RGBl-2404061 Bekanntmachung Einberufung 122te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 122ten Tagung

einberufen am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 08.04.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 20. April des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 06. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Bekanntmachung-BR122-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2402281 Bekanntmachung Einberufung 121te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 121ten Tagung

einberufen am 28.02.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 02.03.2024 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 16. März des Jahres 2024 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 28. Februar 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2402281-Bekanntmachung-BR121-Einberufung”_D

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RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 118ten Tagung

einberufen am 09.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 09.11.2022 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 04. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 09. November 2022

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211091-Bekanntmachung-BR118-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2111081 Bekanntmachung Einberufung 117te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 117ten Tagung

einberufen am 08.11.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 09.11.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 13. November des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 08. November 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2111081-Bekanntmachung-BR117-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2111081-Bekanntmachung-BR117-Einberufung”_D

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RGBl-2110101 Bekanntmachung Einberufung 116te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 116ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110101-Bekanntmachung-BR116-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2107071 Bekanntmachung Einberufung 115te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 115ten Tagung

einberufen am 07.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 11.07.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 24. Juli des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107071-Bekanntmachung-BR115-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2106071 Bekanntmachung Einberufung 114te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 114ten Tagung

einberufen am 07.06.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.06.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 19. Juni des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juni 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2106071-Bekanntmachung-BR114-Einberufung” Amtsschrift

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Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

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RGBl-2105041 Bekanntmachung Einberufung 113te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 113ten Tagung

einberufen am 04.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 12.05.2021 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Mai des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 04. Mai 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105041-Bekanntmachung-BR113-Einberufung” Amtsschrift

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