Warnung vor weiteren unbedachten historischen Fehldeutungen

An die Propheten im Land der Deutschen.
Im Sinne welchen Geistes handelt Ihr?

 „Nachtigall ick hör dir trappsen“ oder „Unter lauter Blinden  ist der Einäugige König“ so die nachfolgende Korrektur. Sie gelten den „Propheten“, von neuzeitlichen Veröffentlichungen, wie z.B.: „Hans Joachim Müller zu Jalta 2020 Pyakin“ zu finden unter https://youtu.be/zeLf608tefs

Nachfolgend einige evidente Marginalien, zu historisch gewachsenen Fehldeutungen.

Zitate aus https://www.mzwnews.com/geschichte/die-juedische-kriegserklaerung-vom-24-maerz-1933-im-daily-express/ „Die briefartig verfaßte Balfour-Deklaration von 1917 kann als eine erste ernsthafte jüdische Kriegserklärung an Deutschland im 20. Jahrhundert aufgefaßt werden. Derartige, von jüdischen Interessenverbänden vor allem ab 1933 durchgeführte, antideutsche Proklamationen und Aktionen behinderten die nationalsozialistische Reichsregierung bei der Lösung der Judenfragen.“ Ein weiteres Zitat: „Die Juden erklärten Nazi-Deutschland den Krieg, und durch den Boykott glaubten sie, daß sie die Nazi-Macht in Deutschland zerstören und Deutschland wieder in seinen früheren Zustand versetzen würden. Mehr als sechs Jahre sind seitdem vergangen.“ — Harry Watson, Rabbiner, Kommunist und Präsident des Marx-Engels Institutes, im Jahre 1939

Klarstellung: Im Jahr 1917 wurde diese Kriegserklärung zu einem Zeitpunkt gegen Deutschland gerichtet, in der die Juden in Deutschland in allen wichtigen Funktionen und Ämtern des Deutschen Reiches vertreten waren. Bis zur Kriegserklärung im Jahre 1933 wurde das Deutsche Reich von dem Scheinstaat der Weimarer Republik und dem kommenden führerstaatlichen Regime unterworfen. Und doch soll es zu diesen Kriegserklärungen gekommen sein? Es stellt sich unmissverständlich die Frage: Sollten diese beiden Kriegserklärung nur der Kompensation des zionistisch gesteuerten Judenhasses dienen?

 

Kritik an Aussagen Fehldeutungen und Meinungen zum Deutschen Reich.

Sehr oft werden die entscheidenden Fakten richtig angesprochen, aber sehr fahrlässig in einen Zusammenhang gestellt, welche über einige wichtigen Fakten hinwegtäuschen. Solche Fehlinterpretationen sind unbedingt zu eliminieren!

1)    Das Kaiserreich bzw. das einzige wirklich bedeutsame Deutsche Reich, kennt keine Grenzen von 1937, denn diese Grenzen wurden den Deutschen durch eine Scheinrepublik der „Aschkenasim“ aufgezwungen. Dafür stehen das Versailler Diktat von 1919, die dem folgende Weimarer Republik und die Parteien Deutschlands, allen voran die Sozialisten (nationale Sozialisten, internationale Sozialisten, Sozialdemokraten). Mit Betrug und Gewalt, FED-Reichsmark, Ausplünderung des Volkes, wurde die Weimarer Republik dem Deutschen Reich (durch Scheidemann und Ebert) in einem das Volk überrumpelnden Handstreich oktroyiert.

2)    Die Grenzen vom 31.12.1937  sind absolut identisch mit den Grenzen, die 1919 durch das Versailler Diktat nachträglich festgelegt wurden und nicht durch das Deutsche Kaiserreich, haben daher keine völkerrechtliche Verbindlichkeit für die Alliierten. Sie können daher nicht, durch wen auch immer, willkürlich bestimmt werden. Auch für die Alliierten  gelten, uneingeschränkt und nicht veränderbar, die Grenzen,  wie sie zum 31. Juli 1914 bestanden. Das ist eine Tatsache, die dem internationalen Völkerrecht entspricht. Anders lautende Entscheidungen kann nur aus dem deutschen Volk kommen, wie es das Reichsgesetz bestimmt. Das rechtsfähige und geschäftsfähige Deutsche Volk  setzt sich ausschließlich nur aus den völkerrechtlich echten Reichs- und Staatsangehörigen zusammen, die sich dem einzig korrekt handelnden Bundessouverän „Bundesrath“ anvertrauen und mit und durch ihm auch wirkten. Dieser Bundesrath wurde am 29. Mai 2008 durch Statusdeutsche aus seinem Tiefschlaf geholt, wiederbelebt und sorgte über die Jahre dafür, daß seit April 2018 die Wiederherstellung des souveränen Deutschen Reiches  in seinen aktuellen Grenzen vom 12. November 1918 möglich ist.

3)    Präsident Putin, hat sich zu keiner Zeit auf die Grenzen vom 31.12.1937 festgelegt. Diese Grenzen werden böswillig, seit 1985, zur Vorbereitung eines „Medinat Weimar“ von „Pharisäern“ verbreitet, die den zionistischen Umtrieben der „Aschkenasim“ zugutekommen.

4)    Die durch die Alliierten angewandten Grenzen zum 31. Dezember 1937  sind keine rechtlich korrekte Festsetzungen der Grenzen sonder nur eine unbedachte Weiterverwendung der Grenzen Deutschlands, wie diese zu diesem Zeitpunkt bestanden. In solchen Fragen sollte man genauer hinsehen und sorgfältiger argumentieren!

5.    Im Potsdamer Abkommen wurden keine Grenzen Deutschlands im Deutschen Reich beschrieben, sondern man bezog sich eindeutig auf das Deutschland wie es sein sollte, wenn das Versailler Diktat rückabgewickelt worden wäre. Das Abkommen galt der weiteren Zerstörung Deutschlands im Sinne des Vatikans und der Zionisten.

6.    Im Londoner Protokoll, steht: „Deutschland wird innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, …….“.  Hier wird nur der Zeitpunkt erwähnt, an dem weitere Handlungen der Alliierten erfolgen werden. Damit wird aber auch das Versailler Diktat fortgeführt bzw. nicht in Frage gestellt oder „nicht berührt“.

7)    Die SHAEF-Gesetze, Kontrollratsdirektiven und SMAD-Befehle, beziehen sich nur auf den Fortbestand des Versailler Diktates und allen Regelungen, die in Folge gegen Deutschland und gegen das Deutsche Reich entschieden wurden und „noch werden“. Der Feindstaat ist „NaziDeutschland“ und die BRD als dessen Rechtsnachfolger, damit die UN weiterhin Bestand und ein klar erkennbares Feindziel hat.

8)  Die UN ist der Rechtsnachfolger des Völkerbundes, damit hat die UN die volle Verantwortung und Weiterführungsrechte, gemäß dem Versailler Diktat, bis das deutsche Volk dem Einhalt gebietet.

9)    Neuschwabenland ist bis heute ein Gebiet, das durch widerrechtliche Handlungen und Verträge eines „Führerstaates“ dem Deutschen Reich einverleibt wurde. Diesbezüglich fehlt die hoheitliche Zustimmung des wahren Deutschen Reiches, das nur in seiner Fläche teilidentisch mit dem Großdeutschen Reich bzw. Nazi-Deutschland ist.  Auch diese Tatsache wird gerne durch die „Aschkenasim“ verschleiert. Die Feindstaatenklausel  ist die Basis, um die Deutschen in ewiger Knechtschaft unter die Nationalzionisten zu halten. An dieser Stelle passt auch die Aussage unserer Pseudobundeskanzlerin: „Die Existenz ISRAELS steht im direkten Zusammenhang mit der Existenz der Bundesrepublik Deutschland“.  Jeder aufmerksame und wahrheitssuchende Leser soll prüfen, warum der Bevölkerung der Ex-DDR die „Lehre von Marx“ aufgezwungen wurde, wer Marx war und warum das „Medinat Weimar“ gerade in Thüringen eingerichtet werden soll oder schon ist, wo Marxisten vom tiefen Staat finanziert und gelenkt wird.

10) Es kann nur ein Wiener Kongress durchgeführt werden, wenn alle Monarchien (oder ihre legitimen Vertreter), so auch das Zarenreich etwa, wieder handlungs- und geschäftsfähig eingerichtet sind.

11) Der völkerrechtswidrigen Krimkonferenz bzw. dem sogenannten Abkommen von Jalta ist keine Grenzfestlegung zu entnehmen, sondern nur ein antideutsches Resentiment und eine willkürliche Neuregelung Europas von Stalins Gnaden.

12) In Bezug zu Deutschland  gibt es solange keinen Völkerrechtsverträge auch nicht unter den Alliierten,  als es der Zustimmung durch das Deutsche Reich ermangelt. Auffalend wird übersiehen, dass es sich hierbei latent um Einflüsse des Versailler Diktates handelt. Dieses Versailler Diktat gilt solange, wie die Deutschen die Grenzen von 1937 anerkennen. Eine  Anerkennung dieser Grenzen, bedeutet einen verfassungsrechtlichen  Hochverrat. Auch wäre hierdurch die aktuelle fremdgesteuerte Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes staatsrechtlich legitimiert, was keiner (auch nicht die neuen Alliierten) will.

13)  Denen, die glauben, daß Halbwahrheiten ausreichen die Wahrheit gefunden zu haben, erinnere ich an folgende allgemein gültige Regeln: „Unwissenheit schützt nicht vor Strafe“ und „Wer die Wahrheit kennt und Sie eine Lüge nennt ist ein Verbrecher“.  Beide Leitsätze unterstehen  dem Urprinzip der Kausalität (Ursache und Wirkung), was für Gläubige und Ungläubige gilt.

……….. Wenn es stets zum Schutz und Trutze, Brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel, Von der Etsch bis an den Belt! (Deutschlandhymne)

Der Autor dieser Zusammenfassung ist nur internen Kräften bekannt, die an der Wahrheit des Deutschen Kaiserreiches arbeiten. Dieser wird sich zur gegebenen Zeit offenbaren und fordert alle auf, die oben formulierten Aussagen genau auf ihr Stichhaltigkeit zu prüfen und an das deutsche Volk weiterzuleiten.

Die Verbreitung soll der Wahrheit und dem Frieden dienen!




Der Weg des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarische Monarchie

Der Weg zur des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarischen Monarchie

Nach der Kaiserproklamation zu Versailles am 18. Januar 1871 und der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871 ersetzte schließlich die Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867). An den entsprechenden Stellen der Verfassung wurde der Name „Deutsches Reich“ und für das Präsidium des Bundes (Bundespräsidium) der Name „Deutscher Kaiser“ eingefügt, sowie die Sonderrechte der süddeutschen Staaten eingearbeitet. Nachdem der Reichstag die so modifizierte Verfassung am 14. April 1871 mit überwältigender Mehrheit verabschiedete, trat der redigierte und vom Kaiser unterzeichnete Verfassungstext am 04. Mai 1871 in Kraft.

Bereits die Präambel der Deutschen Reichsverfassung, in der sich alle damaligen deutschen Fürsten zum Zusammenschluß ihrer Bundesstaaten in einen deutschen Nationalstaat bekannten, offenbarte den Charakter der Reichsgründung als „Revolution von oben“. Die einzelnen Völker wurden hingegen nur beiläufig einbezogen. Deren Vertretung, der Reichstag, wurde in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt und hatte lediglich Befugnisse bei Gesetzgebungsverfahren sowie im Budgetrecht mitzubestimmen.

Die Vertreter der Bundesglieder bzw. Regierungen der Bundesstaaten kamen im Bundesrath zusammen, der über weitreichendere Kompetenzen als der Reichstag verfügte und dessen Sitzungen im Gegensatz zu denen des Reichstags nicht öffentlich waren. Ergänzend zur Bewilligung aller beschlossenen Gesetze und der Genehmigung des Haushalts mußte der Bundesrath bestimmten Amtshandlungen des Kaisers zustimmen, unter anderem bei der Auflösung des Reichstags und im Falle von Kriegserklärungen. Darüber hinaus standen ihm zahlreiche Verwaltungsfunktionen und die Vermittlung bei verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten und innerhalb der einzelnen Gliedstaaten zu. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern nach der Flächengröße der Länder. Dadurch hatte das Königreich Preußen zwar keine absolute Mehrheit, aber in entscheidenden Fragen wie Verfassungsänderungen und Militärangelegenheiten eine Sperrminorität. Trotz seiner Position als Bundessouverän wurde der Bundesrath oftmals, von Kaiser und Reichskanzler, in den Hintergrund gedrängt.

Das Deutsche Reich (deutsches Kaiserreich) war bis zum 28. Oktober 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Die politische und militärische Führung lag beim Kaiser, der zugleich preußischer König und oberster Kirchenherr der Protestanten war. Er hatte das Recht zur Einberufung, Eröffnung, Vertagung und Schließung des Reichstags und ernannte den Reichskanzler, der im Regelfall auch preußischer Ministerpräsident war und als Verantwortlicher der Staatsgeschäfte den Vorsitz im Bundesrath führte. Das Bundespräsidium verfügte auch über die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten, die als Leiter der Reichsämter direkt dem Kanzler unterstellt waren. Reichskanzler und Reichsbeamten waren dem Kaiser verpflichtet und nicht dem Parlament. Die gewählte Volksvertretung konnte die Regierung lediglich kritisieren und kontrollieren, ihr aber nicht das Vertrauen entziehen und deren Rücktritt erzwingen. Dem gegenüber standen Kaiser und Kanzler für die Durchsetzung der Gesetze im Reichstag erhebliche Druckmittel zur Verfügung, insbesondere das dem Kaiser verbriefte Recht der vorzeitigen Parlamentsauflösung mit anschließenden Neuwahlen.

Trotz geringer Rechte des Reichstags hatte die Reichsverfassung fortschrittliche Züge, vor allem hinsichtlich des demokratischen und allgemeinen Wahlrechts. Allerdings beschränkte sich die von Otto von Bismarck maßgeblich geprägte und auf ihn zugeschnittene Verfassung weitgehend auf staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen: Ein Grundrechtteil, wie er in der Paulskirchenverfassung (1849) festgelegt wurde, fehlte, wurde allerdings durch das Bürgerliche Gesetzbuch weitaus umfangreicher ergänzt. Die Bismarcksche Verfassung trug dennoch als Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlicher Gesellschaft zur Integration der einzelnen Bundesstaaten und dem Zusammenwachsen des Deutschen Reiches bei.

Als Träger der Verwaltung führten die Einzelstaaten die Reichsgesetzgebung behördlich aus. Sie verfügten dabei über weitreichende Kompetenzen beim Justiz- und Schulwesen sowie über eigene Steuereinnahmen. Die Gliedstaaten behielten gleichzeitig die Zuständigkeit für ihre eigene politische Ordnung. Ihre Verfassungen waren meist konstitutionell geprägt und galten im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung nur noch zweitrangig. Das Wahlrecht in den einzelnen Ländern war gemeinhin beschränkt und ungleich, wenn auch im Süden deutlich demokratisierter als das preußische Dreiklassenwahlrecht im Norden. Trotz der föderalistischen Struktur besaß das Deutsche Reich zentrale Kompetenzen in Außenpolitik und Militärangelegenheiten, Sozialpolitik, Zoll- und Außenhandelspolitik, Konsulatwesen sowie bei Wirtschaftsfragen und im Rechtswesen. In Artikel 4 der Reichsverfassung sind die Kompetenzen des Nationalstaates festgelegt, die den Bundesstaaten vorgehen.

Die Deutsche Reichsverfassung war nicht unveränderbar: Nach Artikel 78 konnte sie durch ein einfaches Reichsgesetz erweitert werden, ohne den Text der Verfassungsurkunde formal ändern zu müssen. Ein solches „verfassungsdurchbrechendes Gesetz“, wie z.B. die das Ermächtigungsgesetz für den Bundesrath im Jahr 1914, bedurfte einer Mehrheitlichen Zustimmung des Bundesraths und des Parlaments. Während 1871 die Verfassungsgewichte deutlich auf Seiten der Monarchie lagen, gewann der Reichstag allerdings im Lauf der Zeit zunehmend an Bedeutung: Immer breitere Bevölkerungsschichten sahen sich durch das Parlament vertreten und die öffentliche Meinung beschäftigte sich zunehmend mit seinen Debatten, so daß der Gegensatz zwischen dem Reichstag als demokratischer Institution und dem monarchischen Regierungsgewalten im Lauf der Zeit immer deutlicher zu Tage trat.

Wie schon zuvor Otto von Bismarck hatte auch Kaiser Wilhelm II. ab 1890 alle Bestrebungen nach Einführung einer parlamentarischen Demokratie vehement abgelehnt, die seine kaiserlichen Rechte geschmälert und die des Reichstags erweitert hätte. Die Staatsstreichdrohungen mit der Änderung oder gar Abschaffung der Verfassung unter Einsatz der vom Kaiser kommandierten Armee wurden nie umgesetzt. In ihrer Grundstruktur blieb die Verfassung daher bis in den Ersten Weltkrieg hinein unverändert. Erst kurz vor seiner Abdankung räumte der Kaiser nach starkem innenpolitischen Druck mit dem Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 dem Reichstag weitreichendere Kompetenzen ein und entsprach damit den Forderungen nach mehr parlamentarischer Kontrolle und Mitbestimmungsrechte. So erhielt Artikel 11 der Verfassung weitreichende und entscheidende Recht für das Parlament des Deutschen Volkes.

a) Eine Kriegserklärung im Namen des Reiches konnte nur noch mit Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erfolgen.

b) Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Mit Artikel 15 Absatz 3 der Reichsverfassung, bedarf nun der Reichskanzler zu seiner Amtsführung das Vertrauen des Reichstages. Im Absatz fünf, ist auch die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter für den Bundesrath und Reichstag bestimmt.

90 Jahre später, zu einer Zeit in der das Deutsche Volk immer noch unter Besatzungsrecht verwaltet wurde, von Vasallen einer NGO seinen staatsrechtlichen Grundrechten beraubt, ausgebeutet von Kapitalisten, Monopolisten, Börsianern,  deutschfeindlichen Politikern, Parteien, Vereine und Protagonisten unterschiedlichster Weltanschauungen wurde am 29. Mai 2008 der Bundesraths wiederbelebt und durch deutsche Patrioten  als Volks-Bundesrath handlungsfähig eingerichtet. Ein Jahr später schon konnte der Volks-Bundesrath am 23. Mai 2009 vor dem Reichstag das neue Parlaments als Volks-Reichstag proklamieren und per Gesetz handlungsfähig wiederherstellen.

9 Jahre später im Jahr 2017 konnte sich der Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag unter anderem auf mehrere 100 Gesetze, zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches berufen. Mit seiner 99ten Tagung zum 28. Oktober 2017 trat der Bundesrath, erstmals nach 100 Jahren, wieder als souveräner Bundesrath an.

Zeitgleich mit der Bekanntmachung ( Frühjahr 2018) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump, daß für Deutschland die Nachkriegsordnung beendet ist, konnte der Bundesrath in seiner 103ten Tagung und der Volks-Reichstag in seiner 78ten Tagung, mit dem Dritten Bereinigungsgesetz, die Vorbereitungen für die Erfreiung Deutschlands als abgeschlossen erklären.

Im Jahr 2019 wurde Deutschösterreich als Bundesstaat in den ewigen Bund aufgenommen.

Im Frühjahr 2020 steht das Deutsche Volk und die ganze Welt vor einem Ereignis, das in der Menschheitsgeschichte mit dem Begriff „Corona“ seines Gleichen nicht zu finden ist.

 

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 25. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!