RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches

Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe
und Einrichtungen des Deutschen Reiches

gegeben am 25.08.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 28.10.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt:

Nr. 10

§ 1.

(1) Wer vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet, welche geeignet ist, das Wohl des Deutschen Reichs, das Ansehen der Reichsorgane, seiner Amtsträger, Beamte und Bedienstete und ihrer Gliederungen schwer zu schädigen, wird, soweit nicht in anderen Vorschriften eine schwerere Strafe angedroht ist, mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und, wenn er die Behauptung öffentlich aufstellt oder verbreitet, mit Gefängnis nicht unter drei Monaten bestraft.

(2) Wer die That grob fahrlässig begeht, wird mit Gefängnis mindestens bis zu drei Monaten oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Richtet sich die That ausschließlich gegen einzelne Personen im Amt oder Dienst, so wird dies durch ein Strafverfahren vor dem Deutschen Gerichtshof entschieden.


§ 2.

(1) Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Deutschen Reiches oder seiner Organe und Gliederungen, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht, welche geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zu den staatlichen Organen und deren Gliederung zu untergraben, wird mit Gefängnis bestraft.

(2) Den öffentlichen Äußerungen stehen nichtöffentliche böswillige Äußerungen gleich, wenn der Thäter damit rechnet oder damit rechnen muß, daß die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.

(3) Die That wird nur auf Anordnung des Ober-Reichsanwaltes verfolgt; richtet sich die That gegen leitende Persönlichkeiten, Amtsträger und Bedienstete, so trifft der Ober-Reichsanwalt die Anordnung im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes.

(4) Der Ober-Reichsanwalt bestimmt im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichsjustizamtes den Kreis der leitenden Persönlichkeiten im Sinne des Absatzes 1.


§ 3.

(1) Wer bei der Begehung oder Androhung einer strafbaren Handlung einen Titel, einen Ausweis, oder ein Abzeichen der Reichsorgane und deren Einrichtungen, oder die Uniform der Deutschen Reichspolizei, des Militärs oder ihrer Gliederungen trägt oder mit sich führt, ohne dazu legitimiert oder berechtigt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu 5 Jahren, in leichteren Fällen mit Gefängnis nicht unter sechs Monaten bestraft.

(2) Wer die That in der Absicht begeht, einen Aufruhr oder in der Bevölkerung Angst oder Schrecken zu erregen, oder dem Deutschen Reich international Schwierigkeiten zu bereiten, wird mit Gefängnis nicht unter drei Jahren oder mit lebenslanger Haft bestraft. In besonders schweren Fällen entscheidet das Militärgericht.

(3) Nach diesen Vorschriften kann ein Deutscher auch dann verfolgt werden, wenn er die That im Ausland begangen hat und wenn es an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit mangelt.

§ 4.

(1) Wer seines Vorteils wegen oder in der Absicht einen politischen Zweck zu erreichen, sich als Amtsträger, Beamte und Bedienstete ausgibt ohne es zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

(2) Die That wird nur mit Zustimmung des Ober-Reichsanwaltes oder der von ihm bestimmten Stelle verfolgt.


§ 5.

Wer Uniformen, Uniformteile, Gewebe, Fahnen oder Abzeichen der Reichsorgane, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände ohne Erlaubnis des Staatssekretär des Reichsschatzamtes gewerbsmäßig herstellt, vorrätig hält, feilhält oder sonst in Verkehr bringt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. Für welche Uniformteile und Gewebe es der Erlaubnis bedarf, bestimmt der Staatssekretär des Reichsschatzamtes im Einvernehmen mit dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes durch eine im Deutschen Reichsanzeiger zu veröffentlichende Bekanntmachung.

Wer Uniformen und Abzeichen der Deutschen Reichspolizei oder des Militärs, ihrer Gliederungen oder der ihr angeschlossenen Verbände im Besitz hat ohne dazu berechtigt oder aus einem anderen Grunde befugt zu sein, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und, wenn er diese Gegenstände trägt, mit Gefängnis nicht unter einem Monat bestraft.

Den betreffenden Ausweisen, Dokumenten, Uniformen, Uniformteilen und Abzeichen stehen solche Uniformen, Uniformteile und Abzeichen gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Neben der Strafe ist auf Einziehung der Teile, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, zu erkennen. Kann keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so ist auf Einziehung selbständig zu erkennen, wenn im übrigen die Voraussetzungen hierfür vorliegen.


§ 6.

Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 25. August 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

D. S. L.

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2108251-Nr10-Gesetz-betreffend-heimtueckischer-Angriffe”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert




Warnung vor weiteren Täuschern, Kriminellen, Verfassungshochverrätern, Urkundenfälschern, Reichsbürgern – Reichspranger

Aktualisierungsstand im Reichspranger: Berlin, den 03. November 2022

Bitte nehmen Sie die Inhalte dieser nachgenannten Domains nicht ernst, denn dahinter stecken kriminelle Strukturen, die sich erst in die institutionellen Organe eingeschlichen haben, um dann über dieses Szenario unsere hohe Aufgabe zu torpedieren, zerstören und einzelnen Personen zu diffamieren. Die Folge daraus ist, daß diese Gruppe  nicht davor scheuen wird, das Deutsche Volk zum eigenen Vorteil zu verraten und zu verkaufen. Ebenso ist uns bekannt, daß diesem erlauchten Kreis die Anwendung von Waffen nicht fremd ist. Erst nannten Sie sich wie das Verfassungsrogan Bundesrath, behaupteten daß sie die einzigen echten Bevollmächtigten sind, ohne zu beweisen wie sie das sein können, dann nannten Sie sich auf einmal der Bundesrat (ohne h wie der der BRD) und nun haben sie sich zur kommossarischen Reichsregierung mutiert.

deutscher-reichsanzeiger.isl-web.de/ deutscherreichsanzeiger.info / deutschergerichtshof.de / volksbuero.de / deutsches-reichsbuero.de / reichs-gewerbeamt.de / reichs-bildungsamt.de / reichs-wirtschaftsamt.de / praesidialsenat.de / reichs-druckerei.de /(Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll, Adolf Loch, folgende ehemalige Amtsträger, Bevollmächtigte und Delegierte Personen unterstützen die Handlungen der vorher genannten Staatenlosen Mirko Surma, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, Peter Welsch, Philipp Klinkhart, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Thomas Hengel, Renate Paschke, Dietmar Voskort, Barbara Möll, Renate Paschke und Volker Gentzsch). Den Lügenverbreitungen angeschlossen haben sich Rainer Reusch, Frank Muthwill, Joachim Franke, Tobias Birk, und Torsten Lebeda (der gerne mit der 9 mm droht). In der 117ten Tagung des wahren Bundesrathes hatten die gesammte kommissarische Reichsregierung (Lützel-Andrich, Möllentin, Knoll und Reusch) die Machtergreifung durch den Sturz des Bundes-und Reichspräsidium durchführen wollen (Tobias Birk war hier die ausführende Person), was vereitelt werden konnte.

deutsche-recht-konsulenten.de / deutsche-recht-konsulenten-sachsen.de / (Andrea Litzel-Andrich, Thomas Möllentin, Renate Paschke, Wolfgang Knoll, Adolf Loch, folgende folgende ehemalige Amtsträger, Bevollmächtigte und DelegiertePersonen unterstützen die Handlungen der vorher genannten Staatenlosen Mirko Surma, Sigrid Selzer, Josef Jablonski, Peter Welsch, Philipp Klinkhart, Nicole Nonnenmacher, Yvonne Koch, Thomas Hengel, Renate Paschke, Dietmar Voskort und Barbara Möll) Allen genannten Personen mangelt es durch Eigenverschulden und Verfassungshochverrat an der Rechts- und Geschäftsfähigkeit nach Reichsrecht, somit sind Sie nicht in der Lage eine hoheitliche Aufgabe anzunehmen, auszuführen oder auch zu übertragen.

isl-web.de / ist die Privatseite von Andrea Litzel-Andrich aus Riesa die vor unserer Zeit mit Selim Sürmeli sehr eng zusammenarbeitete und der gegen gegen sie ein internationales Straffverfahren wegen Datenklau, Unterschlagung und Diebstahl im Wert von 40.000,00 € laufen hat.
obstlandbahn.de / ist die Seite hinter der sich Thomas Möllentin aus Ostrau verbirgt und so tut, wie wenn er Modellbauer wäre.
deutsches-reichsgesetzblatt.info/Beschlussfassung ist die Privatseite des Adolf Loch aus Schwemmlingen (die Linke, Zeuge Jehova, Bauunternehmer, Landschaftsgärtner, Industriefkaufmann und Rentner). Dem “Saarland-Schatten-Bundesrath (Staatenlose)”von Adolf Loch  haben sich weitere Staatenlose angeschlossen, deren Namen wir erfaßt haben.

praesidialsenat.de ist eine Adresse des Versicherungsvertreters Wolfgang Knoll Versicherungsmakler aus Nordhorn.
Seine aktuelle Systemtätigkeit http://www.versicherungen247.de

Aus der Sachsen-Schatten-Regierung (Litzel-Andrich, Möllentin, Paschke) wurde ab dem 06.12.2021 die Kommissarische Reichsregierung erschaffen, gemäß dem Vorbild von Ebel, Hitler und Ebert, mit der Täuschung das wahre Deutsche Reich zu vertreten und daraus wurde wieder ein staatenloser Reichskanzler eingesetzt, mit den Namen Rainer Reusch (Philosoph und Künstler) trägt.

Wir werden hier weitere Domains dieser Täuscher, Fälscher und Staatenlosen veröffentlichen.

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Aktueller Stand zum 11.07.2021:
Der “Saarland-Schatten-Bundesrath” angeführt durch den staatenlosen “A.Loch” hat nun einen “Sachsen-Schatten des Schatten-Bundesrath” angeführt von den staatenlosen Thomas Möllentin, Wolfgang Knoll und Andrea Litzel-Andrich.

Der “Sachsen-Schatten-Bundesrath” neuerdings nun “Sachsen-Schatten-Bundesrat” hat nun einen “Sachsen-Schatten-Reichstag” durch Staatenlose bzw. Verfassungshochverräter, Marxisten und Sozialisten erschaffen und seit dem 06.12.2021 einen “Sachsen-Schatten-Reichskanzler“.

Die “Schatten-Reichs-Druckerei” ist zu monetären Urkundenfälschung erschaffen worden; 

Die “Surma-Paschke-DDR-Volksbüros” werden nun geführt von der staatenlosen Renate Paschke aus Sachsen;

Der “Schatten-Präsidialsenat” ist eine Schöpfung der staatenlosen Thomas Möllentin+Wolfgang Knoll+Adolf Loch;

Der “Schatten-Reichsanzeiger” ist eine Privatangelegenheit der staatenlosen Andrea Litze-Andrich;

Der “Schatten-Gerichtshof” ist eine Privatangelegenheit der staatenlosen Wolfgang Knoll, Thomas Möllentin und Andrea Litzel-Andrich;

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Für die Glaubwürdigkeit und die Beweisbarkeit dieser Anzeige und Warnung ist das Reichs- und Bundespräsidium sowie das
Reichsamt des Innern verantwortlich, die seit 2011 durch Herrn Erhard Lorenz handlungsfähig gehalten werden.