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RGBl-2211281-Nr2-Verordnung-Freiberufe “Freiberuflergesetz”

Verordnung, betreffend der Freiberufe im Deutschen Reich verordnet am 28.11.2022, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft getreten am 12.12.2022 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt: Nr.2 § 1. Freiberufe unterstehen nicht der Gewerbeordnung und gelten als selbstständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder … Weiterlesen