RGBl-2404081-Nr05-Aenderungsgesetz-zu-1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen

Änderungsgesetz, zu RGBl-1006279-Nr25, vermögensrechtliche Verhältnisse der Autobahnen und Fernverkehrsstraßen.

Gegeben am 08.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft getreten am 24.04.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 05

Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§. 1.

1. Änderung der Eingangsformel
Bisher: Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Autobahnen und Fernverkehrsstraßen im Deutschen Reich.
gegeben am 27.06.2010, im Namen des Deutschen Reiches

NEU: Gesetz, betreffend die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Autobahnen und Fernverkehrsstraßen im Deutschen Reich.

Gegeben am 27.06.2010, im Namen des Deutschen Reiches.

2. Im § 1. und § 8. wird die Bezeichnung „Bundesautobahnen“ ergänzt durch „und deren Nachfolger“
Bisher…„Bundesautobahnen“…..

NEU: …„Bundesautobahnen und deren Nachfolger“….

§. 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 08. April 2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404081-Nr05-Aenderungsgesetz-zu-1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404081-Nr05-Aenderungsgesetz-zu-1006279-Nr25-Eigentum-Autobahnen”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zur-StVO (Straßenverkehrsordnung)

Gesetz, betreffend die Durchführung der
Straßenverkehrsordnung in Deutschlannd (Einführungsgesetz)

gegeben am 07.04.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.04.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 12

§ 1.

Gesetze, betreffend der Durchführung der Straßenverkehrsordnung, die außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reichs, Stand 28. Oktober 1918, für Straßenverkehr verordnet wurde, werden bis auf weiteres ihre Gültigkeit behalten. Hierzu ist der Staatssekretär im Reichsverkehrsamt aufgefordert die betreffenden Gesetze, in den Rechtskreis des Deutschen Reiches zu übertragen und im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichen zu lassen.

§ 2.

Die hoheitlichen Rechte sind mit “Gesetz RGBl-1006279-Nr25-Gesetz-Eigentum-Reichsstrassen” vom 15. Juni 2011 ersatzlos auf das Deutsche Reich übergegangen. Es gilt uneingeschränkt Deutsches Reichsrecht. Womit die Pflichten der derzeitigen Verwaltungen solange erhalten bleibt, bis die staatliche Reichsordnung wieder hergestellt ist.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zum-RStVG” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zum-RStVG“_D




RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zur-StVO (Straßenverkehrsordnung)

Gesetz, betreffend die Durchführung der
Straßenverkehrsordnung in Deutschlannd (Einführungsgesetz)

gegeben am 07.04.2016, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 16.04.2016 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 12

§ 1.

Gesetze, betreffend der Durchführung der Straßenverkehrsordnung, die außerhalb des Rechtskreises des Deutschen Reichs, Stand 28. Oktober 1918, für Straßenverkehr verordnet wurde, werden bis auf weiteres ihre Gültigkeit behalten. Hierzu ist der Staatssekretär im Reichsverkehrsamt aufgefordert die betreffenden Gesetze, in den Rechtskreis des Deutschen Reiches zu übertragen und im Deutschen Reichsanzeiger veröffentlichen zu lassen.

§ 2.

Die hoheitlichen Rechte sind mit “Gesetz RGBl-1006279-Nr25-Gesetz-Eigentum-Reichsstrassen” vom 15. Juni 2011 ersatzlos auf das Deutsche Reich übergegangen. Es gilt uneingeschränkt Deutsches Reichsrecht. Womit die Pflichten der derzeitigen Verwaltungen solange erhalten bleibt, bis die staatliche Reichsordnung wieder hergestellt ist.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Reichsgesetzblatt “RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zum-RStVG” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-1604071-Nr12-Einfuehrungsgesetz-zum-RStVG“_D