RGBl-1108271-Nr17-Verordnung-Patentverbot

image_pdfimage_print

Verordnung, betreffend Patente auf Menschen, Tier und Pflanzen im Deutschen Reich
verordnet am 27.08.2011, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 01.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 17

§ 1.

Patente auf Menschen, Tiere, Pflanzen und Teilen davon, sowie Mikroorganismen werden nicht erteilt und auch bereits erteilte Patente in diesem gesamten Bereich werden hiermit außer Kraft gesetzt und als ungültig und nicht schützenswert erklärt.

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1108271-Nr17-Verordnung-Patentverbot” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1108271-Nr17-Verordnung-Patentverbot”