Deutsches Reichsgesetzblatt 2024
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2024
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde
erlassen am 20.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 05
Die Deutsche Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde des Gesundheits- und Krankenversicherungswesen untersteht mit Inkrafttreten dieses Gesetzes unmittelbar dem Reichsamt des Innern.
Der Leiter dieser Behörde führt die Bezeichnung “Direktor der Deutschen Gesundheitskasse”.
Die einzelnen Aufgaben dieser Behörde bestimmt der Direktor der Deutschen Gesundheitskasse in Abstimmung mit dem Reichsamt des Innern. Die Aufgaben sind im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten abzustimmen, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, und zwar dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 20. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310201-Nr05-Erlass-Einrichtung-Gesundheitskasse-als-oberste-Behoerde”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Reichsgewerbeamtes
einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 04
Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Bereich der Gewerbemeldungen obliegt, wir diese seit dem 26.09.2009 als „Reichsgewerbeamt“ geführte untere Behörde aus dem Reichsamt des Innern ausgegliedert.
Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeamt
Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichsgewerbeaufsichtsamtes im Deutschen Reich
einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 03
Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Wirtschafts- und Gewerbewesen, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucher- und Gefahrenschutz untersteht, wird dieses Amt eingerichtet. Im Wesentlichen stehen dem Reichsgewerbeaufsichtsamt sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen.
Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamt
Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeaufsichtsamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.
Berlin, den 13. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt”_D
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Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 87ten Tagung
einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung”_D
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Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 87ten Tagung
einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 2
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung”_D
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Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung
einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 03. Oktober 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung”_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 86ten Tagung
einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 01.07.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:
Nr. 1
Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 26. Juni 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2306262-Nr1-Verordnung-VRT86-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2306262-Nr1-Verordnung-VRT86-Einberufung”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung
einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches
In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 26. Juni 2023
Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung”_D
Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert
Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/
Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023