Deutsche Reichsanzeiger ist das amtliche Mitteilungsblatt für den Nationalstaat Deutschland, seinen Bundesstaaten und dem Deutschen Reich. Im Archiv der Gesetzblätter sind auch die Gesetzblätter ab 1867 bis 1919 verlinkt.
Gesetz Nr. 4 vom 05. Jänner 1919 Vollzugsanweisung über das deutschösterreichische Staatsgebiet bildenden Gerichtsbezirke, Gemeinden und Ortschaften