter Blinden  ist der Einäugige König“ so die nachfolgende Korrektur. Sie gelten den „Propheten“, von neuzeitlichen Veröffentlichungen, wie z.B.: „Hans Joachim Müller zu Jalta 2020 Pyakin“ zu finden unter https://youtu.be/zeLf608tefs

Nachfolgend einige evidente Marginalien, zu historisch gewachsenen Fehldeutungen.

Zitate aus https://www.mzwnews.com/geschichte/die-juedische-kriegserklaerung-vom-24-maerz-1933-im-daily-express/ „Die briefartig verfaßte Balfour-Deklaration von 1917 kann als eine erste ernsthafte jüdische Kriegserklärung an Deutschland im 20. Jahrhundert aufgefaßt werden. Derartige, von jüdischen Interessenverbänden vor allem ab 1933 durchgeführte, antideutsche Proklamationen und Aktionen behinderten die nationalsozialistische Reichsregierung bei der Lösung der Judenfragen.“ Ein weiteres Zitat: „Die Juden erklärten Nazi-Deutschland den Krieg, und durch den Boykott glaubten sie, daß sie die Nazi-Macht in Deutschland zerstören und Deutschland wieder in seinen früheren Zustand versetzen würden. Mehr als sechs Jahre sind seitdem vergangen.“ — Harry Watson, Rabbiner, Kommunist und Präsident des Marx-Engels Institutes, im Jahre 1939

Klarstellung: Im Jahr 1917 wurde diese Kriegserklärung zu einem Zeitpunkt gegen Deutschland gerichtet, in der die Juden in Deutschland in allen wichtigen Funktionen und Ämtern des Deutschen Reiches vertreten waren. Bis zur Kriegserklärung im Jahre 1933 wurde das Deutsche Reich von dem Scheinstaat der Weimarer Republik und dem kommenden führerstaatlichen Regime unterworfen. Und doch soll es zu diesen Kriegserklärungen gekommen sein? Es stellt sich unmissverständlich die Frage: Sollten diese beiden Kriegserklärung nur der Kompensation des zionistisch gesteuerten Judenhasses dienen?

 

Kritik an Aussagen Fehldeutungen und Meinungen zum Deutschen Reich.

Sehr oft werden die entscheidenden Fakten richtig angesprochen, aber sehr fahrlässig in einen Zusammenhang gestellt, welche über einige wichtigen Fakten hinwegtäuschen. Solche Fehlinterpretationen sind unbedingt zu eliminieren!

1)    Das Kaiserreich bzw. das einzige wirklich bedeutsame Deutsche Reich, kennt keine Grenzen von 1937, denn diese Grenzen wurden den Deutschen durch eine Scheinrepublik der „Aschkenasim“ aufgezwungen. Dafür stehen das Versailler Diktat von 1919, die dem folgende Weimarer Republik und die Parteien Deutschlands, allen voran die Sozialisten (nationale Sozialisten, internationale Sozialisten, Sozialdemokraten). Mit Betrug und Gewalt, FED-Reichsmark, Ausplünderung des Volkes, wurde die Weimarer Republik dem Deutschen Reich (durch Scheidemann und Ebert) in einem das Volk überrumpelnden Handstreich oktroyiert.

2)    Die Grenzen vom 31.12.1937  sind absolut identisch mit den Grenzen, die 1919 durch das Versailler Diktat nachträglich festgelegt wurden und nicht durch das Deutsche Kaiserreich, haben daher keine völkerrechtliche Verbindlichkeit für die Alliierten. Sie können daher nicht, durch wen auch immer, willkürlich bestimmt werden. Auch für die Alliierten  gelten, uneingeschränkt und nicht veränderbar, die Grenzen,  wie sie zum 31. Juli 1914 bestanden. Das ist eine Tatsache, die dem internationalen Völkerrecht entspricht. Anders lautende Entscheidungen kann nur aus dem deutschen Volk kommen, wie es das Reichsgesetz bestimmt. Das rechtsfähige und geschäftsfähige Deutsche Volk  setzt sich ausschließlich nur aus den völkerrechtlich echten Reichs- und Staatsangehörigen zusammen, die sich dem einzig korrekt handelnden Bundessouverän „Bundesrath“ anvertrauen und mit und durch ihm auch wirkten. Dieser Bundesrath wurde am 29. Mai 2008 durch Statusdeutsche aus seinem Tiefschlaf geholt, wiederbelebt und sorgte über die Jahre dafür, daß seit April 2018 die Wiederherstellung des souveränen Deutschen Reiches  in seinen aktuellen Grenzen vom 12. November 1918 möglich ist.

3)    Präsident Putin, hat sich zu keiner Zeit auf die Grenzen vom 31.12.1937 festgelegt. Diese Grenzen werden böswillig, seit 1985, zur Vorbereitung eines „Medinat Weimar“ von „Pharisäern“ verbreitet, die den zionistischen Umtrieben der „Aschkenasim“ zugutekommen.

4)    Die durch die Alliierten angewandten Grenzen zum 31. Dezember 1937  sind keine rechtlich korrekte Festsetzungen der Grenzen sonder nur eine unbedachte Weiterverwendung der Grenzen Deutschlands, wie diese zu diesem Zeitpunkt bestanden. In solchen Fragen sollte man genauer hinsehen und sorgfältiger argumentieren!

5.    Im Potsdamer Abkommen wurden keine Grenzen Deutschlands im Deutschen Reich beschrieben, sondern man bezog sich eindeutig auf das Deutschland wie es sein sollte, wenn das Versailler Diktat rückabgewickelt worden wäre. Das Abkommen galt der weiteren Zerstörung Deutschlands im Sinne des Vatikans und der Zionisten.

6.    Im Londoner Protokoll, steht: „Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, …….“.  Hier wird nur der Zeitpunkt erwähnt, an dem weitere Handlungen der Alliierten erfolgen werden. Damit wird aber auch das Versailler Diktat fortgeführt bzw. nicht in Frage gestellt oder „nicht berührt“.

7)    Die SHAEF-Gesetze, Kontrollratsdirektiven und SMAD-Befehle, beziehen sich nur auf den Fortbestand des Versailler Diktates und allen Regelungen, die in Folge gegen Deutschland und gegen das Deutsche Reich entschieden wurden und „noch werden“. Der Feindstaat ist „NaziDeutschland“ und die BRD als dessen Rechtsnachfolger, damit die UN weiterhin Bestand und ein klar erkennbares Feindziel hat.

8)  Die UN ist der Rechtsnachfolger des Völkerbundes, damit hat die UN die volle Verantwortung und Weiterführungsrechte, gemäß dem Versailler Diktat, bis das deutsche Volk dem Einhalt gebietet.

9)    Neuschwabenland ist bis heute ein Gebiet, das durch widerrechtliche Handlungen und Verträge eines „Führerstaates“ dem Deutschen Reich einverleibt wurde. Diesbezüglich fehlt die hoheitliche Zustimmung des wahren Deutschen Reiches, das nur in seiner Fläche teilidentisch mit dem Großdeutschen Reich bzw. Nazi-Deutschland ist.  Auch diese Tatsache wird gerne durch die „Aschkenasim“ verschleiert. Die Feindstaatenklausel  ist die Basis, um die Deutschen in ewiger Knechtschaft unter die Nationalzionisten zu halten. An dieser Stelle passt auch die Aussage unserer Pseudobundeskanzlerin: „Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland“.  Jeder aufmerksame und wahrheitssuchende Leser soll prüfen, warum der Bevölkerung der Ex-DDR die „Lehre von Marx“ aufgezwungen wurde, wer Marx war und warum das „Medinat Weimar“ gerade in Thüringen eingerichtet werden soll oder schon ist, wo Marxisten vom tiefen Staat finanziert und gelenkt wird.

10) Es kann nur ein Wiener Kongress durchgeführt werden, wenn alle Monarchien (oder ihre legitimen Vertreter), so auch das Zarenreich etwa, wieder handlungs- und geschäftsfähig eingerichtet sind.

11) Der völkerrechtswidrigen Krimkonferenz bzw. dem sogenannten Abkommen von Jalta ist keine Grenzfestlegung zu entnehmen, sondern nur ein antideutsches Resentiment und eine willkürliche Neuregelung Europas von Stalins Gnaden.

12) In Bezug zu Deutschland  gibt es solange keinen Völkerrechtsverträge auch nicht unter den Alliierten,  als es der Zustimmung durch das Deutsche Reich ermangelt. Auffalend wird übersiehen, dass es sich hierbei latent um Einflüsse des Versailler Diktates handelt. Dieses Versailler Diktat gilt solange, wie die Deutschen die Grenzen von 1937 anerkennen. Eine  Anerkennung dieser Grenzen, bedeutet einen verfassungsrechtlichen  Hochverrat. Auch wäre hierdurch die aktuelle fremdgesteuerte Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes staatsrechtlich legitimiert, was keiner (auch nicht die neuen Alliierten) will.

13)  Denen, die glauben, daß Halbwahrheiten ausreichen die Wahrheit gefunden zu haben, erinnere ich an folgende allgemein gültige Regeln: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ und „Wer die Wahrheit kennt und Sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher“.  Beide Leitsätze unterstehen  dem Urprinzip der Kausalität (Ursache und Wirkung), was für Gläubige und Ungläubige gilt.

……….. Wenn es stets zum Schutz und Trutze, Brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel, Von der Etsch bis an den Belt! (Deutschlandhymne)

Der Autor dieser Zusammenfassung ist nur internen Kräften bekannt, die an der Wahrheit des Deutschen Kaiserreiches arbeiten. Dieser wird sich zur gegebenen Zeit offenbaren und fordert alle auf, die oben formulierten Aussagen genau auf ihr Stichhaltigkeit zu prüfen und an das deutsche Volk weiterzuleiten.

Die Verbreitung soll der Wahrheit und dem Frieden dienen!




Warum wir den 08. Mai nie vergessen sollten und ein Volkstrauertag ist.

Diesen Beitrag sollte jeder Heimatdeutsche komplett angeschaut haben, denn jede Medaillie hat zwei Seiten und diese Seite ist schrecklicher, als die, die man uns über die “unfreie Presse” und Entitäten die Deutsche hassen, oktroyiert hat.

8. Mai, Volkstrauertag zum Gedenken an die Vertreibungen, die Opfer der Rheinwiesenlager, die Massenvergewaltigungen an unschuldigen Frauen und Kindern, die Massaker, Entrechtung, Internierung und den gezielten Völkermord, sowie den Tag der Gefangenschaft. An diesem Tag sind alle Flaggen im gesamten Reichsgebiet auf Halbmast gesetzt.

RGBl-1701181-Nr03 betreffend der Gedenk- und Feiertage im Deutschen Reich

 




Das Deutsche Reich die deutsche Nation und die Dreigliederung

Das Deutsche Reich, der ewige Bund und auch der Nationalstaat Deutschland

Der souveräne Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen – so die Anhänger der Nationalstaatsidee – die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes (Titularnation) in sich vereinen (vgl. Selbstbestimmungsrecht der Völker). Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen eines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an.

Als Deutschland sich im Jahr 1871 erstmals in seiner tausendjährigen Unterwerfung befreite, sich als Eine Nation gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der deutschen Völker (Preußen, Sachsen, Bayern, Franken, Thüringer, Lothringer, usw.) friedlich vereint hatte, war ein historisch gewachsenes Bedürfnis deutscher Stämme und Völker.  Dieser Wunsch wird im Deutschlandlied eindrucksvoll gesungen und im Geist der deutschen Einheit, seit über 100 Jahren gepflegt.

Abgesehen davon, was durch bestechliche, herrschsüchtige und korrupte, Fürsten, Könige, Monopolwirtschaftler, Kolonialisten, Parteien und Politiker in den nachfolgenden Jahren, bis ins Jahr 2020, aus dieser Nation geschaffen wurde, darf man die deutschen Völker, vereint als deutsche Nation, nicht damit verurteilen, weil die oben genannten Verantwortlichen aus der schon damals bekannten Dreigliederung genau das Gegenteil von dem gemacht hatten, was der einzelne Mensch in seinem persönlichen Bestreben und Leben als natürliche Werte kennt. Auch macht es aus aktuellem Anlaß keinen Sinn, für diese Erfahrungen irgendeine Oberhoheit verantwortlich zu machen, denn das Leben auf diesem Planeten gibt uns in jedem Moment unseres Seins, die Möglichkeit unser Verhalten zu ändern. Es war alleine unsere Entscheidung, eine gewisse Zeit, den Weg zu gehen, der uns im Nachhinein als Irrweg klar wurde. Spätestens dann wenn wir verstehen, daß Unterlassung ebenso schädlich ist, wie eine Tat gegen die die Schöpfung auf diesem Planeten. Wir werden erkennen müssen, daß wir unser Zukunft heute hier und jetzt nur vorbildlich gestalten können, wenn wir die Vergangenheit verstanden haben, die sich nicht mehr ändern läßt.

Wie sieht die Dreigliederung für das Deutsche Reich mit der Wiederbelebung des Bundesraths (Bundessouverän) seit dem Jahr 2008 in seinem aktuell erschaffenen Übergang seit dem Jahr 2018 aus.

Das Geistes- und Kulturleben, das ich der Freiheit und nach dem Dreieinigkeitsprinzip dem Geist zuordne, beinhalt die Bereiche Familie- und Bildungswesen, Religion, Wissenschaft, Kultur, Bräuche, Tradition, Philosophie, Kunst, usw. Die auf alle Bundesglieder gleichwertig eingerichtet sein muß

Das persönliche Streben nach Wahrheit und Klarheit sowie das Bedürfnis sich als souveräner und verantwortungsvoller Deutscher bewußt zu sein, war die Voraussetzung, im Jahr 2008 das Erbe unserer Vorfahren anzutreten und die Deutsche Reichsverfassung (1871-1918) beim Aufbau der Übergangsreichsleitung anzuwenden.

Bundesrath und Volks-Reichstag, die gemäß der Deutschen Reichsverfassung (Artikel 5) für Gesetz und Ordnung, für Friedensvertragliche Regelungen und die Wiederherstellung der Deutschen Reiches eingerichtet wurden, sind aus dem Deutschen Volk wiedergeboren und haben dadurch die Re-Evolution von unten geschaffen, bzw. aus dem Volk für das Volk. Bundespräsidium, Reichsbehörden, Gemeinden und das Parlament haben Übergangsreglungen erhalten, die seit 2018 dem gesamten deutschen Volk, die Möglichkeit geben, sich nach freiem Willen und nach allen nationalen und internationalen Gesetzen und Vorschriften selbst zu erfreien. Diese Maßnahmen, Verordnungen und Gesetze sind zu finden unter: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/

Das Rechtsleben, das ich den Werten wie Gleichheit, Recht und nach dem Dreieinigkeitsprinzip der Seele zuordne, beinhaltet die institutionalisierten Reichsorgane, die Verwaltung und volkseigene Reichsbank, Bundesglied übergreifende Gemeindeverfassung, –  Justizwesen, – Polizei, – öffentliche Sicherheit, Schutzwehr, usw.

Die Gleichheit von Mann und Frau vor dem Gesetz und im Wirtschaftsleben; die Gleichheit der Hausfrau oder des Hausmannes in Bezug zur Wirtschaft; Familie als oberstes und höchstes Gut; Bildungspflicht statt Schulpflicht; Mitbestimmungsrecht und rechtliche Absicherung auch im Gemeinschaftswesen; Gleichheit vor dem Gesetz; Recht und Zugang auf die staatlich garantierte Grundversorgung, wie Wasser, Strom, Telekommunikation, und Elternzeit. Gleiches Recht auf Alters- und Gesundheitsversorgung; Recht auf Unterkunft; Unabhängige und der gesamten Bevölkerung dienende Justiz, Polizei und Schutzwehr.

Das Wirtschaftsleben soll auf der Basis von Brüderlichkeit und Einigkeit stattfinden und entspricht somit dem Erschaffenen, der Materie, dem Körper, damit meine ich die Bereiche Gemeindewesen, Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Banken (keine Privatbanken) usw.

Eine freie Marktwirtschaft muß garantieren, daß erbrachte Leistungen dem Wohl des Ganzen dienen, daß Hersteller- und Produkthaftung das oberste Gebot des gesamten Wirtschaftsleben ist. Das dem die gesellschaftliche Anerkennung zukommt, der dafür auch sein Leistung erbracht hat. Der Schutz des geistigen Eigentums muß gesichert sein. Dies alles kann nur dem Allgemeinwohl dienen, wenn das Wirtschaftsleben und die staatlichen Organe unabhängig voneinander sind und wenn den Beamten bzw. Staatlichen Institution ein Beteiligung oder Mitwirkung im freien Wirtschaftsleben untersagt ist.

Das Wirtschaftsleben kann nur funktionieren wenn Monopolwirtschaft strikt verboten ist, wenn Brüderlichkeit und Einigkeit auf allen Ebenen der Wirtschaft praktiziert wird. Auch muß  das Wirtschaftsleben autark, souverän und unabhängig von Staat und Verwaltungen handeln können. Anteile der Firma wie z.B. Aktion dürfen nur national vorzüglich in der eigenen Belegschaft gehandelt werden. Damit dieses gelingt, müssen aus dem Rechtsleben des Deutschen Reiches die Maßnahmen getroffen werden, die das Wirtschaftsleben nicht überbelasten aber auch nicht ungleich belasten.

Ergänzend zu diesem Bericht, kann in Abfolge und zu mehr Klarheit die Proklamation an das Deutsch Volk für 2020 angehängt werden. Im Netz zu finden unter:

Proklamation an das Deutsche Volk für 2020

 

Aus dem Reichsamt des Innern zu Berlin, den 29. April 2020




Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918

Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918  

Natürlich darf sich Preußen wieder neu als teilsouveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches einrichten, aber bitteschön nach Recht und Gesetz des Deutschen Reiches. Alles andere ist eine Kriegserklärung gegen das Deutsche Reich und zugleich die Aufrechterhaltung eines sich selbst aufgegebenen Bundesstaates.

Die Einheit Deutschland ist dann vollendet, wenn alle durch das Versailler Diktat abgetretenen Gebiete wieder zu Deutschland gehören, dies trifft auch zu, wenn Preußen als Bundesstaat nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig wird.

Bitte einfach die gesamten Besatzungsgesetze inklusive dem Versailler Diktat lesen und verstehen.

Begreift endlich, daß alles für die notwendigen Friedensverträge seit 2018 vorbereitet ist. Es mangelt nur noch daran, daß die Reichsbürger, Täuscher und illegale Bewegungen Deutschlands, endlich die einzig wahre Verfassung (1871) annehmen, Ruhe geben oder noch besser, sich den beiden Verfassungsorganen anschließen. Solange dies nicht geschieht, führen die Preußen, Sachsen, Zionisten und Reichsbürger mit den tatsächlichen Reichs- und Staatsangehörigen und dem Deutschen Reich einen Bürgerkrieg der Fehldeutungen, Verleumdungen, Diffamierungen und des Hochverrats.

Unser Schicksal liegt weiterhin in unserer Hand, auch wenn wir dazu die Hilfe der Alliierten benötigen?

Seit dem Jahr 2008 hat sich das Feindbild neu definiert. Der wahre Feind der Deutschen ist der Deutsche selbst und seine Parteien. Die Systemkrise “Corona“ stellt sich immer mehr als Chance dar, in der sich die Deutschen auf Werte besinnen dürfen, die alle bisher unüberwindbaren Werte in Frage stellen. Das alte Preußen und die Hohenzollern haben mit sich selbst und ihrer Wahrheit genug aufzuarbeiten und es wäre eventuell der Exitus des Nationalstaat Deutschlands, wenn wir das Haus Hohenzollern ungeprüft zum Deutschen Kaiser berufen würde, der gemäß Verfassung nur ein Name (Völkerrechtssubjekt) ist.  Es widerspricht dem Sinn des „ewigen Bundes“ und der Einheit Deutschlands, wenn Preußen seine alte Übermacht erhalten würde oder noch dramatischer, dieser Bund sich wieder auflöste. Durch die Verfassungsänderung zum 28.10.1918 wurde aus der konstitutionellen eine parlamentarische Monarchie, die den Monarchen nur noch als Repräsentanten mit Sonderrechten führt. Da der alte Adel nachweislich versagt hat, seine Völker und deren Heimatrechte zu schützen, muß dieser einer sehr genauen Prüfung  und einer Entnazifizierung  unterzogen werden.

WIR vom Bundesrath und Volks-Reichstag sind die „Re-Evolution von unten“ aus dem Deutschen Volk der Reichs- und Staatsangehörigen; WIR sind das geschäftsfähige Deutsche Volk, das sich über viele Jahre für das wahre Heimatrecht eingesetzt hat; WIR sind der Fels in der Brandung, der den aufrechten Gang praktiziert und unser Reich erhalten hat;  WIR sind die Deutschen, die sich mit dem ersten Schritt an die Vollverfassung und Gesetze des einzig wahren Deutschen Reiches gehalten haben.

Als die Erkenntnis vorhanden war, mit welchem Gesetz aus dem wahren Deutschen Reich, eine Parteien- und Zionistenrepublik geschaffen wurde, wußten WIR, wie die Einheit Deutschlands und die Wiederherstellung des Deutschen Reiches, besatzungsrechtlich, völkerrechtlich und staatsrechtlich vollzogen werden kann.

Die nachfolgenden Gesetze und weitaus mehr Gesetze sind, aus dieser Erkenntnis entstanden und wurden gemäß der Deutschen Reichsverfassung (1871) in Kraft gesetzt. Somit haben wir einen „Reset“ bzw. die Zurücksetzung aus dem Sklavenstatus in den Souveränitätsstatus durchgeführt.

Sobald die wahren Verräter, Reichsbürger und die „ORK“ unserer Einheit nicht durch historisch gewachsene Fehldeutungen stören, kann der Frieden kommen und das gegebenenfalls auch ohne Kaiser, Könige und Tribunen.

Wer der deutschen Sprache noch mächtig ist, der lese Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel11
Zitatanfang: „Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt…….“ Zitatende. So war der damalige Kaiser das Bundespräsidium, das ab dem 28. Oktober 1918 nun auch die Zustimmung des Parlament (für z.B. Friedensverträge oder Kriegserklärungen) benötigte.

1. Der wahre und nie durch Zwang aufgelöste Bundessouverän, war seit 1867, bzw. 1871 bis 1919 der Bundesrath, der ab dem 29. Mai 2008 als Volks-Bundesrath wieder reaktiviert wurde.
https://www.bundesrath.de
siehe hierzu auch die Deutsche Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel5
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel6
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel7

2. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz „RuStaG 1913“ das mit Inkrafttreten das „BuStaG 1870“ abgelöst hat, war nie außer Kraft und wurde bisher (unbewußt) von den Deutschen „freiwillig“ abgelehnt:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

3. Nur Reichs- und Staatsangehörige können bei den Verfassungsorganen, in Ämtern und bei Wahlen mitwirken. Gemäß Gesetz sind alle Adeligen (auch Prinz Georg) nur „Deutsch“ aber noch nicht Reichs- und Staatsangehörige. Es nutzt auch nichts, wenn sie sich selbst die Bundesstaatsangehörigkeit ausstellen. Leicht erklärt durch das Personenstandgesetz aus dem Jahr 1875-1896:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1886/

Die Täuscher, Bewegungen und Reichsbürger unter den Patrioten sind auch nur „Deutsch“ da die einzig legitimen Urkunden und Rechte in Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung gesetzlich   vorgegeben sind.
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel4

4. Stufe 1; „Reset“ „Re-Evolution von unten“ Gesetz Zurücksetzung in den Souveränitätsstatus:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

5. Stufe 2; Gesetz zur Neueinrichtung des Deutschen Reiches:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106011-nr07-gesetz-neuaufbau-des-deutschen-reiches/

6. Stufe 3; Friedensvertragliche Regelung, Ende des Kriegszustandes:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/

7. Stufe 4; Gemeindeverfassung, Reichsgemeindeverfassung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

8. Stufe 5; Gesetz Verbot von Kriegsaktivitäten auf Deutschem Boden:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1404111-nr13-verbot-von-kriegsaktivitaeten-nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-alliierten/

9. Stufe 6; Gesetz Wiederherstellung der Bundesstaaten:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/bundesstaaten-wiederherstellen/
9. Stufe 7; Deutschösterreich ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1908081-nr03-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-republik-deutschoesterreich/

Verantwortlich für diesen Bericht und veröffentlicht am 16. April 2020,
zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium und das Reichsamt des Innern.




Legitimation des Deutschen Volkes und seines Heimatstaates

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Der Weg des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarische Monarchie

Der Weg zur des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarischen Monarchie

Nach der Kaiserproklamation zu Versailles am 18. Januar 1871 und der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871 ersetzte schließlich die Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867). An den entsprechenden Stellen der Verfassung wurde der Name „Deutsches Reich“ und für das Präsidium des Bundes (Bundespräsidium) der Name „Deutscher Kaiser“ eingefügt, sowie die Sonderrechte der süddeutschen Staaten eingearbeitet. Nachdem der Reichstag die so modifizierte Verfassung am 14. April 1871 mit überwältigender Mehrheit verabschiedete, trat der redigierte und vom Kaiser unterzeichnete Verfassungstext am 04. Mai 1871 in Kraft.

Bereits die Präambel der Deutschen Reichsverfassung, in der sich alle damaligen deutschen Fürsten zum Zusammenschluß ihrer Bundesstaaten in einen deutschen Nationalstaat bekannten, offenbarte den Charakter der Reichsgründung als „Revolution von oben“. Die einzelnen Völker wurden hingegen nur beiläufig einbezogen. Deren Vertretung, der Reichstag, wurde in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt und hatte lediglich Befugnisse bei Gesetzgebungsverfahren sowie im Budgetrecht mitzubestimmen.

Die Vertreter der Bundesglieder bzw. Regierungen der Bundesstaaten kamen im Bundesrath zusammen, der über weitreichendere Kompetenzen als der Reichstag verfügte und dessen Sitzungen im Gegensatz zu denen des Reichstags nicht öffentlich waren. Ergänzend zur Bewilligung aller beschlossenen Gesetze und der Genehmigung des Haushalts mußte der Bundesrath bestimmten Amtshandlungen des Kaisers zustimmen, unter anderem bei der Auflösung des Reichstags und im Falle von Kriegserklärungen. Darüber hinaus standen ihm zahlreiche Verwaltungsfunktionen und die Vermittlung bei verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten und innerhalb der einzelnen Gliedstaaten zu. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern nach der Flächengröße der Länder. Dadurch hatte das Königreich Preußen zwar keine absolute Mehrheit, aber in entscheidenden Fragen wie Verfassungsänderungen und Militärangelegenheiten eine Sperrminorität. Trotz seiner Position als Bundessouverän wurde der Bundesrath oftmals, von Kaiser und Reichskanzler, in den Hintergrund gedrängt.

Das Deutsche Reich (deutsches Kaiserreich) war bis zum 28. Oktober 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Die politische und militärische Führung lag beim Kaiser, der zugleich preußischer König und oberster Kirchenherr der Protestanten war. Er hatte das Recht zur Einberufung, Eröffnung, Vertagung und Schließung des Reichstags und ernannte den Reichskanzler, der im Regelfall auch preußischer Ministerpräsident war und als Verantwortlicher der Staatsgeschäfte den Vorsitz im Bundesrath führte. Das Bundespräsidium verfügte auch über die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten, die als Leiter der Reichsämter direkt dem Kanzler unterstellt waren. Reichskanzler und Reichsbeamten waren dem Kaiser verpflichtet und nicht dem Parlament. Die gewählte Volksvertretung konnte die Regierung lediglich kritisieren und kontrollieren, ihr aber nicht das Vertrauen entziehen und deren Rücktritt erzwingen. Dem gegenüber standen Kaiser und Kanzler für die Durchsetzung der Gesetze im Reichstag erhebliche Druckmittel zur Verfügung, insbesondere das dem Kaiser verbriefte Recht der vorzeitigen Parlamentsauflösung mit anschließenden Neuwahlen.

Trotz geringer Rechte des Reichstags hatte die Reichsverfassung fortschrittliche Züge, vor allem hinsichtlich des demokratischen und allgemeinen Wahlrechts. Allerdings beschränkte sich die von Otto von Bismarck maßgeblich geprägte und auf ihn zugeschnittene Verfassung weitgehend auf staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen: Ein Grundrechtteil, wie er in der Paulskirchenverfassung (1849) festgelegt wurde, fehlte, wurde allerdings durch das Bürgerliche Gesetzbuch weitaus umfangreicher ergänzt. Die Bismarcksche Verfassung trug dennoch als Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlicher Gesellschaft zur Integration der einzelnen Bundesstaaten und dem Zusammenwachsen des Deutschen Reiches bei.

Als Träger der Verwaltung führten die Einzelstaaten die Reichsgesetzgebung behördlich aus. Sie verfügten dabei über weitreichende Kompetenzen beim Justiz- und Schulwesen sowie über eigene Steuereinnahmen. Die Gliedstaaten behielten gleichzeitig die Zuständigkeit für ihre eigene politische Ordnung. Ihre Verfassungen waren meist konstitutionell geprägt und galten im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung nur noch zweitrangig. Das Wahlrecht in den einzelnen Ländern war gemeinhin beschränkt und ungleich, wenn auch im Süden deutlich demokratisierter als das preußische Dreiklassenwahlrecht im Norden. Trotz der föderalistischen Struktur besaß das Deutsche Reich zentrale Kompetenzen in Außenpolitik und Militärangelegenheiten, Sozialpolitik, Zoll- und Außenhandelspolitik, Konsulatwesen sowie bei Wirtschaftsfragen und im Rechtswesen. In Artikel 4 der Reichsverfassung sind die Kompetenzen des Nationalstaates festgelegt, die den Bundesstaaten vorgehen.

Die Deutsche Reichsverfassung war nicht unveränderbar: Nach Artikel 78 konnte sie durch ein einfaches Reichsgesetz erweitert werden, ohne den Text der Verfassungsurkunde formal ändern zu müssen. Ein solches „verfassungsdurchbrechendes Gesetz“, wie z.B. die das Ermächtigungsgesetz für den Bundesrath im Jahr 1914, bedurfte einer Mehrheitlichen Zustimmung des Bundesraths und des Parlaments. Während 1871 die Verfassungsgewichte deutlich auf Seiten der Monarchie lagen, gewann der Reichstag allerdings im Lauf der Zeit zunehmend an Bedeutung: Immer breitere Bevölkerungsschichten sahen sich durch das Parlament vertreten und die öffentliche Meinung beschäftigte sich zunehmend mit seinen Debatten, so daß der Gegensatz zwischen dem Reichstag als demokratischer Institution und dem monarchischen Regierungsgewalten im Lauf der Zeit immer deutlicher zu Tage trat.

Wie schon zuvor Otto von Bismarck hatte auch Kaiser Wilhelm II. ab 1890 alle Bestrebungen nach Einführung einer parlamentarischen Demokratie vehement abgelehnt, die seine kaiserlichen Rechte geschmälert und die des Reichstags erweitert hätte. Die Staatsstreichdrohungen mit der Änderung oder gar Abschaffung der Verfassung unter Einsatz der vom Kaiser kommandierten Armee wurden nie umgesetzt. In ihrer Grundstruktur blieb die Verfassung daher bis in den Ersten Weltkrieg hinein unverändert. Erst kurz vor seiner Abdankung räumte der Kaiser nach starkem innenpolitischen Druck mit dem Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 dem Reichstag weitreichendere Kompetenzen ein und entsprach damit den Forderungen nach mehr parlamentarischer Kontrolle und Mitbestimmungsrechte. So erhielt Artikel 11 der Verfassung weitreichende und entscheidende Recht für das Parlament des Deutschen Volkes.

a) Eine Kriegserklärung im Namen des Reiches konnte nur noch mit Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erfolgen.

b) Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Mit Artikel 15 Absatz 3 der Reichsverfassung, bedarf nun der Reichskanzler zu seiner Amtsführung das Vertrauen des Reichstages. Im Absatz fünf, ist auch die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter für den Bundesrath und Reichstag bestimmt.

90 Jahre später, zu einer Zeit in der das Deutsche Volk immer noch unter Besatzungsrecht verwaltet wurde, von Vasallen einer NGO seinen staatsrechtlichen Grundrechten beraubt, ausgebeutet von Kapitalisten, Monopolisten, Börsianern,  deutschfeindlichen Politikern, Parteien, Vereine und Protagonisten unterschiedlichster Weltanschauungen wurde am 29. Mai 2008 der Bundesraths wiederbelebt und durch deutsche Patrioten  als Volks-Bundesrath handlungsfähig eingerichtet. Ein Jahr später schon konnte der Volks-Bundesrath am 23. Mai 2009 vor dem Reichstag das neue Parlaments als Volks-Reichstag proklamieren und per Gesetz handlungsfähig wiederherstellen.

9 Jahre später im Jahr 2017 konnte sich der Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag unter anderem auf mehrere 100 Gesetze, zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches berufen. Mit seiner 99ten Tagung zum 28. Oktober 2017 trat der Bundesrath, erstmals nach 100 Jahren, wieder als souveräner Bundesrath an.

Zeitgleich mit der Bekanntmachung ( Frühjahr 2018) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump, daß für Deutschland die Nachkriegsordnung beendet ist, konnte der Bundesrath in seiner 103ten Tagung und der Volks-Reichstag in seiner 78ten Tagung, mit dem Dritten Bereinigungsgesetz, die Vorbereitungen für die Erfreiung Deutschlands als abgeschlossen erklären.

Im Jahr 2019 wurde Deutschösterreich als Bundesstaat in den ewigen Bund aufgenommen.

Im Frühjahr 2020 steht das Deutsche Volk und die ganze Welt vor einem Ereignis, das in der Menschheitsgeschichte mit dem Begriff „Corona“ seines Gleichen nicht zu finden ist.

 

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 25. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!




Besatzungsrechtliche Bedeutung der Grenzen Deutschlands zum 31. Dezember 1937

„Deutschlands Grenzen, wie es am 31. Dezember 1937 bestand“

Deutsches Reich oder auch Deutschland in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 ist eine historische Fehldeutung derer, denen bestimmte Gesetze, wie das Versailler Diktat und die SHAEF-Gesetze nicht vollumfänglich bekannt sind. Der 31. Dezember 1937 wurde erstmals auf der Außenministerkonferenz in Moskau 1943 als Stichtag zur Definition der deutschen Reichsgrenzen vor der territorialen Ausdehnung benannt. Im Londoner Protokoll von 1944, auf der Potsdamer Konferenz von 1945 sowie in mehreren darauf folgenden Rechtsakten bezogen sich die seinerzeitigen Siegermächte auf dieses Datum, um „Deutschland als Ganzes“ in geografischer Hinsicht zum Stand nach dem ersten Weltkrieg zu erfassen.

Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind absolut identisch mit den Grenzen, die sich aus dem Versailler Diktat vom 28. Juni 1919 ergeben haben und durch die Vereinigten Staaten mit Separatfrieden vom 25. August 1921 zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland vertraglich festgelegt wurde. Dieser Vertrag wurde als Gesetz am 20.Oktober 1921 durch den Reichsrat und den Reichstag der Weimarer „Zionisten“-Republik für das damalig geteilte Deutschland (ohne Elsaß, Westpreußen , Posen usw.) in Kraft gesetzt.

Einfach erklärt bedeutet die Anwendung der Grenzen vom 31. Dezember 1937, die Anerkennung des Versailler Diktates (1919) und des Separatfrieden aus den Jahren (1921). Die Grenzen „31. Dezember 1937“ im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und „Groß-Berlin“ als ein Teil des Bundes, bestätigt, daß die Bundesrepublik Deutschland nur eine Republik und Rechtsnachfolger der beiden fremdgesteuerten Staatsfragmente (WR und GDR) ist und nicht „Deutschland als Ganzes“, wie es vor dem Versailler Diktat bestanden hatte.

Von weltpolitischer Bedeutung ist folgendes. „Deutschland als Ganzes“ ist der deutsche Nationalstaat (Bundesgebiet) mit seinen Bundesstaaten in den Grenzen (1 Tag vor dem 1WK) vom 31. Juli 1914. Deutschland ist ein Teil des Deutschen Reiches, das sich mit der Verfassung vom 16. April 1871 im Sinne der Deutschen Einheit zu einem „ewigen Bund“ geeint hat.

In Anbetracht der wahren Einheit Deutschlands (1871) bildete sich im Rechtskreis des Deutschen Reiches, erstmals der Nationalstaat Deutschland. Dies geht eindeutig auch aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 hervor. Siehe unter anderem auch das „Lied der Deutschen“.

Die einzelnen Bundesstaaten, allen voran Preußen, sind gleichberechtigte Bundesglieder und werden nur vom Bundesrath vertreten, während die deutschen Völker vom Reichstag, den wahren Deutschen Parlament vertreten werden.

Mit der Verfassungsänderung vom 28. Oktober 1918 wurde das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie, in der das Bundespräsidium für Kriegserklärungen, Friedensverträge und andere Verträge mit fremden Staaten die Mitbestimmung des Parlamentes und des Bundesrathes benötigt.

Das Bundespräsidium, stand damals dem König von Preußen zu (nicht mehr und nicht weniger), welcher den Namen „Deutscher Kaiser“ führt. Siehe hierzu die einzig wahre Verfassung die uns von dem Joch der Zionisten befreien wird:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/

Schlüsselentscheidung zur Erfreiung und zum Weg in die Heimat

Wer die BRD als souveränen Staat auf dem Grund und Boden des Deutschen Reiches anerkennt, erkennt die BRD als Rechtsnachfolger des Großdeutschen Reiches an, was mit der Feindstaatenklausel bewiesen wird. Er anerkennt damit die Alliierten Militärregierungsgesetze, das Reichskonkordat, die Weimarer „Zionisten“-Republik, das Versailler Diktat in allen seinen Facetten und Konsequenzen und den Dolchstoß deutscher Parteien gegen unsere Vorfahren und gegen das einzig wahre Deutsche Reich mit seinen institutionalisierten Organen.

Wer die BRD als souveränen Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches haben möchte, erkennt seine nationalstaatlichen- und reichsrechtlichen Rechte, sein Recht auf Heimat, Hab und Gut, Eigentum, Souveränität und Freiheit, ab.  Dies zieht sich auch auf die alte BRD und ganz besonders auch auf die alte so auch neu DDR.

Es ist Sinnlos, die BRD zu verleugnen oder abzuerkennen, solange es an einem staatlichen Nachweis der betreffenden Person mangelt, die vom Deutschen Reich ausgestellt und beurkundet wurde. Siehe Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Wer Artikel 146 des Grundgesetzes anwendet, erklärt sich zum Reichsbürger und verweigert die Anerkennung der tatsächlichen Deutschen Reichsverfassung.

Preußen ist seit der Gründung des Deutschen Reiches (1871) nicht mehr in der Position, alleine über die Geschicke der Deutschen Nation zu bestimmen und hat sich wie jeder andere Bundesstaat (nun auch Deutschösterreich), den Entscheidungen der beiden gesetzgebenden Organen zu unterwerfen, siehe:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/reichsverfassung/#Artikel4

Einem Verstoß gegen die oberste Ordnung kann durch die Anwendung von Artikel 19 und Artikel 74 der Deutschen Reichsverfassung heilend abgeholfen werden.

Preußen könnte sich gemäß  seiner eigenen Gesetze (wenn es Preußen noch gäb), einen König erschaffen. Auch wenn sich dieser dann „Deutscher Kaiser“ nennen wollte, so kann er sich nicht auf einen Titel berufen, denn ein Name ist kein Titel, zusätzlich müßte das gesamte Deutsche Volk dem König von Preußen zustimmen, damit er sich Deutscher Kaiser nennen kann.

Abschließend: Die Grenzen vom 31. Dezember 1937 sind nicht die Grenzen Deutschlands vor dem 1.WK sondern die Grenzen des Versailler Diktates und haben für das Deutsche Reich, völkerrechtliche gesehen, keine Bedeutung.

Die erzwungenen Grenzen wurden zu keiner Zeit vom Bundespräsidium des Deutschen Reiches unter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags anerkannt.

Diese Grenzen (31. Dezember 1937 bzw. 28. Juni 1919) haben nur für die nichtstaatlichen Handelsorganisationen Weimarer Republik, Großdeutsche Reich, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, BRD alt und neu, DDR alt und neu, verbindliche Rechtskraft.

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 23. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!