Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023

Unter dem Aktenzeichen TYR-2512-PEL-014 erstmals der Öffentlichkeit mitgeteilt. Vorgetragen am ersten Treffen der Reichs- und Staatsangehörigen im Allgäu (o5.01.2023) und veröffentlicht am 18. Januar 2023, Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster und nie untergegangener Deutscher Nationalstaat.

(4te) Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches am 18. Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Herzen Europas, wo sich die deutschen Völker im Jahre 1871 zum ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich geeinigt haben. In den Ländern, Auen und Wäldern Europas, in der die Kultur, Sprache und Tradition deutscher Völker aus Urzeiten gepflegt und behutsam, mit sehr viel Fleiß und Geduld, von Generation zu Generation weitergetragen wurde. In diesem Teil Europas erschufen die Deutschen aus der Erfahrung uralter Traditionen eine nationale, politische und außerordentliche Gemeinschaft, in der Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft auch denen zuteilwird, die nicht aus den deutschen Völkern entstammen. Maßlose, gewissenlose und äußerst korrupte Politiker, Bänker, Journalisten unter Mithilfe von hochkriminellen Ausländern haben die Grenzen des Zumutbaren und Machbaren der Deutschen überspannt. Wir, das wahrhaftige Deutsche Volk, erklären hiermit unsere Unabhängigkeit von so gearteten Wesenheiten und Handlungen, wir fordern unser völkerrechtliches und unumstrittenes Recht auf Heimat in dem Staatsgebiet vom 31. Juli 1914.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr bereit, die Vertreibungen, Verbannungen, Geschichtsverfälschungen und den Holocaust zu Dresden zu verschweigen. Es ist auch nicht mehr bereit, seine Heimat den kulturfremden Völkern widerstandslos zu überlassen; es bekennt sich zu den Grundsätzen und der Einhaltung von Völker- und Menschenrechten sowie den Naturrechten; es bekennt sich zur Wahrheit und zur Anerkennung aller freiheitlich und friedfertigen Völker, aller staatlich oder historisch gewachsenen Kulturen in deren jeweiligen Regionen, Provinzen, Länder und Kontinenten.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr gewillt, die unwürdigen Handlungen monetärer, wirtschaftlicher, zionistischer und freimaurerischer Gesellschaften, Religionen und Handelsorganisationen durch Schweigen und Wegschauen, ohne staatliche Ordnung sowie staatliche Überwachung wirken zu lassen. Wir werden diesem unkontrollierten und unmäßigen Treiben nicht mehr tatenlos zusehen und bieten allen souveränen Staaten sowie souveränen und friedlich lebende Völkern mit dem gleichen Ansinnen die Hand und den Geist des Friedens, der Akzeptanz sowie die Garantie der Anerkennung gesetzlicher und kultureller Grenzen.

Die zionistische Katastrophe, die in unserer Zeit nicht nur über das Deutsche Volk hereinbrach und in der Welt Millionen von Menschen vernichtete, bewies unwiderleglich, daß das Problem der Heimatlosigkeit durch die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in Europa gelöst werden muß.

Die Überlebenden des mittlerweile dritten 30-jährigen Krieges auf dem heiligen Boden der Deutschen, im Herzen Europas, scheuten weder Mühsal, Folter, Vertreibung, Rufmord, Gefangenschaft noch Gefahren, um die Hoffnung aufrechtzuerhalten, zu einem geeigneten Zeitpunkt das Recht auf Heimat, Würde, Ehre und Freiheit einzufordern.

Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Demzufolge verkünden WIR, das Deutsche Parlament, das Reichsamt des Innern, der Bundesrath, das Bundes- und Reichspräsidium, als tatsächlich legitime staatliche Vertreter des Deutschen Volkes und oberste Gesetzgeber von Deutschland im Deutschen Reich, heute, am 05ten Tag im Monat Januar des Jahres 2023, kraft unseres natürlichen, historischen und vererbten Selbstbestimmungsrechtes: Wer gegen die Deutsche Vollverfassung und die damit verbundenen tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Beschlüsse verstößt, hat in unserem Heimatstaat sein Selbstbestimmungsrecht und Mitbestimmungsrecht verwirkt. Dies gilt insbesondere für alle betrügerischen, verlogenen und kriegerischen Organisationen, Parteien, Politiker, Presse, Banken, jedoch auch Einzelpersonen ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste, demgemäß alle, die gegen das Heimatrecht der Deutschen und dessen Nachbarn verstoßen und das friedliche Miteinander der souveränen Völker missachten und beschmutzen.

Entsprechend aller bisher geleisteten Übergangsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches / Deutschland, das im Sinne des zwingend erforderlichen Weltfriedens mit der tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands einhergeht, werden wir nun das vollenden, was dem Deutschen Volk seit 100 Jahren mit unglaublicher Härte, mit unvorstellbarer Geschichtsverfälschung und grenzenlosen Betrügereien nicht erlaubt wurde “Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“.

Um abschließend die nötigen friedensvertraglichen Regelungen souverän und verbindlich erfüllen zu können, gilt es, die staatlichen Grenzen vom 31. Juli 1914 einzurichten und alle fremden Truppen, Fremdverwaltungen und sonstige unnötige Organisationen aus dem Hoheitsgebiet zu entfernen.

Mit der für alle Welt offenkundigen Verabschiedung aller nichtdeutschen Militärregierungen und Fremdverwaltungen aus dem Hoheitsgebiet übertragen wir die Verantwortung auf Alle, die durch das Versailler Diktat direkt in Not geraten sind und nicht dem Reichsrecht unterstehen, in deren Verantwortung und Haftung, mit dem Wunsch, gleich dem Deutschen Volke gerecht, ehrlich, unbestechlich und besonnen zu handeln.

Das Deutsche Volk bekennt sich zu seinem Nationalstaat Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, zum ewigen Bund dieser Bundesstaaten und seinen Schutzgebieten. Das Deutsche Volk steht bereit, die gesamte Verwaltung und Organisation eines souveränen, freiheitlichen, friedlichen, verantwortungsbewussten sowie demokratischen Staat wieder auf das Höchstmaß zu bringen.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird auch in Zukunft alle Menschen aufnehmen, die die Kulturen, die Traditionen und die Gemeinschaft der deutschen Völker annehmen, achten und würdevoll erhalten. Alle sich im Staatsgebiet aufhaltenden, durchreisenden und wohnhaften Menschen werden sich der Entwicklung des Staates und dem Wohle aller seiner Bewohner widmen; sie werden Freiheit, Gerechtigkeit und den Frieden im Sinne aller Völker und Nationen bewahren; auch werden sie, ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, die soziale und politische Gleichberechtigung leben. Es wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleistet und sie werden die Heiligen Stätten erhalten und pflegen, wie es dem Urwesen der Deutschen entspricht.

Deutschland und das Deutsche Reich wird mit den friedlich und ehrlich gesinnten Organen und Vertretern, die bisher die Verantwortung der Verwaltung für das Deutsche Reich innehatten und allen befreundeten sowie friedlichen Staaten aber auch Organisationen zusammenwirken, um die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Staates nicht nur erfolgreich, sondern für alle Welt auch vorbildlich zu vollziehen.

Wir reichen allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum Frieden und zu guter Nachbarschaft und rufen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe mit dem unabhängigen Deutschen Volk auf.

Diese Unabhängigkeitserklärung soll die ganze Welt erfahren, denn das Recht des Deutschen Volkes ist das Recht aller Naturvölker dieser Erde, die durch Fleiß, Mühsal, Treue, Abwehr vieler Gefahren, Aufbau und harter Arbeit natürlich gewachsen ist.

Berlin, den 05. Januar 2023

Erhard Lorenz
Präsidialsenat
Staatssekretär des Innern

Mit der bitte an Alle in jeden Verteiler zu bringen, hier als pdf-Datei:

Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-050123.pdf




Staatsordnung

Nach der Drei-Elemente-Lehre ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansäßige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsordnung kennzeichnen.

Der Nationalstaat setzt einen Staat und eine Nation voraus. Beide sind aus historischen Entwicklungen entstanden und keine „natürliche“ Voraussetzung menschlichen Zusammenlebens. Entstehende Nationalstaaten sollen die wesentlichen Teile des staatstragenden und meist auch namensgebenden Volkes in sich vereinen. Dabei soll der staatstragende Teil der Bevölkerung sich einer gemeinsamen Kultur oder Tradition verbunden fühlen. Idealtypisch gehören einem Nationalstaat alle Angehörigen seines Volkes und auch nur Angehörige dieses Volkes oder Kulturkreises an. In Deutschland gab es diesen idealtypischen Nationalstaat nur in den Jahren 1867, bzw. 1871 bis zum Dolchstoß durch Parteien und Nichtdeutsche (Chasarenjuden), Ende 1918.

Die Ausübung hoheitlicher Macht bzw. staatlicher Ordnungsbefugnis, besteht innerhalb des Staatsgebietes eines Staates durch dessen Organe und Institutionen wie z. B. Staatsoberhaupt und Verwaltung (Parlament, Gerichte, Polizei, Militär) von Hoheitsakten aus sich selbst heraus. Selbstverständlich ist diese nur möglich, wenn ein souveränes Staatsvolk seine Rechte und Pflichten erfüllt.

Nach diesem Maßstab betrachten wir die Verfassung die für Deutschland im Deutschen Reich gilt und nachfolgend dazu im Vergleich das Grundgesetz für die BRD, die DDR-Verfassung und die Weimarer Verfassung.


Das souveräne Deutschland und seine Bundesstaaten im Deutschen Reich mit Reichsländern und Schutzgebieten

1871 bis 1918

Die Verfassung des Deutschen Reiches für das Deutsche Staatsvolk

http://verfassung-deutschland.de  und  https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/reichsverfassung/

Diese Verfassung wurde durch die höchsten staatlichen Organe des Deutschen Reiches erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt.

Das Präsidium des Bundes (ab Artikel 11 der Verfassung

http://bundespraesidium.de  und  http://bundespraesidium.de/praesidialamt/

Es war der Repräsentant des Bundes und des Deutschen Volkes. Nur das Präsidium kann mit Zustimmung der beiden gesetzgebenden Organe (Bundesrath und Reichstag) den Frieden mit allen befeindeten Staaten unterzeichnen und in Kraft setzen.

Der Bundesrath (ab Artikel 5 der Verfassung)

http://bundesrath.de

Er war der tatsächliche Souverän des Staates und durch Bevollmächtigung Vertreter der jeweiligen Bundesstaaten, Deutschlands und des Deutschen Reiches.

Der Reichstag “per Gesetz heute der Volks-Reichstag” (ab Artikel 20 der Verfassung)

http://volks-reichstag.de

Er repräsentierte die deutsche Bevölkerung, wurde aber nur durch das wahlberechtigte Staatsvolk des Nationalstaates gewählt.

Für die Legitimation der Gesetze war nur der Bundesrath und der Reichstag berechtigt, siehe (ab Artikel 5 der Verfassung) Zitat: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag. Die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Versammlungen ist zu einem Reichsgesetze erforderlich und ausreichend.

Artikel 2 der Verfassung sagt aus, Zitat: Innerhalb dieses Bundesgebietes übt das Reich das Recht der Gesetzgebung nach Maßgabe des Inhalts dieser Verfassung und mit der Wirkung aus, daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen. Die Reichsgesetze erhalten ihre verbindliche Kraft durch ihre Verkündigung von Reichswegen, welche vermittelst eines Reichsgesetzblattes geschieht.

Der Reichskanzler (aus dem Staatsvolk der Deutschen)

http://bundespraesidium.de/reichskanzler/

Er wurde vom Bundespräsidium, gemäß Artikel 15 der Verfassung ernannt,

Die Reichsleitung (Reichsamt des Innern, oberste Behörde des Reiches)

http://reichsamt-des-innern.de  und  http://reichsamt-des-innern.de/bund/

Die Behördenleiter waren Staatssekretäre, ernannt durch den Reichskanzler oder durch das Bundespräsidium, siehe Artikel 15 der Verfassung.

Das amtliche Mitteilungsblatt; Der Deutsche Reichsanzeiger; Der Reichs-Anzeiger.

https://deutscher-reichsanzeiger.de  und  https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/ und  https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/

Alle Beschlüsse, Verordnungen, Gesetze und staatsrechtliche Handlungen müssen darüber veröffentlicht werden. (Wichtigste Seite für alle im Staatsgebiet lebenden Menschen)

Staatliches Personenstandsregister beim Standesamt Deutschland.

http://personenstandsregister.bundespraesidium.de  und  http://standesamt.bundespraesidium.de/

Die Reichs- und Staatsangehörigkeit wird erworben, gemäß geltenden Reichsgesetzen durch den Eintrag in dieses Register.

Die Eintragung in das Register von BRD-Gemeinden ist die Bekenntnis, europäisches deutsches Personal eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes zu sein. Womit alle Rechte wie die eines Reichs- und Staatsangehörigen verloren gehen. Hier ist ganz besonders der Gelbe Schein zu erwähnen, der durch eine Firma der BRD als Staatsangehörigkeitsurkunde mit dem Adler der “Weimarer-Chasarenjuden-Republik” (heute Medinat Weimar) vermarktet wird.

Weitere eingerichtete Organe des souveränen Deutschen Reiches

http://deutsche-reichspolizei.de

http://amtswegweiser.de  und  http://reichsamt.info

http://nationalstaat-deutschland.de  und  http://nationalstaat-deutschland.de/einheit/

http://reichsdruckerei.de  und  http://deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst

http://reichskasse.de

http://deutscher-gerichtshof.de  und  http://deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/

http://volks-buero.de  und http://vb1873.de  und  http://mmgz.de

http://sekretariat.uni-spik.de  und  http://studium.uni-spik.de

Die vorgenannten Behörden sind staats- und völkerrechtlich eingerichtet, es mangelt nur noch an verantwortungsbewußten, unbestechlichen und souveränen deutschen Staatsangehörigen, die diese Behörden in die Handlungsfähigkeit versetzen.

Die Nationalflagge des Deutschen Reiches

ist schwarz-weiß-rot, siehe Artikel 55 der Verfassung

Unter dieser Flagge war Deutschland erstmals in seiner Geschichte eine geschlossene Nation der Deutschen Völker.


Ordnung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wie es durch die Alliierten eingerichtet wurde, geduldet wird und sich als Völkerrechtssubjekt Bundesrepublik Deutschland nennen darf.

1949 bis heute

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist keine Verfassung und

wurde nicht von einem souveränen inländischen Gesetzgeber erschaffen, beschlossen und in Kraft gesetzt. In diesem Gesetz gibt es noch heute die Anerkennung der Weimarer Verfassung, daraus folgernd die Anerkennung des Versailler Diktates, des Reichskonkordat, aller Besatzungs- und Siegergesetze, sowie die Aberkennung von Deutschland als Ganzes in seinen Grenzen wie es vor dem Versailler Diktat bestand.

Der Bundespräsident

führt die Standarte der Weimarer Republik, seine Souveränität wird von den Alliierten und europäischen Ländern geduldet. Es muß davon ausgegangen werden, daß er den Wolf im Schafspelz verkörpert, da sein Handeln dem Rechtskreis der Weimarer Verfassung zugrunde liegt und die von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) dem Deutschen Volk mit der brutalen Gewalt des 1ten Weltkriegs, dem Dolchstoß, der Hungerblockade gegen deutsche Frauen, Kinder und Greise (Zivilbevölkerung), dem Versailler Diktat, einer terroristischen handelnden Nationalversammlung und den Räterepubliken oktroyiert wurde. Schon diese bewiesene Tatsachen erklären die Nichtigkeit der BRD in allen Bereichen.

Der Bundesrat (nicht der Bundesrath)

besteht aus Bevollmächtigte der nichtrechtsfähigen Länder eines sogenannten Bundes des Vereinigten Wirtschaftsgebietes. Er unterliegt den Fremdmächten, wie einer EU, einer UN und den Besatzungsstatuten, da sich die Legitimation dieses Unternehmens aus nichtsouveränen Ländern ergibt.

Der Bundestag (Marionetten im Reichstagsgebäude)

ist ein Unternehmen, das sich an die Zeit des Norddeutschen Bundes orientieren möchte. Seine Souveränität wurde 1992 mit Artikel 23 GG, auf die EU übertragen. Mittlerweile steht fest, daß sich der Bundestag nur noch als Vertreter der gesamten Bevölkerung sieht, welcher zu keiner Zeit vom deutsche Staatsvolk, sondern von Staatenlosen legitimiert wurde. Ein deutsches Volk gibt es für diesen Bundestag nicht mehr.

Der Bundeskanzler

bzw. die Bundeskanzlerin entbehrt jeglicher Bewertung, da sie so wie der Bundespräsident, der Bundesrat und der Bundestag, nach Anweisungen vom Zentralrat der Juden, bzw. nach Anweisung von Fremdverwaltungen handeln.

Die gesamten Ämter, Behörden, Körperschaften, Vereine, Stiftungen, Gemeinden und Institutionen der BRD

werden wie die oben aufgeführten BRD-Organe als gewerbliche Unternehmen geführt und abgerechnet. Jegliche Souveränität wird mit Gewalt und Täuschung im Rechtsverkehr erzwungen. Eigentumsrecht spielt hier nur noch eine Rolle für die obere Klasse der Unternehmer. Die unterste Ebene der Terroristen und Piraten bilden die Bürgermeister, da sie ihre Macht mit Psychoterror, mit bewußten Falschdarstellungen, mit Bestechungen, dem Handel von illegalen Dokumenten und mit dem Mißbrauch der Exekutivorgane skrupellos aufrecht hält.

Das Bundesgesetzblatt

ist ein nichtamtliches Verzeichnis und kein amtliches Mitteilungsblatt

Die Personenstandsregister der BRD-Unternehmen

dienen nur gewerblichen Zwecken zur Ermittlung der Rentabilität und Wirtschaftlichkeit dieser Verwaltungsunternehmen. Der Handel an der Börse mit Bürgern und deren Wirtschaftskraft ist nicht ausgeschlossen, da sich die verantwortlichen Geschäftsführer durch undurchsichtige Stiftungen und Vereinen bedienen.

Die Bundesflagge dieses Vereinigten Wirtschaftsgebietes

ist schwarz-rot-gold auch da und dort schwarz-rot-gelb, siehe Artikel 22 GG, Absatz 2

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet durch Nichtdeutsche.

Mehr ist zum Zustand und der Legitimation eines Vereinigten Wirtschaftsgebietes nicht anzufügen.


Ordnung der Deutschen Demokratie, die sich unter der Fremdverwaltung der Sowjetuinon gründete, indem sie die Mauer errichtet und das restliche Deutschland in zwei Teile spaltete.

1949 bis 1989

1. Verfassung der DDR  http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr49.htm

2. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr68.htm

3. Verfassung der DDR http://verfassung-deutschland.de/ddr-verfassung/ddr74.htm

Die wenigsten DDR-Bürger wußten, daß die DDR im Laufe seiner 40 Jahre drei Verfassungen anwandte. Aus den Verfassungen ist zu entnehmen, daß die DDR die Weimarer Verfassung ablehnte und  man sich auch nicht an die Verfassung des Deutschen Reiche anlehnte. Somit kann über die Verfassung nicht die völkerrechtliche Rechtsnachfolge auf das Deutsche Reich, wie es 1918 bestand, geknüpft werden. Auch dann nicht, wenn die DDR während Ihrer Zeit die Reichsbahn der Weimarer Republik fortexistieren lies.

Das höchste Organ des nichtrechtsfähigen Unternehmens der Sowjetunion, war die Volkskammer.

Präsident der Republik

er wurde von der Volkskammer bestimmt

Die Farben der Republik

ist schwarz-rot-gold,  siehe Artikel 2 der Verfassung.

Unter dieser Flagge wurde das Deutsche Volk nun 100 Jahre geknechtet, gefoldert, vertrieben, gemordet, versklavt und seiner Rechte und dem Recht auf Heimat beraubt.

Zu keiner Zeit, so auch nicht nach dem Mauerfall, kann die DDR die völkerrechtliche Rechtsnachfolge zum wahren Deutschen Reich belegen. Die sogenannte Wiedervereingung gab es nocht nicht, da es die Wiederherstellung des Deutschen Reiches wäre. Ein Vereinigung der Bevölkerung von West und Mitte kann nach 28 Jahren als noch nicht gelungen bewertet werden.


Ordnung nach der Revolution und dem Dolchstoß durch die Parteien unter der Führung der Chaldäer bzw. Chasarenjuden

ab 29.10.1918 bis zum Ende des sogenannten 2ten Weltkriegs im Jahr 1945

Die Weimarer Verfassung, fälschlich auch Verfassung des Deutschen Reiches genannt

http://verfassung-deutschland.de/weimarer-verfassung/index.htm

wurde durch eine sich selbst ins Leben gerufenen Nationalversammlung beschlossen, die sich in der Zeit der Revolutionen, Räterepubliken, der Katholiken- Sozialistenparteien gegründet hatte. Nach der Zerschlagung des Reichstages, führte man das Frauenwahlrecht ein. Die Begründung lag auf der Hand, da die wahlberechtigten Männer an der Front waren und die Nationalversammlung eine Wahl benötigte, um die Demokratie zu wahren.

Die Verfassung war ein Ermächtigungsgesetz, was auch die Schreckensherrschaft der Nazis für sich nutzte. Da die Verfassung das Versailler Diktat anerkennt, ist diese Verfassung der wahre Dolchstoß in den Rücken des Deutschen Volkes.

Die wichtigsten hohen Ämter wurden nun von Nichtdeutschen (Chasarenjuden) geleitet. Alles Hab und Gut wurde bis auf ein Minimum dem Deutschen Volk geraubt, nur die ehemaligen Fürsten und Vasallen dieser neuen Regierung wurden für die Duldung der neuen nie legitimen Regierung sehr großzügig belohnt. So ist es auch heute noch.

Das Reichspräsidium

hat sich durch die Revolution ermächtigt und später durch eine nichtige Weimarer Verfassung.

Der Reichsrat

ist nicht identisch mit dem Bundesrath.

Es gibt kein Gesetz oder Schriftstück aus dem hervorgeht, daß der wahre Bundesrath aufgelöst oder entmachtet wurde. Ihm wurde einfach die Aufmerksamkeit entzogen, voraus ging allerdings eine Rechtschreibreform, mit der man dem Bundesrath das “th” veränderte (siehe die Runensprache)

Der Reichstag

wurde durch die “Revolutionäre” aufgelöst und zerschlagen, notfalls mit Mord. Bei der ersten Wahl an der Frauen teilnehmen durften, wurde die Nationalversammlung als das oberste verfassungsgebende Organ gewählt, die mit Inkraftsetzung der Weimarer Verfassung auf einmal als Reichstag mutierte.

Der Reichskanzler

war weisungsgebunden wie die vorgenannten Organe und die von ihm eingerichteten Unternehmungen die sich Reichsministerien nannten. Durch die Anerkennung des Versailler Diktates wurde in Folge das Deutsche Volk allen Rechten, besonders aber auch der Staatsangehörigkeit, beraubt, seit 1921 werden Personalausweise vergeben.

Die angewandten Gesetze bezogen sich auf den Geltungsbereich der Verfassung des wahren Deutschen Reiches, mußten allerdings im Sinne der “Chaldäer” und seiner Vasallen angepaßt werden. Hierzu sei zu beachten, daß alle seit 1919 sich anmaßenden Regierungen gezwungen waren, auf der Grundlage des wahren Deutschen Reiches bzw. Deutschland als Ganzes zu handeln, um die auferlegten gigantischen Kriegsschulden zu begleichen, die Gesetzesänderungen der originalen Reichsgesetze durch diese Fremdverwaltungen sind nichtig und ungültig, da die Originalen Reichsgesetze nur von den Verfassungsorganen Bundesrath und Reichstag verändert werden können und erst gelten, wenn diese im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht sind.

Keine der Nachkriegsordnungen ab der Revolutionszeit 1918/1919  konnte den Beweis antreten, daß es zum Wohle des Deutschen Volkes, als ein ehrenvoller und würdevoller Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches anerkannt werden kann. Diese Erkenntnis ist hart, da nun aus dem normalen Deutschen Volk die Menschen gefunden werden müssen, die in der Lage sind, sich allen Verführungen des Kapitalismus zu wiedersetzen und mutig, unbestechlich und ehrlich die Wiedervereinigung Deutschlands zum Frieden der Welt zu vollziehen.


Am 29. Mai 2008 beschlossen 21 Statusdeutsche unter der Führung von Erhard Lorenz und im Sinne der Erfreiung Deutschlands, im Gegensatz zu allen damaligen Bewegungen oder kommissarischen Reichsregierungen, daß nur die Verfassung 1871 die richtige Verfassung ist und daß mit der Wiederbelebung des Bundesrathes (der damals tatsächliche Souverän) das Deutsche Volk wieder in der Lage sein wird, das Deutsche Reich völkerrechtlich und staatsrechtlich handlungsfähig einzurichten. Nach diesem Beschluß wurde jede Maßnahme, jeder Beschluß, jedes Gesetz und jedes Dokument gemäß den wahren Gesetzen des Deutschen Reichs, letzter Änderungsstand 28. Oktober 1918, legitimiert oder in Kraft gesetzt.

Zum 18. April 2018 waren die Vorbereitungen für die wahre Wiedervereinigung “Deutschland als Ganzes” abgeschlossen. Nun muß das Deutsche Volk handeln!

Herausgegeben vom Bundespräsidium  am 21. Dezember 2018

 

Und wie komme ich nun an die mir zustehende Reichs- und Staatsangehörigkeit?

1. Studiere die 13 Schritte solange, bis Du diese zweifelsfrei verstanden hast;

2. Du vertraust uns und besorgst Dir Dokumente, wie diese nur von der Deutschen Reichsdruckerei erstellt werden, damit Du im Besitz eines Dokumentes bist, das unter dem Hoheitsrecht Deines Heimatstaates herausgegeben wird;

3. Mit Erhalt meines Reichsdokumentes bin ich gemäß Personenstandsgesetz des wahren Deutschlands im Personenstandsregister registriert und bin endlich Reichs- und Staatsangehöriger. Ab diesem Zeitpunkt stehen mir wieder Rechte zu, die einem Geschädigten zustehen;

4. Bevor ich mich mit dem “System” auseinandersetze, studiere ich die Gesetze des Deutschen Reiches, denn diese gehen den Landesgesetzen (darunter fällt auch die BRD) vor, siehe Artikel 2 der Reichsverfassung.

5. Benötige ich juristische Hilfe oder eine Beratung, dann wende ich mich an ein Volks-Büro oder an die Reichsanwaltschaft unter zentrale@reichsanwalt.de




RGBl-1702131-Nr07 Gesetz zum status quo zu Deutschand im Deutschen Reich

Gesetz, betreffend des statu quo res erant ante bellum
für Deutschland im Deutschen Reich

gegeben am 13.02.2017, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 27.02.2017 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 07

§ 1.

Deutschland und seine Volk fordert von allen verantwortlichen und beteiligten Mächten in Bezug zu Deutschland als Ganzes auf den statu quo res erant ante bellum zum 31. Juli 1914 und den damit anheim gehenden Landes- und Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 unwiderruflich einzugehen. Deutschland und sein Volk erklärt, daß an der Saturierungserklärung nach der Gründung des Deutschen Reiches, durch unseren ehemaligen und ehrenwerten Reichskanzler Herrn Otto von Bismarck, weiterhin und fortwährend festgehalten wird.

§ 2.

Alle Handlungen, Verhandlungen, Verträge oder Vereinbarungen von und mit Nazi-Deutschland, obliegen nur noch der Verantwortung aller in dieser Periode mitwirkenden Parteien.

Alle Gebiete, die zum Schutz der deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen auf Grund der Kriege gegen Deutschland, ab dem 01. August 1914, eingerichtet und verwaltet werden, bleiben von der Saturierungserklärung zum Wohle des Deutschen Volkes unberührt. ISRAEL ist davon ausgeschlossen.

§ 3.

Deutschland als Ganzes wie es in diesem Gesetz gebraucht wird, bedeutet Deutschland im Deutschen Reich, wie es in seinen Grenzen am 31. Juli 1914 bestanden hat.

§ 4.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1702131-Nr07-Gesetz-zum-statu-quo-zu-Deutschand“_D




Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes

Unter dem Aktenzeichen TYR-2512-PEL-014 an die Öffentlichkeit gebracht

(2te) Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches am 18. Januar 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Herzen Europas, wo sich die deutschen Völker im Jahre 1871 zum ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich geeinigt haben. In den Ländern, Auen und Wäldern Europas, in der die Kultur, Sprache und Tradition deutscher Völker aus Urzeiten gepflegt und behutsam mit sehr viel Fleiß und Geduld, von Generation zu Generation weitergetragen wurde. In diesem Teil Europas erschufen die Deutschen aus der Erfahrung uralter Traditionen eine nationale, politische und außerordentliche Gemeinschaft, in der Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft auch denen zuteil wird, die nicht aus den deutschen Völkern entstammen. Maßlose, gewissenslose und äußerst korrupte Politiker, Bänker, Journalisten unter Mithilfe von hochkriminellen Ausländern haben die Grenzen des Zumutbaren und Machbaren der Deutschen überspannt. Wir, das wahrhaftige Deutsche Volk, erklären hiermit unsere Unabhängigkeit von so gearteten Wesenheiten und Handlungen, wir fordern unser völkerrechtliches und unumstrittenes Recht auf Heimat in dem Staatsgebiet vom 31. Juli 1914.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr bereit die Vertreibungen, Verbannungen, Geschichtsverfälschungen und den Holocaust zu Dresden zu verschweigen. Es ist auch nicht mehr bereit seine Heimat den kulturfremden Völkern widerstandslos zu überlassen; es bekennt sich zu den Grundsätzen und der Einhaltung von Völker- und Menschenrechten sowie den Naturrechten; es bekennt sich zur Wahrheit und zur Anerkennung aller freiheitlich und friedfertigen Völker, aller staatlich oder historisch gewachsenen Kulturen in deren jeweiligen Regionen, Provinzen, Länder und Kontinenten.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr gewillt, die unwürdigen Handlungen monetärer, wirtschaftlicher, zionistischer und freimaurerischer Gesellschaften, Religionen und Handelsorganisationen durch Schweigen und Wegschauen, ohne staatliche Ordnung sowie staatliche Überwachung wirken zu lassen. Wir werden diesem unkontrollierten und unmäßigen Treiben nicht mehr tatenlos zusehen und bieten allen souveränen Staaten sowie souveränen und friedlich lebende Völkern mit dem gleichen Ansinnen die Hand und den Geist des Friedens, der Akzeptanz sowie die Garantie der Anerkennung gesetzlicher und kultureller Grenzen.

Die zionistische Katastrophe, die in unserer Zeit nicht nur über das Deutsche Volk hereinbrach und in der Welt Millionen von Menschen vernichtete, bewies unwiderleglich, daß das Problem der Heimatlosigkeit durch die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in Europa gelöst werden muß.

Die Überlebenden des zweiten 30jährigen Krieges auf dem heiligen Boden der Deutschen, im Herzen Europas, scheuten weder Mühsal, Folter, Vertreibung, Rufmord, Gefangenschaft noch Gefahren, um die Hoffnung aufrechtzuerhalten, zu einem geeigneten Zeitpunkt das Recht auf Heimat, Würde, Ehre und Freiheit einzufordern.

Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Demzufolge verkünden wir, das Volk, der Volks-Bundesrath, der Volks-Reichstag, das Deutsche Reichsamt, das Bundes- und Reichspräsidium, als einzig legitime staatliche Vertreter des Deutschen Volkes und oberste Gesetzgeber  des Deutschen Reiches / Deutschland, heute, am 18ten Tag im Monat Januar des Jahres 2015, kraft unseres natürlichen, historischen und vererbten Selbstbestimmungsrechtes: Wer gegen die Deutsche Reichsverfassung und die damit verbundenen tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Beschlüsse verstößt, hat in unserem Heimatstaat sein Selbstbestimmungsrecht und Mitbestimmungsrecht verwirkt. Dies gilt besonders für alle bösartigen, verlogenen und kriegerischen Organisationen, Parteien, Politiker, die Presse, Banken oder Einzelpersonen ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste, demgemäß alle die gegen das Heimatrecht der Deutschen und dessen Nachbarn verstoßen und das friedliche Miteinander der souveränen Völker missachten und beschmutzen.

Entsprechend aller bisher geleisteten Übergangsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches / Deutschland, das im Sinne des zwingend erforderlichen Weltfriedens mit der tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands einher geht, werden wir nun das vollenden, was dem Deutschen Volk seit 100 Jahren mit unglaublicher Härte, mit unvorstellbarer Geschichtsverfälschung und grenzenlosen Betrügereien nicht erlaubt wurde “Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“.

Um abschließend die nötigen friedensvertraglichen Regelungen souverän und verbindlich erfüllen zu können, gilt es die staatlichen Grenzen vom 31. Juli 1914 einzurichten und alle fremden Truppen, Fremdverwaltungen und sonstige unnötige Organisationen aus dem Hoheitsgebiet zu entfernen.

Mit der für alle Welt offenkundigen Verabschiedung aller nichtdeutschen Militärregierungen und Fremdverwaltungen aus dem Hoheitsgebiet übertragen wir die Verantwortung auf Alle die durch das Versailler Diktat direkt in Not geraten sind und nicht dem  Reichsrecht unterstehen in deren Verantwortung, mit dem Wunsch, gleich dem Deutschen Volke gerecht, ehrlich, unbestechlich und besonnen zu handeln.

Das Deutsche Volk bekennt sich zu seinem Nationalstaat Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, zum ewigen Bund dieser Bundesstaaten und seinen Schutzgebieten. Das Deutsche Volk steht bereit, die gesamte Verwaltung und Organisation eines souveränen, freiheitlichen, friedlichen, verantwortungsbewussten sowie demokratischen Staat wieder auf das Höchstmaß zu bringen.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird auch in Zukunft alle Menschen aufnehmen, Die die Kulturen, die Traditionen und die Gemeinschaft der deutschen Völker annehmen, achten und würdevoll erhalten. Alle sich im Staatsgebiet aufhaltenden, durchreisenden und wohnenden Menschen werden sich der Entwicklung des Staates und dem Wohle aller seiner Bewohner widmen; sie werden Freiheit, Gerechtigkeit und den Frieden im Sinne aller Völker und Nationen bewahren; auch werden sie ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, die soziale und politische Gleichberechtigung leben. Es wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleistet und sie werden die Heiligen Stätten erhalten und pflegen, wie es dem Urwesen der Deutschen entspricht.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird mit den friedlich und ehrlich gesinnten Organen und Vertretern, die bisher die Verantwortung der Verwaltung für das Deutsche Reich inne hatten und allen befreundeten sowie friedlichen Staaten aber auch Organisationen zusammenwirken, um die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Staates nicht nur erfolgreich sondern für alle Welt auch vorbildlich zu vollziehen.

Wir reichen allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum Frieden und zu guter Nachbarschaft und rufen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe mit dem unabhängigen Deutschen Volk auf.

Diese Unabhängigkeitserklärung soll die ganze Welt erfahren, denn das Recht des Deutschen Volkes ist das Recht aller Naturvölker dieser Erde, die durch Fleiß, Mühsal, Treue, Abwehr vieler Gefahren, Aufbau und harter Arbeit natürlich gewachsen ist.

Berlin, den 18. Januar 2015

Erhard Lorenz
Präsidialsenat
Staatssekretär des Innern

Mit der bitte an Alle in jeden Verteiler zu bringen, hier als pdf-Datei:

Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-180115.pdf

Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-S1-180115.jpg (522 kB)
Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-S2-180115.jpg (679 kB)
Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-S3-180115.jpg (232 kB)




RGBl-1106013-Nr09-Verordnung-Kriegszustand-Ende

Verordnung, betreffend der Aufhebung des Kriegszustandes für das gesamte Deutsche Reich

gegeben am 01. Juni 2011, im Namen des Deutschen Reiches
Änderungsstand: 16. Februar 2020, durch RGBl-2002131-Nr07

In Kraft gesetzt am 05.06.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 09


§ 1.

Der Zeitpunkt, in welchem der Kriegszustand als beendet anzusehen ist und im Sinne einer nachfolgenden friedensvertraglichen Regelung endet, wird hierdurch auf den 26. Juni 2011 bestimmt.

§ 2.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz Nr. 47 des Jahres 1914 (Nr. 4417.) Verordnung, betreffend die Erklärung des Kriegszustandes, vom 31. Juli 1914 außer Kraft.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 01. Juni 2011

Reichsgesetzblatt “RGBl-1106013-Nr09-Verordnung-Kriegszustand-Ende” in Amtsschrift