Amtsblatt-141109 – Meine Schritte zum Staatsangehörigen

Amtsblatt-141109 – Meine Schritte zum souveränen Staatsangehörigen
hier bekommen Sie ihre Unterlagen
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Amtsblatt-141109 Meine Schritte zum souveränen Staatsangehörigen

gegeben am 09.11.2014, im Namen des Deutschen Reiches

Ich kenne die gesetzliche Grundlage in Deutschland, wie z.B. die Verfassung, das RuStaG, den Deutschen Reichsanzeiger. Ich weiß, daß Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen (Art. 2 der Verfassung) und die BRD-Gesetze keinen Geltungsbereich nachweisen. https://www.verfassung-deutschland.de

(Artikel 2 der Deutschen Reichsverfassung)

https://deutscher-reichsanzeiger.de /rgbl/rustag-1913/

(Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz Original)

https://deutscher-reichsanzeiger.de (Amtsblatt)

Mir ist die Seite mit den Täuschern, den Marionetten, den illegal handelnden Gruppierungen bekannt. http://rabestte.reichsamt.info  (Ver-Führer-Liste)

http://bundespraesidium.de/warnung.htm  (Warnung)

Es gilt auch für mich die Ausweispflicht für Reichs- und Staatsangehörige. Jede im Deutschen Reich lebende Person, muß die Angehörigkeit zum Staat nachweisen können, siehe RuStaG 1913. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1410081-nr32-gesetz-ausweispflicht-ausweisegesetz/
(Gesetz zur Ausweispflicht)https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1410031-nr30-gesetz-erwerb-staatsangehoerigkeit/
(Zum Erwerb der Reichs- und Staatsangehörigkeit)
Ich beantrage staatlich anerkannte Dokumente.
Mir ist klar, daß es nur eine Reichsleitung geben kann, die legitim ist. Nur diese darf durch ihre Institutionen unter der Aufsicht der gesetzgebenden Organe, Dokumente ausstellen, siehe Art.4 der Verfassung. Somit bin ich im Personenstandregister des Deutschen Reiches als eine natürliche Person gemeldet.
https://www.bundespraesidium.de

https://www.amtswegweiser.de

https://www.volks-büro.de

http://www.reichsdruckerei.de

http://standesamt.bundespraesidium.de

Die einzige staatliche Druckerei
https://www.deutsche-reichsdruckerei.de

Ich erteile meiner Reichsleitung die Vollmacht, mich in rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, den Staat handlungsfähig einzurichten, die Souveränität Deutschlands im Deutschen Reich herzustellen.

Ich bin nun Reichsangehöriger des Deutschen Reiches und Staatsangehöriger Deutschlands und seiner Bundesstaaten. Ich habe somit Recht auf Recht, Recht auf einen staatlichen Richter, Recht auf geltende Gesetze, Recht auf Eigentum, Recht auf die Unversehrtheit von Körper, Geist und Seele.

http://bundespraesidium.de/vollmacht.htm

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1404011-nr12-gesetz-behebung-der-wohnungsnot/
(Notstandgesetz)

https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1405151-nr20-gesetz-familienfoerderung/
(Familienförderung)

Mir ist bewußt, daß ich nun meine Rechte so auch Pflichten eines Staatsangehörigen erlangt habe, womit die Privathaftung des illegal handelnden Personales der BRD und der Ver-Führer nun seine Rechtskraft erhält.

Ich unterliege somit nicht mehr dem Diktat von Versailles und den Vorschriften der Alliierten.

Mir sind nachfolgende Gesetze bewußt;

BGB §§ 823, 839  (Privathaftung)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/

BGB § 795  (Schuldverschreibung)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/buergerliches-gesetzbuch-buch-2/

Die bisherigen BRD-Personaldokumente bewahre ich deshalb auf, da ich damit den Beweis des schweren Betruges und der Täuschung vorliegen habe und ich dem böswilligen Bedrängnis durch BRD-Personal beschwichtigend entgegen wirken kann. Ich kann mit diesem Firmen-Personalausweis des Vereinigten Wirtschaftsgebietes weiterhin meine mir zustehenden (UN)Rechte wahren. Natürlich bin ich an Zahlungen, wie Steuern, Gebühren, Abgaben und Beiträge nicht mehr vertraglich gebunden, auch dann nicht, wenn die Zahlung erzwungen wird. Für jede Enteignung oder Gewaltmaßnahme gilt nun das Rechtsmittel zur Wahrung der Privathaftung. https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/strafgesetzbuch/
(Strafgesetzbuch Original)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1406061-nr24-gesetz-amts-diensthaftung/
(Amts- Diensthaftung)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/1304291-nr16-erlass-ergaenzung-privathaftung-nr26/
(Privathaft der Exekutive)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1109242-nr24-erlass-general-privathaftung/
(Generelle Privathaftung)
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1405251-nr21-gesetz-staatsvertraege-mit-der-brd-gez/
(sogenannte Staatsverträge)
Ich erhebe meine Stimme, ich wahre meine Rechte,
ich handle gerecht und verantwortungsbewußt. Ich bin ein souveräner Reichs- und Staatsangehöriger.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl-1801061-nr01-aenderungsgesetz-des-rgbl-1404111-nr13-verbot-von-kriegsaktivitaeten/
(Kriegshandlungsverbot im Deutschen Reich)

Amtsblatt-141109 “Meine Schritte zum souveränen Staatsangehörigen”

Änderungsstand: 23.10.2018

Mit dem 23. Juni 2010

sind 51 Botschaften informiert, ebenso die UNO und der Vatikan, die Militärregierung und auch die “Bundesrepublik Deutschland”




RGBl-1405151-Nr20-Gesetz-Familienfoerderung

Gesetz, betreffend die Förderung von Familien

gegeben am 15.05.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 12.07.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 20

§ 1.

Alle deutschen jungen Familien, deren Ziel eine Lebens- und Ehegemeinschaft mit leiblichen Kindern ist und aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913 hervorgehen, bekommen nach Bewerbung und Prüfung, kostenlos ein Grundstück zum Bau Ihres Eigenheimes zur Verfügung gestellt. Für jedes Kind wird ein Zuschuß gewährt, der die vollständige Einrichtung eines Kinderzimmers nach dem aktuellen Wohnstandart erfüllt, die Fördermittel werden über die Deutsche Reichsbank finanziert.

§ 2.

Bevorzugt diese Familie den Kauf und die damit verbundene Renovierung eines bereits bestehenden Eigenheimes, so bekommt diese einen zinslosen Zuschuß in der Höhe des Wertes, welcher zum Kauf und zur Renovierung des Eigenheims nötig ist, um darin ein Wohn und Lebensstandart einrichten zu können, der dem aktuellem Stand einer Durchschnittsfamilie entspricht.

§ 3.

Sollte ein Mehrgenerationshaus gebaut werden, in dem auch die Eltern bzw. Großeltern ein Teil der Familie sind, werden Fördermittel je nach Vorhaben auch im Sinne eines barrierefreien Wohnens  zinslos zur Verfügung gestellt.

§ 4.

Die Zuteilung des Baugrundstückes, des Eigenheimes, der Wohnung oder den Fördermitteln ist mit der für den jeweiligen Standort verantwortlichen Behörde in Abstimmung mit dem Reichsimmobilienregulierungsamt festzulegen.

§ 5.

Die Rechte die sich aus diesem Gesetz ergeben, können nur von Reichs- und Staatsangehörige des Deutschen Reiches in Anwendung gebracht werden.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1405151-Nr20-Gesetz-Familienfoerderung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1405151-Nr20-Gesetz-Familienfoerderung”_D




RGBl-1404011-Nr12-Gesetz-Behebung-der-Wohnungsnot

Gesetz, betreffend die Behebung der Wohnungsnot im Deutschen Reich

erlassen am 01.04.2014, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 12.07.2014 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 12

§ 1.

Alle Veränderungen, Verschiebungen oder Versteigerungen der Vermögensstände, wie Mobiliare, Grundstücke, Ländereien und Immobilien sind ohne die Zustimmung des Deutschen Reiches bzw. die Anwendung der Gesetze des Deutschen Reiches zum Stand 28.10.1918 schwebend unwirksam und nichtig. Sie müssen schadenersatzpflichtig im Zeitraum von 6 Monaten zurückgeführt werden. In allen Fällen wird die Haftung nach dem Verursacherprinzip beurteilt.

§ 2.

Alle Immobilien, Mobiliare und Grundstücke die nur zum Zwecke der Weiterveräußerung und nicht zum Zwecke des Eigennutz vom Ersteigerer oder dessen Auftraggeber verändert und verschoben wurden, sind mit einer Schadenersatzsumme von zusätzlichen 250.000,00 Mark an den Geschädigten zurückzugeben. Geschieht dies nicht innerhalb von 6 Monaten erhöht sich die Schadenersatzsumme auf 500.000,00 Mark. In allen Fällen wird die Haftung nach dem Verursacherprinzip beurteilt.

§ 3.

Allen Deutschen, im Sinne des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913, die derzeit in Miete wohnen, dürfen mit Inkraftsetzung dieses Gesetzes ihren Wohnsitz nicht gekündigt bekommen, wenn die Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen des Vermieters oder Verwalters erfolgen soll und dies in einer Phase des wirtschaftlichen Notstandes des Deutschen Reiches geschieht.

Der betreffende Wohnsitz ist gemäß Hausordnung der jeweiligen Verwaltung, nach Vorschrift und durch Eigenfinanzierung zu pflegen und zu hegen und in einem optimalen Zustand zu halten. Solange der Mieter die Mietzuschüsse durch BRD-Agenturen erhält ist die Miete wie vereinbart zur Zahlung fällig. Das tatsächliche und staatsrechtliche Eigentumsrecht des Immobilienbesitzers wird dadurch nicht berührt.

§ 4.

Für alle Mieter, die nicht unter das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22. Juli 1913 fallen, haben die Organisationen der bisherigen Verwaltungen, unter strenger und vorrangiger Einhaltung von § 4 dieses Gesetzes, die alleinige Vollhaftung, wie Sie die nachrangig zu bewertenden Mietern unterzubringen haben, sodaß es zu keinerlei gesundheits- und gesellschaftsgefährdeten Mißständen führt.

§ 5.

Dieses Wohnsitzrecht tritt außer Kraft, sobald das Deutsche Reich vollständig Handlungsfähig ist und mindestens 6 Monate nach der Regierungsübernahme weiterhin die Staatsgeschäfte führt.

§ 6.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404011-Nr12-Gesetz-Behebung-der-Wohnungsnot” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1404011-Nr12-Gesetz-Behebung-der-Wohnungsnot”_D