Beschlüsse der 122ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Justizwesen-Agenda vom 20. April 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 21ten Tag des 4ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  19 aktive Bevollmächtigte von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
279 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Zustimmung zur Verabschiedung von 2 Bevollmächtigten aus dem Bundesrath;
a) Verabschiedung und Entzug aller bürgerlichen Rechte, wegen Hochverrat, des Herrn J. Silge;
b) Verabschiedung des Herrn J.M. mit Erhalt aller erworbenen Rechte;
B 04) Zustimmung der ersten Justizwesen-Agenda unter der Leitung des Bundesrathes;
B 05) Zustimmung zu RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz betreffend Kaiserlich Deutsches Patent- und Markenamt;
B 06) Zustimmung zu RGBl-2404071-Nr04-Aenderungsgesetz betreffend RGBl-2105171-Nr05-Patentgesetz-vom-17-Mai-2021;
B 07) Zustimmung zur Bewerbung als Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes, durch Herrn H.K.;
B 08) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretärin im Reichsamt für Tier und Artenschutz, durch Frau M.L.;
B 09) Zustimmung zu RGBl-1404081-Nr05-Aenderungsgesetz betreffend 1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen;
B 10) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, durch R.H. *Walter Richter;
B 11) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsgerichtsrath, durch R.B. *Wolfgang Schubert;
B 12) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor “ass.jur.”, durch M.M. *Alexander Schmidt;
B 13) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor “ass.jur.”, durch M.H. *Maik Heller;
B 14) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwalt, durch J.K. *Gustav Sperling;
B 15) Zustimmung zur Bewerbung als Reichsanwältin, durch S.K. *Rita Schnell;
B 16) Zustimmung zur Bewerbung als Senatspräsident, durch R.G. *Kevin Hartmann;
B 17) Zustimmung zum Förderverein für die Genossenschaft “KaSäNum”, mit Sitz in Dresden;
B 20) Zustimmung zu kurzfristig eingereichten Anträgen durch Amtsträger
a) Zustimmung zur Tagungspauschale für institutionellen Organe (100 Mk. je Tag) nur bei Anwesenheit;
b) Zustimmung zur Bewerbung als Assessor “ass.jur.”, durch A.F. *Thomas Galler;
c) Zustimmung zur Bewerbung als “stellv.” im Beweissicherungsamt, durch M.S. *Jörg Brückner;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  20 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
277 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 21.04.2024.




Gründung der KaSäNum-Genossenschaft und deren 1. Generalversammlung

Am 22. März. 2024, zugleich der Geburtstag von Kaiser Wilhelm I., wurde gemäß tatsächlichem geltendem Reichs- und Staatssrecht die “Kaiserlich-Sächsische-Numen-Genossenschaft” zu Dresden gegründet. Die KaSäNum wurde durch 13 Gründungsmitglieder bei einer Anwesenheit von gesamt 17 Reichs- und Staatsangehörigen aus der Taufe gehoben.
In der nachfolgenden Generalversammlung wurde von den 13 Gründungsmitgliedern die Satzung, der Vorstand und der Aufsichtsrath beschlossen und gewählt.

Das Logo

Die Heimatseite wird zu finden sein unter:
https://www.kasaenum.de

Dieser Genossenschaft wurd durch die 121te Plenartagung des Bundesrathes die Zustimmung und Genehmigung erteilt.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/beschluesse-der-121ten-tagung-des-bundesrathes-und-der-1ten-amtstraeger-agenda-vom-16-maerz-2024/

Eingetragen im Genossenschaftsregister bei dem Deutschen Gerichtshof.
https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/genossenschaftsregister-beim-reichsgericht/

Für die nächste Generalversammlung wurden die Beschlüsse der erarbeitet und auch ein Satzungsentwurf für die Gründung eines Fördervereines erstellt.

Veröffentlicht gemäß Satzung, zum 29. März 2024 durch den Vorstand

 

 




Beschlüsse der 121ten Tagung des Bundesrathes und der 1ten Amtsträger-Agenda vom 16. März 2024

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 18ten Tag des 3ten Monats im Jahre 2024.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  15 aktive Bevollmächtigte und 2 Anwärter, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 02) Zustimmung der aktiven Bevollmächtigten des Bundesrathes;
B 03) Zustimmung zur Verabschiedung von 3 Bevollmächtigten aus dem Bundesrath;
B 04) Zustimmung der ersten Amtsträger-Agenda unter der Leitung des Bundesrathes;
B 05) Zustimmung zur Bewerbung als Präsident des Deutschen Gerichtshofes, durch Herrn D.L.S.;
B 06) Zustimmung zur Aktivierung der Senate am Deutschen Gerichtshof, und dem Geschäftsverteilungsplan;
B 07) Zustimmung zur Aktivierung der Reichsanwaltschaft der Besetzung durch Reichsanwälte und Assessoren;
B 08) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Beweissicherungsamt durch Herrn M.S.;
B 09) Zustimmung zur Bewerbung als Direktor der Reichskasse durch Herrn J.K.;
B 10) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsgrundbuchamt durch Herrn G.R.;
B 11) Zustimmung zu RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof;
B 12) Zustimmung zu RGBl-2403091-Nr02-Erlass-Einrichtung-des-Reichsamt-fuer-Umwelt-und-Naturschutz;
B 13) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsverkehrsamt durch Herrn U.J.;
B 15) Zustimmung der Genossenschaft “KaSäNum”, mit Sitz in Dresden;
B 20) Zustimmung zur Bewerbung als Staatssekretär im Reichsamt für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz durch Herrn A.Z.;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
276 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 18.03.2024.




RGBl-2403071-Nr01-Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes

Gesetz, betreffend der Übergangsregelung der gesamten Justiz
in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes

gegeben am 07.03.2024, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 18.03.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath, was folgt:

Nr. 01

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

Artikel 1.

Dieses Gesetz bestimmt die Übergangsregelung der Geschäftsbereiche des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) bis zum vollendeten Aufbau der staatsrechtlichen Judikative nach § 15. des Gerichtsverfassungsgesetzes „Originalfassung“ auf dem gesamten Gebiet des Deutschen Reiches.

Artikel 2.

Alle Geschäftsbereiche bezüglich Gerichtsverfassungsgesetz, die den Amtsgerichten, Landgerichten, Oberlandgerichten, Finanzgerichten, Handelsgerichten, dem Bundesgerichtshof, dem Bundesverwaltungsgericht und untergeordneten Verwaltungsgerichten obliegen, gehen in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) über.

Artikel 3.

Alle in Artikel 2. genannten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland, alte Fassung und alle nachfolgenden Fassungen, sind bis auf Widerruf von der Tätigkeit in ihren Geschäftsbereichen bei Androhung der Höchststrafe entbunden.

Artikel 4.

Das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ist mangels Legitimation aufzulösen. Deren bisheriger Entscheidungsbereich, auch in Bezug zur Vollverfassung Deutschlands, geht in den Geschäftsbereich des Deutschen Gerichtshofes (Reichsgericht) über.

Artikel 5.

Jedwedes Personal der Liegenschaften und Gebäude der unter Artikel 2. und 3. genannten Gerichte der Bundesrepublik Deutschland, alte Fassung und alle nachfolgenden Fassungen, gehen ihrer Tätigkeit gemäß Anweisung vom Präsident des Deutschen Gerichtshofes  nach, soweit ein Minimum an Personal zur Erhaltung der Wertigkeit und des Gebrauchszustandes notwendig ist.

Artikel 6.

Sämtliche in diesen Gebäuden vorhandenen Unterlagen, Dokumente in Papierform oder elektronischen Speichermedien sind in diesen Gebäuden zu belassen. Es ist verboten jegliche Unterlagen bei Androhung von Höchststrafen zu entwenden oder vernichten. Die Sicherstellung und der Schutz dieser Unterlagen obliegt der Deutschen Reichspolizei.

Artikel 7.

In Anlehnung an das Gesetz RGBl-1510031-Nr23-Gesetz-Rechtspflege-Deutsches-Reich, Justizhoheit, Justizbehörden der Länder.

Artikel 8.

Alle zur “Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus” erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Gesetzes nicht berührt.

 Artikel 9.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 07. März 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2403071-Nr01-Uebergangsgesetz-der-Justiz-in-den-Deutschen-Gerichtshof”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
209 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
273 bisher gesamt mitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zur Verabschiedung der 5 Bevollmächtigten des Allgäu-Komplottes mit dem Tatbestand des Hochverrats aus dem Bundesrath und allen Ämtern;
B 04) Zustimmung zum Beschluß des Volks-Reichstags bezogen auf die aktuelle Mitgliederliste der aktiv geführten Delegierten;
B 05) Zustimmung zur Verabschiedung des Herrn T.D, aus allen seinen Ämtern, unter dem Tatbestand Hochverrat;
B 06) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde;
B 07) Zustimmung zum Staatssekretär für das Heimathwesen für Herrn M.H.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamtes für Herrn O.L.;
B 09) Zustimmung zur Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde;
B 10)  Zustimmung zur Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Reichsbehörde;
B 12) Zustimmung zur Festlegung von Werbematerialkosten;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  21 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
178 dauerhaft geführte Delegierte;
276 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
475 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2023.




Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  21 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
264 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zum Protokoll der 20ten Versammlung des Vereins Justitia Deutschland “VJD” mit Neuwahl vom 22.07.2023;
B 04 a,b,c) Verabschiedung der PersonenL.K.; I.R.;und J.S.; (Rückkehrmöglichkeit bleibt bewahrt);
B 04 d) Zustimmung zum Mißtrauensvotum gegen David Michael Drawer (Verlust aller bürgerlichen Rechte).
B 05) Zustimmung zur Abstimmung des Reichstagspräsidium;
B 06) Zustimmung zur Abstimmung der derzeit aktiven Delegierten (siehe unten);
B 07) Zustimmung zu Zertifikate und Urkunden für Meister, Ingenieure, usw.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsschatzamt und Ernennung von Herrn R.D.;
B 09) Zustimmung zur Unterstaatssekretärin im Reichsschatzamt und Ernennung von Frau I.H.;
B 10)  Zustimmung zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Ernennung von Herrn H.A.N.;
B 12) Ernennung als Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt von Herrn Darius Lucyga;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.




Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 12ten Tag des 12ten Monats im Jahre 2022.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  17 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
260 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
Die Verabschiedung der Personen David Drawer, Peter Fisch, Alexandra Müller und Kerstin Nass (eine Rückkehr ist nicht mehr möglich);
B 04) Verabschiedung der Personen S.V; E.K; J.B; M.R; und M.W. (Rückkehr bleibt bewahrt);
B 05) Zustimmung zur Änderung des RDRK-Verbandes  auf den Verbandsnamen Justitia Deutschland.
B 05) Bestätigung der bestehende Vorstandschaft (D.L; A.F. und M.L) für den Verein “Justitita Deutschland”;
B 05) Änderungszustimmung der § 1. und § 2.im Gesetzblatt: RGBl-1211281-Nr17-Gesetz-Rechtspflege-im-deutschen Reich;
B 07) Zustimmung der ersten Briefwahl mit Neue- und Wiederwahl des Präsidiums vom Volks-Reichstag;
B 08) Zustimmung zum Erlaubnis-Zertifiktat für den Lehrstuhl Naturheiler und Heipraktiker;
B 10)  Zustimmung zum Gesetz: RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe (Freiberuflergesetz);

Folgende Bewerbungen wurden zugestimmt (die Ernennung wird nachgereicht).
Reichsanwalt bei der Reichsanwaltschaft im Deutschen Gerichtshof (Reichsgericht), Herr T.D; ab dem 12.12.2022;
Dozentin am Lehrstuhl der Uni-SPIk Deutschland für Naturheiler und Heilpraktiker, Frau C.B; ab dem 12.12.2022;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
31 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
527 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 12.12.2022.




RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes

Übergangsgesetz betreffend die Wiederherstellung des Reichs-Patentamtes

gegeben am 18.05.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.05.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

 

Nr. 06

Gegenstandslos durch das Patengesetz vom 07. April 1891

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes” -gegenstandslos-Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes” D–gegenstandslos

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




RGBl-1903071-Nr02 Verordnung, betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener

Verordnung, betreffend die betreffend die Abänderung der Bezeichnungen Gerichtsschreiberei, Gerichtsschreiber, Gerichtsdiener

verordnet am 07.03.2019, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 23.03.2019 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 02

In allen Gesetzen und Verordnungen des Deutschen Reiches sind die nachfolgenden Bezeichnungsänderungen durchzuführen.

Artikel 1.

An die Stelle der Gerichtsschreiberei tritt die Bezeichnung Geschäftsstelle.

Artikel 2.

An die Stelle des Gerichtsschreiber tritt die Bezeichnung Urkundsbeamte.

Artikel 3.

An die Stelle des Gerichtsdiener tritt die Bezeichnung Gerichtswachtmeister. 

Artikel 4.

Der elfte Titel des Gerichtsverfassungsgesetz (Band 1877 Nr. 4, Seite 41 – 76) erhält die Überschrift „Geschäftsstelle“

Artikel 5.

Dieses Gesetz tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

 

Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1903071-Nr02-Verordnung-Aenderung-Gerichtsbezeichnungen”_D




RGBl-1803081-Nr08-Einrichtung eines Sondergericht beim Reichsgericht

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung eines Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht

erlassen am 08.03.2018, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 22.03.2018 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

Es wird ein Sondergericht beim Deutschen Reichsgericht eingerichtet. Dieses Sondergericht ist nur für Geldstrafen im Sinne eines Verwaltungszwangsverfahren zuständig und erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Deutschen Reiches.

Der Bundesrath schlägt dafür drei Räthe vor, die vom Präsidialsenat ernannt werden.

Für die Verhängung von Geldstrafen, gemäß den Vorschriften des Strafgesetzbuches, bedarf es im Sinne dieses Gesetzes keiner Gerichtsverhandlung oder Anhörung des Betroffenen oder des Täters, sondern es gilt einzige und alleine der schriftliche Nachweis einer strafbaren Handlung, die vom Bundesrath geprüft und an das Sondergericht zur Verhängung der Geldstrafe, gemäß dem Strafgesetzbuch, weitergeleitet wird. Nichtbeglichene Geldstrafen werden in der Schuldnerdatenbank des Deutschen Reiches verwaltet.

§ 2.

Dieser Erlaß tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1803081-Nr08-Erlass-Sondergericht-beim-Reichsgericht” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1803081-Nr08-Erlass-Sondergericht-beim-Reichsgericht“_D