Reichsgesetzblatt und Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Reichsgesetzblatt (Abkürzung: RGBl.) war das amtliche Verkündungsblatt des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, danach der Fremdverwaltungen bis 1945, ab dem Jahr 2008 der neuen Reichsleitung. Zunächst wurde es vom Büro des Reichskanzlers in Berlin herausgegeben, dann vom Reichsamt des Innern und ab 2009 der Deutschen Reichsdruckerei . Soweit nichts anderes bestimmt war, traten Reichsgesetze erst „mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Reichs-Gesetzblatt in der Reichshauptstadt ausgegeben worden“ war.

Vorläufer des Reichsgesetzblattes waren das Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes (Erste Ausgabe 2. August 1867, letzte Ausgabe 20. Januar 1871) und das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes (Erste Ausgabe 27. Januar 1871). Die letzte Ausgabe vom Bundes-Gesetzblatt des Deutschen Bundes vom 29. April 1871 erschien am 2. Mai 1871 als Nr. 18 auf der Seite 91 des Jahrgangsbandes 1871.

Für die erste Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts wurden auch die Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Bekanntmachungen und einzelne Verträge aus der Zeit des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Bundes mit aufgenommen. Daher erschien am 8. Mai 1871 der erste Erlass vom 29. April als Ausgabe Nr. 19 auf der Seite 95 und laut Inhaltsverzeichnis als Veröffentlichung Nr. 636, da das Bundesgesetzblatt des Deutschen Bundes unter dem Namen „Reichsgesetzblatt“ im selben Band fortgeführt wurde.

Eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze mit allen eingearbeiteten Änderungen erschien als Deutsches Reichsgesetzbuch erstmals um etwa 1900.

Das Reichsgesetzblatt wird in zwei gesonderten Teilen erstellt: Teil I und Teil II. Im zweiten Teil wurden internationale Übereinkommen, Reichshaushaltsgesetze und Gesetze, Verordnungen etc. die u. a. den Eisenbahnverkehr, den Schiffahrtverkehr, innere Angelegenheiten des Reichstags, sowie Angelegenheiten der Reichsbank betrafen, veröffentlicht. Alle übrigen Gesetze, Verordnungen etc. erschienen im Teil I.

Während der Zeit zwischen 1945 und 1949 wurden die Kontrollrats­Dokumente durch das Amtsblatt der Kontrollkommission veröffentlicht. Ab 1949 erschienen im Sinne der Bundesrepublik Deutschland das heute nichatamtliche Bundesgesetzblatt und von 1949 bis 1990 das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik.

 

Weblinks

 Wikisource: Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Quellen und Volltexte

 Commons: Scans vom Reichsgesetzblatt (Deutsches Reich) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Titelseite der ersten Gesamtausgabe des Reichsgesetzblatts 1871

Erste Seite des Reichsgesetzblatts (1871, Nr. 19, S. 95)

Verkündung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (1896)

Reichsgesetzblatt (Deutschland)

B

D

Deutsches Reichsgesetzbuch

Das Deutsche Reichsgesetzbuch war eine Zusammenfassung der jeweils gültigen Gesetze und Verordnungen des Deutschen Reiches mit allen eingearbeiteten Änderungen, die im Reichsgesetzblatt veröffentlicht worden waren. Die ersten Ausgaben in Buchform hatten um 1900 einen Umfang von rund 4100 Seiten. Das Werk gliederte sich in Oeffentliches Recht und Das allgemeine bürgerliche Recht.

Wesentliche Bestandteile waren im Oeffentlichen Recht

Das allgemeine bürgerliche Recht umfasste

sowie zahlreiche andere Gesetze.

Aufgrund des Umfangs erschienen für bestimmte Bereiche eigene Ausgaben, zum Beispiel das Deutsche Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe, und zwar sowohl als Zeitschrift als auch in Buchform. Die Zeitschrift enthielt auch Entscheidungen des Reichsgerichts und erschien 1882 bis 1942. Die zweibändige Buchausgabe des Deutschen Reichsgesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe einschliesslich Handwerk und Landwirtschaft hatte im Jahr 1912 einen Umfang von 1540 Seiten.

Ausgaben (Auswahl)

  • Das Deutsche Reichsgesetzbuch. Vollständige Gesetzsammlung für Stadt und Land. Bearbeitet von Amtsrichter Johannes. 3 Bände, Berlin Weichert, 1900
  • Deutsches Reichs-Gesetzbuch für Industrie, Handel und Gewerbe einschließlich Handwerk und Landwirtschaft. Vollständige Sammlung aller einschlägigen Reichsgesetze, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen etc. mit Erläuterungen, Formularbuch und Sachregister. Bearbeitet und herausgegeben von der Redaction des Reichs-Gesetzbuches für Industrie, Handel und Gewerbe W. Maraun und E. Grünewald. Mit einem einleitenden Vorwort von Conrad Bornhak. 2 Bände. Berlin Bruer & Co, 1904