Beschlüsse der 117ten Tagung des Bundesrathes bis zum 13. November 2021

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 13ten Tag des 11ten Monats im Jahre 2021.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  23 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
207 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
260 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende zusätzliche Beschlüsse wurden abgestimmt
a) Verabschiedung der Personen Tobias Birk, Torsten Lebeda und Enrico Hartstock;
b) Zustimmung zum Gesetz, RGBl-2111091-Nr14-Ausserkraftsetzung-des-Hilfsdienstgesetz-1916


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
28 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
220 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
499 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 13.11.2021.




RGBl-2111091-Nr14-Gesetz, betreffend die Ausserkraftsetzung-des-Gesetzes-über-den-vaterländischen-Hilfsdienst-vom-05-Dezember-1916

Gesetz, betreffend die Außerkraftsetzung des Gesetzes über
den vaterländischen Hilfsdienst vom 05. Dezember 1916.

gegeben am 09.11.2021, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft gesetzt am 13.11.2021 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes, was folgt:

 

Nr. 14

In Anwendung des §. 20 des Gesetzes über den vaterländischen Hilfsdienst vom 05. Dezember 1916, Nr. 5595 Jahrgang 1916 Seite 1333 Nr. 276 hat der Bundesrath den Zeitpunkt des Außerkrafttretens zu bestimmen.

§ 1.

In Anbetracht dessen, daß zum damaligen Zeitpunkt das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst RGBl. Seite 1333 des Jahrgangs 1916 nur dem Zweck erhöhter kriegerischer Maßnahmen diente und gegenwärtig dem nötigen Friedensschluß mit den Alliierten entgegenwirkt, ist das Kriegsamt als aufgelöst zu betrachten.

§ 2.

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über den vaterländischen Hilfsdienst RGBl. Seite 1333 des Jahrgangs 1916 und alle damit verbundenen Vorschriften und Einrichtungen außer Kraft.

§ 3.

Dieses Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft.

Gegeben zu Berlin, den 09. November 2021

Im Allerhöchsten Auftrage des Deutschen Volkes

Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat

Darius Lucyga

Staatssekretär des Innern und Präsidialsenat

Erhard Lorenz

Reichsgesetzblatt “RGBl-2111091-Nr14-Ausserkraftsetzung-des-Hilfsdienstgesetz-1916” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2111091-Nr14-Ausserkraftsetzung-des-Hilfsdienstgesetz-1916”_D

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