RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 85ten Tagung

einberufen am 14.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 14.11.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 03. Dezember des Jahres 2022 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 14. November 2022

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2211142-Nr1-Verordnung-VRT85-Einberufung”_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Deutsches Reichsgesetzblatt 2022

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2022

Textdaten
<<< 2021 2023>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2022
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2022 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
07.10.2022 07.10.2022 Das Deutsche Volk beglückwünscht Wladimir Putin zum 70ten Jahrestag im Jahr 2022 1
09.11.2022 09.11.2022 RGBl-2211091 Bekanntmachung Einberufung 118te Tagung des Bundesrathes 2211091 2211091 1
09.11.2022 09.11.2022 Die Lösung ist die echte Reichs- und Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 1
14.11.2022 14.11.2022 RGBl-2211142-Nr1-Verordnung Einberufung 85te Tagung Volks-Reichstag 2211142 Nr1 1
03.12.2022 12.12.2022 Beschlüsse der 85ten Tagung des Volks-Reichstages vom 03. Dezember 2022 1
03.12.2922 12.12.2022 Beschlüsse der 118ten Tagung des Bundesrathes vom 03. Dezember 2022 1
28.11.2022 12.12.2022 RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe “Freiberuflergesetz” 2211281 Nr2 2
03.12.2022 12.12.2022 RGBl-2212031-Nr3-Aenderungsgesetz-Angelegenheiten-Rechtspflege-Deutsches-Reich 2212031 Nr3 1



Personenstandsregister Deutschland des Deutschen Reiches

Personenstandsregister

Das rechtsfähige Deutsche Reich ist zu keiner Zeit untergegangen und wird in den Staatsgrenzen zum 31. Juli 1914 durch die Verfassung des Deutschen Reiches beschrieben. Somit ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz (RuStaG) von 1913 des Deutschen Reiches anzuwenden.

Der urkundlich bescheinigte Eintrag in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches ist der einzige Nachweis, daß Sie wieder als natürliche und rechtsfähige Person nach RuStaG 1913, Deutsche Reichs- und Staatangehörige sind und dadurch den garantierten (Artikel 3 der Deutschen Reichsverfassung) rechtlichen Schutz genießen.
Der Bundesrath und der Volks-Reichstag beschloß im Jahr  2011 Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern zu berufen, da er zu diesem Zeitpunkt den Nachweis einer gesetzlich korrekten 3,5 jährigen Reichsbeamtenausbildung nachweisen konnte und somit allen Ausweisen und Urkunden durch seine Unterschrift rechtkraft und die staatliche Anerkennung erteilen konnte. Alles nachzulesen  und zu entnehmen aus dem amtlichen Mitteilungsblattes des Deutschen Reiches: https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/

Ausgestellte Urkunden sind nur mit dem Amtssiegel des Deutschen Reiches und mit der Unterschrift eines legitmen Urkundsbeamten, in unserem Fall der Staatssekretär des Innern, gültig. Die von andern sich selbst ernannten Kommissarischen Regierungen, Exilregierungen, Gemeinden, Reichsbürgern, Bewegungen, Religionsgemeinschaften und Gruppen ausgestellten und unterzeichneten Urkunden, Ausweis und Pässe sind unter vorsätzlicher Täuschung ungültig besitzen keine Rechtskraft und sind gemäß dem Strafgesetzbuch ein Straftatbestand. Schon der Versuch ist Strafbar.

Im Jahr 2011 wurde das Personenstandsregister eingerichtet. Um hier eingetragen werden zu können, erfordert es die freiwillige Beantragung zur Eintragung in das Personenstandsregister des Deutschen Reiches.

Das entsprechende Antragsformular und weitere Informationen finden Sie bei unserer staatlichen Druckerei: https://www.deutsche-reichsdruckerei.de/Dienst/

Lassen Sie sich nicht von BRD-, DDR- und Stasi-Ubooten verleiten sich in deren Register eintragen zu lassen, das wäre gleichzusetzen mit dem Register der Nationalzionisten.

Die Beantragung der Ausweise und Urkunden erfolgt unter:

Artikel 2  ……daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen.

Deutsche Verfassung, Verfassung des Deutschen Reiches (1871), Verfassung Deutschland, Reichsverfassung, Verfassung 1871, Bundesverfassung

Artikel 3: Dem Auslande gegenüber haben alle Deutschen gleichmäßig Anspruch auf den Schutz des Reichs.

Artikel 4: Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:

Artikel 5: Die Reichsgesetzgebung wird ausgeübt durch den Bundesrath und den Reichstag.

Im Deutschen Reich gelten uneingeschränkt die bis zum 28. Oktober 1918 beschlossenen und nie außer Kraft gesetzten Reichsgesetze.

Artikel 11: Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

RGBl-1005232-Nr7 Übergangsgesetz zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches

Ernennung zum Bevollmächtigten im Bundesrath des Herrn Erhard Lorenz

Ernennung zum Präsidialsenat im Bundespräsidium von Herrn Erhard Lorenz als Staatssekretär des Innern

Das Reichs- und Bundespräsidium

 




Oktobererklärung zum 103 jährigen Dolchstoß gegen das Deutsche Volk

Die Folgen des Dolchstoßes gegen das Deutsche Volk, ab der Novemberrevolution im Jahre 1918, initiiert durch Parteien wie die der Sozialisten. Marxisten, der Zentrumpartei und vieler mehr, begünstigte den Aufstieg des Nationalsozialismus und konstruierte eine Geschichtsfälschung von unvorstellbarer Tragweite.

Die Oktobererklärung im Jahre 2021 in Erinnerung an den 28. Oktober 1918, als das Deutsche Reich als Nationalstaat Deutschland, letztmals verfassungskonform handelte. Danach folgte der tatsächliche Dolchstoß der Parteien gegen das Deutsche Volk.

Das Deutsche Volk, das Volk der Dichter und Denker, hatte sich eine schwere Last auferlegt: Es war den schrecklichen, verhängnisvollen Weg der totalen Unterwürfigkeit gegenüber der Kirche, dem Kaiser und dem Führer gegangen, dem Verrat an sich selbst, dem Verrat an Volk und Staat, der in Massenmord und Holocaust in Dresden, in Vertreibungen, Trennung des Deutschen Volkes durch den Kalten Krieg, Stacheldraht und Minen und abgrundtiefe Verachtung der eigenen Herkunft durch die Umerziehung mittels Lügen, Lügen und nochmals Lügen, endete bzw. immer noch nicht zu Ende gehen mag.

Es ist eine Tatsache, daß sich dieses Deutsche Volk noch immer der Erkenntnis verweigert und noch immer nicht verstehen will, warum alles so verhängnisvoll geschehen ist und uns heute noch unter die Knute fremder Mächte zwingt.

„Gedanken werden Worte und Worte werden Taten“ – wenn dem so ist, muß sich jeder verantwortungsbewußte Mensch die Frage stellen: Wie wird wohl unsere Gegenwart und Zukunft aussehen, wenn wir diese Macht unserer Gedanken erkennen und in Harmonie und Hochachtung zur gesamten Schöpfung, dessen Mitschöpfer wir sind und diese unschätzbare und gigantische Macht verantwortungsvoll anwenden?
Das wäre auch der einzig richtige Weg im Sinne einer und zur globalen Befreiung aller Völker der Welt.

Als freies Volk unter allen freien Völkern dieser Erde, ohne Blutlinienwahn, Judenwahn, Rassenwahn, Rache, Haß, Genugtuung, Verleumdung, Verrat, Egoismus und Raffgier zu leben geht nur, wenn wir es schaffen, unsere Gedanken mit unserem Handeln in Einklang zu bringen und somit zum Schöpfervolk einer wunderbaren Zukunft werden.

Die höchste Schöpfungskraft gestattet es auch uns, dem Deutschen Volk, die bisherige Richtung zu jeder Zeit zu ändern, da jeder Mensch, so auch der Deutsche, mit dem göttlichsten Werkzeug ausgerüstet ist – dem „Freien Willen“.

Wer die Existenz des „Freien Willen“ verleugnet, muß zugeben daß er selbst die gleiche Macht des freien Willen nutzt, um sich diese Macht abzusprechen. Macht hat nichts mit Geld oder materiellem Reichtum zu tun, nein, Macht ist der „Freie Wille“, das Gegenteil davon ist „Ohn(e)Macht“.
Diese Macht kann man nirgendwo in diesem Universum kaufen, sie kommt aus dem Innern eines jeden Menschen, sehr oft erst durch die Erkenntnis, daß nur der „Freie Mensch“ auch einen „Freien Willen“ hat.

Was ist zu tun, wenn kein Erlöser oder Führer mehr kommen wird?
Was ist zu tun, wenn ich bis über dem Kopf in Chaos und Schlamassel steckte?

Nur ein Gedanke reicht aus, doch dieser ist für viele Menschen so unglaublich schwer.

Das System hat erkannt, daß der Großteil der Menschen sich im Schlamassel geborgen fühlt wie ein ungeborenes Kind im Mutterleib. Der Lieblingsspruch aller dieser Schlamasselbewohner ist „Es war schon immer so, warum soll sich etwas ändern“ – „Ich alleine kann doch nichts ändern“ – „Mir geht’s doch gut, was willst Du von mir“.

Aber wehe, dieser „Ohnmächtige“ hebt den Kopf und erblickt das wunderbare Licht, atmet die wunderbare Luft, erkennt die wunderbare Schöpfung in all Ihrer Pracht und die bedingungslose Liebe zu Allem außerhalb dieses Schlamassels, dann geschieht ein Wunder.

Es ist die Geburt eines neuen, freien, willensstarken Wesens, daß zu einem bestimmten Zeitpunkt seines „Da-Seins“ und der bisher gemachten Erfahrungen entschieden hat, nun ein machtvoller Mensch zu sein. So begibt sich der Mensch aus der „Ohn(e)Macht“ in die Macht.

Die erste Erkenntnis ist nun, daß es auch etwas anderes gibt wie Abhängigkeit, Lüge, Intrige, Verführung, Verrat und Ohnmacht. Mit Begeisterung, geht es ans Werk, doch nach einiger Zeit wird dem „Noch-Ohnmächtigen“ bewußt, daß in diesem neuen Leben eine unvorstellbare Verantwortung erwartet wird. Vielen wird nun klar: Um an die Quelle des Lebens zu kommen, muß gegen den Strom geschwommen werden, doch dabei tauchen unvorhergesehene Hindernisse.

Wehe dem der dem Nächsten den „Spiegel der Wahrheit“ vorhält, er sei verflucht, denn wer will schon seine Wahrheit wissen. So ist es nicht verwunderlich, wenn bei manchen Menschen dieses Leben nicht ausreicht, um zu erkennen, daß der Freie Wille, zu „denken, was immer man will“, damit zu tun hat, daß auch für das Denken die Verantwortung beim Denker liegt. Ich betone hier das Denken, denn die Ursache von Taten und Worten ist immer erst der Gedanke.

Wenn wir als verantwortungsvolle Menschen verstanden und erkannt haben, daß wir die Macht haben, die Welt nicht nur durch Gedanken, sondern besonders durch Worte, Werke und Taten lichtvoll und verantwortungsvoll erschaffen zu dürfen – was hält uns dann davon noch ab?

Wenn wir, das Deutsche Volk, den Auftrag der Befreiung (Völkerbund, UNO) aller Völker dieser Erde haben, der lautet:
Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“ – so werden wir diesen Weg gehen müssen. Und diese Befreiung ist nur möglich, wenn das Deutschen Volke Einigkeit und Recht und Freiheit erlangt.

Wenn wir wissen, was wir zu tun haben und dies nur das Deutsche Volk tun kann, warum tun wir es nicht mit seiner gesamten, notwendigen Konsequenz? Worauf und auf wen warten wir noch? Wenn also der Staat Deutsches Reich seine institutionalisierten Organe benötigt, warum gehen wir dann nicht gemeinsam an unsere Pflicht zum Wohle Aller, in Achtung zum Nächsten und in Würde der Menschen?

Beim Aufbau unserer Reichsorganisation darf erwartet werden, daß mit absoluter Gewißheit und Entschlossenheit, von jedem aktiven Weggefährten Disziplin, Ehrlichkeit, Hochachtung, Verantwortung, zielorientiertes und eigenständiges Handeln, bedingungslosen Einsatz im Sinne unserer Aufgabe, ungezwungenes und unaufgefordertes Zuarbeiten von Amt zu Amt, von Delegierten zu Delegierten, von Mensch zu Mensch und die unbedingte Einhaltung der Verfassungs- und Rechtsordnung des Deutschen Reiches unter Beachtung aller universellen Gesetzmäßigkeiten, erbracht werden.

Wir vom Bundesrath, dem Deutschen Parlament und der gesamten Reichsleitung, handelnd nach der einzig richtigen Verfassung des Deutschen Reiches, haben wahrlich den schwierigsten Weg ausgesucht. Dieser nennt sich „Wahrheit und Nichts als die Wahrheit“.

Verlassen wir endlich den goldenen Käfig bzw. den offenen Vollzug, denn der “Schein” trügt.

Unser Motiv war bisher und soll es auch in Zukunft sein, nicht von einem Finanzsystem abhängig zu sein, um die Freiheit des Deutschen Volkes durch Kraft, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit, mit Toleranz, Zusammenhalt und gegenseitiger Unterstützung zu erlangen.
Wir erachten es als sehr wichtig, daß wir bei unseren Handlungen und Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen unsere Reichsverfassung und Gesetze einhalten, denn nur so können wir weitere Mitmenschen gewinnen und den Rechtsanspruch auf Entschädigung für den Schaden zu erlangen, der dem Deutschen Volke zugefügt wurde.

Erhard Lorenz, den 28. Oktober 2021
Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat seit 10 Jahren

Damit wieder in Deutschland durch Selbstregierung, sowie Selbstbestimmung eine Ordnung hergestellt werden kann, wurde viel vorbereitet.
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RGBl-2110091-Nr12-Gesetz, betreffend die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches Erstes Buch Minderjaehrigkeit Volljährigkeit

Gesetz, betreffend die Änderung  des Bürgerlichen Gesetzbuches
Erstes Buch, Änderungsstand: 14. Februar 2014
(Minderjährigkeitsangelegenheiten, Volljährigkeit)

gegeben am 09.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 12

Das Bürgerliche Gesetzbuch Erstes Buch, Änderungsstand 14. Februar 2014 wird wie folgt geändert.

§ 1.

 

§ 3. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )

 

§ 2.

 

§ 4. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )


§ 3.

 

§ 5. des Bürgerlichen Gesetzbuches, wird wie folgt geändert:

gegenstandslos ( durch RGBl-1211071-Nr14-Gesetz-Eintritt-Volljaehrigkeit )

 

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 09. Oktober 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger” Amtsschrift

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RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen

Gesetz, betreffend die Änderung  der Ausgabe von
Schatzanweisungen, gemäß RGBl-1611231-Nr33

gegeben am 02.09.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

 

Nr. 11

Das RGBl-1611231-Nr33-Erlass-Ausgabe-von-Reichsschatzanweisungen, Änderungsstand 22. März 2018 wird wie folgt geändert.


§ 1.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 1, wird wie folgt geändert:

Die Auszahlungen der Dividende werden ab dem 10ten Jahr jährlich in Mark ausgezahlt.


§ 2.

Gesetz Nr. 33 Absatz 2, Satz 3, wird wie folgt geändert:

Dem Inhaber steht ein Kündigungsrecht gegenüber dem Staat erst ab dem 20ten Jahr zu.

§ 3.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 02. September 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen”_D

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RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe
und Einrichtungen des Deutschen Reiches

gegeben am 25.08.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reichs, das Ansehen der Reichsorgane, seiner Amtsträger, Beamte und Bedienstete und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die That grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis mindestens bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die That ausschließlich gegen einzelne Personen im Amt oder Dienst, so wird dies durch ein Strafverfahren vor dem Deutschen Gerichtshof entschieden.


§ 2.

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches oder seiner Organe und Gliederungen, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, welche geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zu den staatlichen Organen und deren Gliederung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Thäter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

(3) Die That wird nur auf Anordnung des Ober-Reichsanwaltes verfolgt; richtet sich die That gegen leitende Persönlichkeiten, Amtsträger und Bedienstete, so trifft der Ober-Reichsanwalt die Anordnung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes.

(4) Der Ober-Reichsanwalt bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.


§ 3.

(1) Wer bei der Begehung oder Androhung einer strafbaren Handlung einen Titel, einen Ausweis, oder ein Abzeichen der Reichsorgane und deren Einrichtungen, oder die Uniform der Deutschen Reichspolizei, des Militärs oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, ohne dazu legitimiert oder berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.

(2) Wer die That in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich international Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft. In besonders schweren Fällen entscheidet das Militärgericht.

(3) Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die That im Ausland begangen hat und wenn es an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit mangelt.

§ 4.

(1) Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Amtsträger, Beamte und Bedienstete ausgibt ohne es zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Die That wird nur mit Zustimmung des Ober-Reichsanwaltes oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.


§ 5.

Wer Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der Reichsorgane, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis des Staatssekretär des Reichsschatzamtes gewerbsmäßig herstellt, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Für welche Uniformteile und Gewebe es der Erlaubnis bedarf, bestimmt der Staatssekretär des Reichsschatzamtes im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichende Bekanntmachung.

Wer Uniformen und Abzeichen der Deutschen Reichspolizei oder des Militärs, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände im Besitz hat ohne dazu berechtigt oder aus einem anderen Grunde befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Den betreffenden Ausweisen, Dokumenten, Uniformen, Uniformteilen und Abzeichen stehen solche Uniformen, Uniformteile und Abzeichen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Neben der Strafe ist auf Einziehung der Teile, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu erkennen. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ist auf Einziehung selbständig zu erkennen, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 25. August 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

D. S. L.

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe”_D

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Beschlüsse der 84ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Oktober 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 28ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2021.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
28 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
220 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
499 gesamt mitwirkende Delegierte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Zustimmung zur Stabsleitung mit drei Personen;
b) Zustimmung zur Neubesetzung im Reichspresseamt;
c) Zustimmung der neuen Amtsausweise;
d) Zustimmung zum Geesetz, RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe
e) Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen
f)  Zustimmung zum Änderungsgesetz, RGBl-2110091-Nr12-Aenderungsgesetz-betreffend-das-BGB-Minderjaehriger

Folgende Staatssektretäre bzw. Amtsträger wurden ernannt
Staatssekretär im Reichspresseamt, Herr Helmut Wachtarczyk, ab dem 24.10.2021;
Stabsleitung im Reichspolizeiamt;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 28.10.2021.




RGBl-2110102-Nr13-Verordnung Einberufung 84te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 84ten Tagung

einberufen am 10.10.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 17.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 13

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 24. Oktober des Jahres 2021 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 10. Oktober 2021

Reichsgesetzblatt “RGBl-2110102-Nr13-Verordnung-VRT84-Einberufung” Amtsschrift

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RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge

Verordnung, betreffend die Deutsche Nationalflagge

verordnet am 09.07.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 25.07.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 08

§ 1.

Die Deutsche Nationalflagge besteht aus einem schwarzen abgeschnittenen Dreieck, von der Stange beginnend mit der großen Länge über die ganze Höhe der Fahne ausgehend. Verhältnis der Höhe zur Länge wie 2 zu 3. Die zwei gleichbreiten Querstreifen sind oben weiß, unten rot und 1zu1 im Verhältnis zur Gesamthöhe der Flagge. Mittig eines Quadrates, von der Stange ausgehend, befindet sich ein weißes rundes Feld dessen Durchmesser die halbe Fahnenhöhe beträgt. In diesem weißen Feld befindet sich das Bundeswappen, geführt auch als Wappen des Deutschen Kaisers (Quelle Gerard Ströhl, Deutsche Wappenrolle). Siehe Seite 2107092 dieses Reichsgesetzes.

Besondere Ausführungen und Abzeichen in der Nationalflagge oder einen Wimpel zu führen, obliegt den jeweiligen Behörden oder institutionellen Organen nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes.

§ 2.

In § 1. des RGBl-2010071-Nr-10-Verordnung über die Führung der Nationalflagge wird „RGBl. Band 1907, Nr. 48, Seite 753“ ersetzt durch „RGBl-2107091-Nr08“.

§ 3.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt die „Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe“ zu finden im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes Band 1867, Nr. 5, Seite 39“ außer Kraft.

§ 4.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Verordnet zu Berlin, den 07. Juli 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

Nationalflagge des ewigen Bundes
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Die Nationalflagge ist gemäß Artikel 55 der Verfassung schwarz-weiß-roth

Die Farbe Schwarz steht für das Königreich Preußen als Schirmherr des ewigen Bundes.

Die Farbe Weiß, ist die Farbe des Kronenchakras und verbindet uns mit dem Universum, steht für die Verschmelzung mit dem universellen Sein, höchste Vollendung, Einheitsbewußtsein.

Die Farbe Rot ist die Farbe des Wurzelchakras und verbindet uns mit der Erde. Ursprüngliche Lebenskraft; grundlegende Überlebensbedürfnisse des Menschen; körperliche Ebene der Sexualität; Urvertrauen; Verbundenheit mit der Erde; Beziehung zur materiellen Ebene des Lebens; Stabilität und Durchsetzungskraft.

Als Wappen dient das Bundeswappen, auch bekannt als großes Wappen des Deutschen Kaisers. Ebenso kann der Reichsadler eingesetzt werden oder weitere Zeichen einzelner Behörden des Deutschen Reiches.

 

Erklärung zur Nationalflagge:

– das Aussehen der Nationalflagge findet in der Reichsverfassung keine Erwähnung, Artikel 55 definiert die Farben der Flagge der Kriegs- und Handelsmarine.
– die “Verordnung, betreffend die Bundesflagge für Kauffahrteischiffe, Nationalflagge” vom 31. August 1867 beschreibt die genaue Gestalt der Bundesflagge, jedoch nur, um von Kauffahrteischiffen geführt zu werden.
– die “Verordnung über die Führung der Reichsflagge, Flaggengesetz” vom 17. Dezember 1892 legt fest, daß diese Flagge die deutsche Nationalflagge bildet.

 

Entwürfe von Erhard Lorenz, zum 28.04.2013

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge”_D

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