RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-1404161-Nr16-Patentwesen

Gesetz, Änderung betreffend RGBl-1404161-Nr16 – Einrichtung des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes (KDPMA).

Gegeben am 06.04.2024, im Namen des Deutschen Reiches.

In Kraft gesetzt am 24.04.2024 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

Nr. 03

 Der Bundesrath hat auf Grund §. 3. des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesraths zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 04. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 327) folgendes Gesetz beschlossen.

§. 1.

Änderung der Eingangsformel

1. Die Bezeichnung Reichspatentamt wird ersetzt durch Kaiserlich Deutschen Patent und Markenamtes „KDPMA“ und Volks-Bundesrathes wird durch Bundesrathes ersetzt.

Änderung des Erlasses

2. In § 1. Absatz 1 und Absatz 3 des Erlasses wird das Organ Präsidium des Bundes ersetzt durch Reichsjustizamt.

3. In § 1. des Erlasses wird die Bezeichnung Staatssekretär des Reichspatentamtes ersetzt durch
Präsident des Kaiserlich Deutschen Patent- und Markenamtes“.
In Absatz zwei wird das Wort Reichspatentamt durch die neue Bezeichnung ersetzt.

4. Der § 2. wird wie folgt ersetzt:
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen alle Rechte des ehemals Kaiserlichen Patentamtes, des Reichspatentamtes und des Deutschen Patent und Markenamtes an diese Behörde über.

5. Für jeden entstandenen Schaden im Bereich des Patent- und Markenwesens haftet der Verursacher.

Hinzugefügt wird § 3. wie folgt:

Dieser Erlaß tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

§. 2.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 06.04.2024

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-1404161-Nr16-Patentwesen” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2404061-Nr03-Aenderungsgesetz-zu-RGBl-1404161-Nr16-Patentwesen”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Gründung der KaSäNum-Genossenschaft und deren 1. Generalversammlung

Am 22. März. 2024, zugleich der Geburtstag von Kaiser Wilhelm I., wurde gemäß tatsächlichem geltendem Reichs- und Staatssrecht die “Kaiserlich-Sächsische-Numen-Genossenschaft” zu Dresden gegründet. Die KaSäNum wurde durch 13 Gründungsmitglieder bei einer Anwesenheit von gesamt 17 Reichs- und Staatsangehörigen aus der Taufe gehoben.
In der nachfolgenden Generalversammlung wurde von den 13 Gründungsmitgliedern die Satzung, der Vorstand und der Aufsichtsrath beschlossen und gewählt.

Das Logo

Die Heimatseite wird zu finden sein unter:
https://www.kasaenum.de

Dieser Genossenschaft wurd durch die 121te Plenartagung des Bundesrathes die Zustimmung und Genehmigung erteilt.
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/beschluesse-der-121ten-tagung-des-bundesrathes-und-der-1ten-amtstraeger-agenda-vom-16-maerz-2024/

Eingetragen im Genossenschaftsregister bei dem Deutschen Gerichtshof.
https://www.deutscher-gerichtshof.de/geschaeftsstelle/genossenschaftsregister-beim-reichsgericht/

Für die nächste Generalversammlung wurden die Beschlüsse der erarbeitet und auch ein Satzungsentwurf für die Gründung eines Fördervereines erstellt.

Veröffentlicht gemäß Satzung, zum 29. März 2024 durch den Vorstand