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RGBl-1109221-Nr22-Gesetz-Ueberwachung-Geschwindigkeit ( Radargeräte, Blitzer, Kameras )

Gesetz, betreffend Geschwindigkeitsmessungen zur Überwachung des Straßenverkehrs im Deutschen Reich gegeben am 22.09.2011, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 28.10.2011 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 22 § 1. Alle mobilen und fest installierten Geschwindigkeits- und Meßanlagen sowie Meßgeräte, die zur Erfassung … Weiterlesen