Bevollmächtigung des Bundesrathes auch nach dem 14. November 1918

Auch der Rat der Volksbeauftragten mußt die Stellung des Bundesrathes akzeptieren, darum die nachfolgende Ermächtigung. Bisher konnten wir keinen Nachweis finden, daß dieses Gesetz irgendwann außer Kraft gesetzt wurde.