Deutsches Reichsgesetzblatt 2016
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2016
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2016
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Ausgabe von
Schatzanweisungen des Deutschen Reiches
gegeben am 23.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 28. Oktober 2021, “RGBl-RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz“
In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 33
Zur Herstellung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches erlasse ich die Ausgabe von Schatzanweisungen, in Gemäßheit der Reichsschuldenordnung “RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung“, in einer Höhe von 5.914.800,00 Mark.
Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich an den Inhaber in Mark ausgezahlt. Die Bewertung und Ausstellung dieser Schatzanweisung beginnt nachdem der festgelegte Gegenwert durch die Reichsschuldenverwaltung verbucht bzw. in Empfang genommen wurde, die Umrechnung richtet sich nach dem Goldstandard. Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu. Die Werte der Staatsanleihen sind auf volle Beträge wie 50, 100, 200, 500 und 1000 Mark festgelegt.
Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Hier sehen Sie die Urkunde der Reichsschatzanweisung
Reichsgesetzblatt “RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen“_D
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Wiedereinrichtung
der Reichsschuldenverwaltung des Deutschen Reiches
gegeben am 21.11.2016, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 22. März 2018, “RGBl-1803041-Nr07-Aenderungsgesetz”
In Kraft gesetzt am 09.12.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:
Nr. 32
Für die Zwecke der Beschaffung von Liquiditätsmitteln zur Wiedereinrichtung der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit des Deutschen Reiches, wird erneut die Reichsschuldenverwaltung eingerichtet.
Die Leitung dieser Behörde untersteht direkt dem Reichskanzler, die Überwachung erfolgt durch eine Reichsschuldenkommission.
Die einzelnen Aufgaben der Reichsschuldenverwaltung bestimmt der Reichskanzler und der Staatssekretär im Reichsschatzamt. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Verwaltungsbereich auf diese Verwaltung übergehen, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.
Alles weitere regelt die Reichsschuldenordnung “RGBl-1803031-Nr06-Reichsschuldenordnung“.
Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.
Reichsgesetzblatt “RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-1611211-Nr32-Erlass-Einrichtung-Reichsschuldenverwaltung“_D
Sehr geehrte Damen und Herren Reichs- und Staatsangehörige,
zum 06.12.2016 war es mit unserem Reichs-Reisepaß soweit und wir konnten die Herausgabe freigeben. Somit haben wir einen weiteren entscheidenden Schritt in Richtung Souveränität getan.
Es muß klar sein, daß dieser Reisepaß nur an Reichs- und Staatsangehörige (rechts- und geschäftsfähige Personen) ausgegeben wird. Staatenlose, Reichsbürger und Personen denen die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen wurden, werden keinen Reispaß bekommen.
Die wichtigsten Merkmal und Links:
Merkmale zum RRP:
kein elektr. Speichermedium;
keine biometrischen Daten;
keine integrierte Antenne;
keine Fingerabdrücke;
100% Handarbeit;
100% Datenschutz;
Sicherheitspapier;
hohe Fälschungssicherheit;
32 Seiten;
Paß in transparenter Schutzhülle;
Hier ist der Direktlink zum Reisepaß des Deutschen Reiches:
http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/reichs-reisepass/
http://deutsche-reichsdruckerei.de/dokumente.htm
Der Direktlink auf die Beschreibung:
http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dokumente/Reisepass/Der-DR-Reisepass-061216.pdf
Der Direktlink auf den Antrag:
http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dokumente/Reisepass/Reispassantrag-DR.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Verantwortlich für diese Seite zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium