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RGBl-1507291-Nr18-Erlass-Asylanten-Unterbringungsregelung” ( Bürgermeister, Parteien )

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Asylanten-Unterbringungsregelung erlassen am 29.07.2015, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 18.08.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 18 § 1. Jedwede Unterbringung von Asylanten, Migranten und Ausländer können nur mit  Zustimmung der örtlich ansässigen Deutschen Bevölkerung entschieden werden, … Weiterlesen

RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher

Gesetz, betreffend Zulassung der Gerichtsvollzieher gegeben am 13.02.2013, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 26.02.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 9 § 1. Die Zulassung zum Gerichtsvollzieher wird bestimmt durch § 155 des Gerichtsverfassungsgesetzes, zum Stand 28.10.1918 und allen Personen versagt bzw. … Weiterlesen

RGBl-1111011-Nr26-Erlass-Privathaftung-der-BRD-Exekutive

Allerhöchster Erlaß betreffend, der Privathaftung bei Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe eidesstattlicher Erklärungen und zur Erzwingung von Zahlungen nach ungültigen Gesetzen (OwiG)   Erlassen am 01.11.2011, im Namen des Deutschen Reiches Änderungsstand: 08.05.2013 In Kraft gesetzt am 23.11.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 26 § … Weiterlesen

Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher

Titel: Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1878, Nr. 22, Seite 166 – 172 Fassung vom: 24. Juni 1878 Bekanntmachung: 10. Juli 1878 Inkraftsetzung: Gleichzeitig mit dem Gerichtsverfassungsgesetz Scan auf Commons (Nr. 1256.) Gebührenordnung für Gerichtsvollzieher. Vom 24. Juni 1878. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen etc. verordnen im Namen des Reiches, … Weiterlesen

Civilprozeßordnung, Achtes Buch, CPO Buch 8 ZPO Buch 8

Titel: Civilprozeßordnung, Achtes Buch, CPO Buch 8, ZPO Buch 8 Fundstelle: Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1877, Nr. 6, Seite 83 – 243 Fassung vom: 30 Januar 1877 Bekanntmachung: Änderungsstand: 19. Februar 1877 Achtes Buch Zwangsvollstreckung   §. 644. Die Zwangsvollstreckung findet statt aus Endurtheilen, welche rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt sind. Urtheile in Ehesachen dürfen … Weiterlesen