Deutsches Reichsgesetzblatt 2021

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2021

Textdaten
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Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2021
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2021 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
21.01.2021 30.01.2021 RGBl-2101211-Nr01-Gesetz-betreffend-Einrichtung-der-Reichskasse 2101211 Nr01  1
04.05.2021 12.05.2021 RGBl-2105041 Bekanntmachung Einberufung 113te Tagung des Bundesrathes 2105041 2105041 1
05.05.2021 12.05.2021 RGBl-2105051-Nr02-Verordnung Einberufung 82te Tagung Volks-Reichstag 2105051 Nr02 1
22.05.2021 22.05.2021 Beschlüsse der 113ten Tagung des Bundesrathes im Mai 2021 1
08.05.2021 25.05.2021 RGBl-2105081-Nr03-Schutzverordnung-fuer-Reichs-und-Staatsangehoerige 2105081 Nr03 2
09.05.2021 25.05.2021 RGBl-2105091-Nr04-Aenderungsgesetz-Paragraph-175-StGB 2105091 Nr04 1
17.05.2021 25.05.2021 RGBl-2105171-Nr05-Aenderungsgesetz-betreffend-das-Patentgesetz 2105171 Nr05 2
17.05.2021 25.05.2021 RGBl-2105181-Nr06-Uebergangsgesetz-zur-Wiederherstellung-des-Patentamtes 2105181 Nr06 1
07.06.2021 12.06.2021 RGBl-2106071 Bekanntmachung Einberufung 114te Tagung des Bundesrathes 2106071 2106071 1
19.06.2021 21.06.2021 Beschlüsse der 114ten Tagung des Bundesrathes am 19. Juni 2021 1
07.07.2021 11.07.2021 RGBl-2107071 Bekanntmachung Einberufung 115te Tagung des Bundesrathes 2107071 2107071 1
07.07.2021 11.07.2021 RGBl-2107072-Nr07-Verordnung Einberufung 83te Tagung Volks-Reichstag 2107072 Nr07 1
24.07.2021 25.07.2021 Beschlüsse der 83ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Juli 2021 1
24.07.2021 25.07.2021 Beschlüsse der 115ten Tagung des Bundesrathes am 24. Juli 2021 1
09.07.2021 25.07.2021 RGBl-2107091-Nr08-Verordnung-betreffend-der-Deutschen-Nationalflagge 2107091 Nr08 2
16.07.2021 25.07.2021 RGBl-2107161-Nr09-Verordnung-betreffend-Heilpraktiker 2107161 Nr09 1
24.07.2021 25.07.2021 Reichsverband Deutscher Recht-Konsulenten im Jahr 2021 1
10.10.2021 17.10.2021 RGBl-2110101 Bekanntmachung Einberufung 116te Tagung des Bundesrathes 2110101 2110101 1
10.10.2021 17.10.2021 RGBl-2110102-Nr13-Verordnung Einberufung 84te Tagung Volks-Reichstag 2110102 Nr13 1
25.08.2021 28.10.2021 RGBl-2108251-Nr10-Gesetz, betreffend heimtückischer Angriffe gegen Organe und Einrichtungen des Deutschen Reiches 2108251 Nr10 2
02.09.2021 28.10.2021 RGBl-2109021-Nr11-Aenderungsgesetz-RGBl-1611231-Nr33-Schatzanweisungen 2109021 Nr11 1
09.10.2021 28.10.2021 RGBl-2110091-Nr12-Gesetz, betreffend die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches Erstes Buch Minderjaehrigkeit Volljährigkeit 2110091 Nr12 1
24.10.2021 28.10.2021 Beschlüsse der 84ten Tagung des Volks-Reichstages am 24. Oktober 2021 1
24.10.2021 28.10.2021 Beschlüsse der 116ten Tagung des Bundesrathes und 84ten Tagung des VRT am 24. Oktober 2021 1
28.10.1918 28.10.2021 Oktobererklärung zum 103 jährigen Dolchstoß gegen das Deutsche Volk 1
08.11.2021 09.11.2021 RGBl-2111081 Bekanntmachung Einberufung 117te Tagung des Bundesrathes 2111081 2111081 1
09.11.2021 13.11.2021 RGBl-2111091-Nr14-Gesetz, betreffend die Ausserkraftsetzung-des-Gesetzes-über-den-vaterländischen-Hilfsdienst-vom-05-Dezember-1916 RGBl-2111091 Nr14 1
13.11.2021 13.11.2021 Beschlüsse der 117ten Tagung des Bundesrathes bis zum 13. November 2021 1



Neujahrsbotschaft 2020-2021 der institutionellen Reichsorgane

Neujahrsbotschaft 2020-2021

Die institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches wünschen euch ein gesundes, erfolgreiches und ein friedfertiges Jahr 2021.

Die aktuellen handlungsfähigen institutionellen Organe des Deutschen Reiches.

1) Bundesrath (oberster Souverän, des ewigen Bundes und seiner Bundesstaaten)
2) Volks-Reichstag (tatsächliches Deutsches Parlament)
3) Reichsamt des Innern (Oberste Reichsbehörde)
4) Präsidialsenat (Präsidium des Bundes, Bundespräsidium)
5) Reichsjustizamt (Oberste Behörd der Justiz, Stellvertretend Reichskanzler)
6) Deutscher Reichsanzeiger (amtliches Mitteilungsblatt des Deutschen Reiches)
7) Reichsamt für Heimathwesen (POberste Reichsbehörde)
8) Reichsschatzamt (Oberste Behörde des Finanzwesen, Stellvertretend Reichskanzler)
9) Deutsche Reichspolizei; (Oberste Behörde des Polizeiwesen, Stellvertretend Reichskanzler)

Weitere Behörden oder Einrichtungen (die Zahl bedeutet: Zuordnung obere Instanz):

3a) Standesamt Deutschland (Personenstandsregister des Deutschen Reiches)
3b) Reichswirtschaftsamt (Handel und Gewerbe, Gewerbeamt)
3c) Deutsche Reichsdruckerei (Dokumente, Urkunden, Gesetzblätter, Internet)
3d) Reichsamt für Geisteswissenschaften
3f) Reichsverkehrsamt
3g) Förderverein Hand in Hand für Deutschland; (Träger der laufenden Internetkosten)
3h) Justicia Deutschland (Justitiare, Assessoren, Mediatoren)
4a) Universität für sozialpädagogische Identitätskompetenz Deutschland; (Beamtenausbildung)
4b) Botschafter in Rußland
5a) Deutscher Gerichtshof (Oberster Gerichtshof, mit dem Reichsgericht)
5b) Oberreichsanwaltschaft (reichsrechtlich übergeordnete Behörde)
7a) Volks-Büros
8a) Reichskasse;

Das Lied der Deutschen, Nationalhymne Deutschland, Deutschlandlied.

1.
Deutschland, Deutschland über alles,

über alles in der Welt,
Wenn es stets zum Schutz und Trutze,
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt –
Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!
2.
Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang,
sollen in der Welt behalten,
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern,
unser ganzes Leben lang,
deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!
3.
Einigkeit und Recht und Freiheit,
für das deutsche Vaterland,
danach laßt uns alle streben,
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit,
sind des Glückes Unterpfand,
blüh im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland!
4.
Über Länder, Grenzen, Meere,

dringt der Ruf, ein Wille nur,
überall wo Deutsche wohnen,
zu dem Bunde klingt der Schwur!
Niemals werden wir uns beugen,
Unrecht nie als Recht ansehn,
Hand in Hand im Deutschen Reiche,
alle Zeit zusammenstehn!

Unser Ahnenerbe ist das Recht auf Heimat.

https://reichsamt.info, https://bundespraesidium.dehttps://bundesrath.dehttps://volks-reichstag.dehttps://uni-spik.dehttps://reichsamt-des-innern.dehttps://deutscher-reichsanzeiger.dehttps://volks-buero.dehttps://deutscher-gerichtshof.de,  http://deutsche-reichspolizei.dehttps://verfassung-deutschland.dehttps://deutsche-reichsdruckerei.dehttps://nationalstaat-deutschland.dehttp://reichsanwalt.de

Hier die Vorlagen zum ausdrucken und weiterleiten:

https://bundesrath.de/daten/Neujahrsbotschaft-2020-2021-DR.pdf




Beschlüsse der 112ten Tagung des Bundesrathes Oktober 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 13ten Tag des 10ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  14 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
_31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
243 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichsjustizamt, seit 12.07.2020;
Staatssekretär im Reichsschatzamt, ab dem 10.10.2020;

Bewerbungen für folgende Staatssektretäre wurden am 10.10.2020 zugestimmt (die Ernennung folgt nachträglich).
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichspatentamt;
Staatssekretär für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten;


In der 112ten Tagung des Bundesrathes zum 10.10.2020, wurde der Geschäfstfähigkeit und Neugründung des RVDRK zugestimmt. Zugleich wurde auch dem Präsidium des Reichsverband die Zustimmung erteilt.
Diese Entscheidung ist gegenstandslos geworden, da der RVRDK zum Stand der Mitgliederversammlung vom 04.06.2016 weitergeführt werden muß. Stand des Eintrages ist der 15.07.2021, bekannt gegeben durch Herrn Erhard Lorenz.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
202 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
495 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 17.10.2020.




RGBl-2009261 Bekanntmachung Einberufung 112te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 112ten Tagung

einberufen am 26.09.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.10.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 10. Oktober des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. September 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2009261-Bekanntmachung-BR112-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Beschlüsse der 111ten Tagung des Bundesrathes Juli 2020

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 25ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2020.

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  9 aktive Bevollmächtigte zusammen, von 72 möglichen Bevollmächtigten;
/
31 dauerhaft geführte Bevollmächtigte;
198 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
229 bisher mitwirkenden Bevollmächtigte.


Folgenden Staatssektretären wurde die Ernennung bestätigt
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär des Innern, seit 02.07.2011;
Direktor der Reichsdruckerei, seit 02.07.2011;
Staatssekretärin im Reichsamt für Geisteswissenschaften, seit 16.07.2011;
Präsidialsenat, seit 22.10.2011;
Präsidialsenat des Volks-Reichstages, seit 16.04.2016;
Botschafter des Deutschen Reiches in Rußland; seit 01.09.2016;
Staatssekretär im Reichsimmobilienregulierungsamt, seit 18.02.2017;
Unterstaatssekretär im Reichsverkehrsamt, seit 18.02.2017;
Direktor im Reichspolizeiamt, seit 19.08.2017;

Ernennung folgender Staatssektretäre mit der 111ten Tagung
(Die Namen werden zum Schutz der Personen noch nicht veröffentlicht)
Staatssekretär im Reichswirtschaftsamt, ab 12.07.2020;
Staatssekretär für Heimathwesen, ab 12.07.2020;
Staatssektreät im Reichsjustizamt, ab 12.07.2020 – persönlich überreicht am 25.07.2020.


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
 24 aktive Delegierte zusammen, von 580 möglichen Delegierten;
/
191 dauerhaft geführte Delegierte;
269 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
460 gesamt mitwirkende Delegierte.

Bestätigt und veröffentlicht durch das Bundespräsidium, Stand 13.08.2020.




RGBl-2007071 Bekanntmachung Einberufung 111te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 111ten Tagung

einberufen am 07.07.2020, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 07.07.2020 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 12. Juli des Jahres 2020 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 07. Juli 2020

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2007071-Bekanntmachung-BR111-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918

Re-Evolution – „Reset“ Zurücksetzung Deutschlands auf den Stand 28. Oktober 1918  

Natürlich darf sich Preußen wieder neu als teilsouveräner Bundesstaat des Deutschen Reiches einrichten, aber bitteschön nach Recht und Gesetz des Deutschen Reiches. Alles andere ist eine Kriegserklärung gegen das Deutsche Reich und zugleich die Aufrechterhaltung eines sich selbst aufgegebenen Bundesstaates.

Die Einheit Deutschland ist dann vollendet, wenn alle durch das Versailler Diktat abgetretenen Gebiete wieder zu Deutschland gehören, dies trifft auch zu, wenn Preußen als Bundesstaat nicht mehr handlungs- und geschäftsfähig wird.

Bitte einfach die gesamten Besatzungsgesetze inklusive dem Versailler Diktat lesen und verstehen.

Begreift endlich, daß alles für die notwendigen Friedensverträge seit 2018 vorbereitet ist. Es mangelt nur noch daran, daß die Reichsbürger, Täuscher und illegale Bewegungen Deutschlands, endlich die einzig wahre Verfassung (1871) annehmen, Ruhe geben oder noch besser, sich den beiden Verfassungsorganen anschließen. Solange dies nicht geschieht, führen die Preußen, Sachsen, Zionisten und Reichsbürger mit den tatsächlichen Reichs- und Staatsangehörigen und dem Deutschen Reich einen Bürgerkrieg der Fehldeutungen, Verleumdungen, Diffamierungen und des Hochverrats.

Unser Schicksal liegt weiterhin in unserer Hand, auch wenn wir dazu die Hilfe der Alliierten benötigen?

Seit dem Jahr 2008 hat sich das Feindbild neu definiert. Der wahre Feind der Deutschen ist der Deutsche selbst und seine Parteien. Die Systemkrise “Corona“ stellt sich immer mehr als Chance dar, in der sich die Deutschen auf Werte besinnen dürfen, die alle bisher unüberwindbaren Werte in Frage stellen. Das alte Preußen und die Hohenzollern haben mit sich selbst und ihrer Wahrheit genug aufzuarbeiten und es wäre eventuell der Exitus des Nationalstaat Deutschlands, wenn wir das Haus Hohenzollern ungeprüft zum Deutschen Kaiser berufen würde, der gemäß Verfassung nur ein Name (Völkerrechtssubjekt) ist.  Es widerspricht dem Sinn des „ewigen Bundes“ und der Einheit Deutschlands, wenn Preußen seine alte Übermacht erhalten würde oder noch dramatischer, dieser Bund sich wieder auflöste. Durch die Verfassungsänderung zum 28.10.1918 wurde aus der konstitutionellen eine parlamentarische Monarchie, die den Monarchen nur noch als Repräsentanten mit Sonderrechten führt. Da der alte Adel nachweislich versagt hat, seine Völker und deren Heimatrechte zu schützen, muß dieser einer sehr genauen Prüfung  und einer Entnazifizierung  unterzogen werden.

WIR vom Bundesrath und Volks-Reichstag sind die „Re-Evolution von unten“ aus dem Deutschen Volk der Reichs- und Staatsangehörigen; WIR sind das geschäftsfähige Deutsche Volk, das sich über viele Jahre für das wahre Heimatrecht eingesetzt hat; WIR sind der Fels in der Brandung, der den aufrechten Gang praktiziert und unser Reich erhalten hat;  WIR sind die Deutschen, die sich mit dem ersten Schritt an die Vollverfassung und Gesetze des einzig wahren Deutschen Reiches gehalten haben.

Als die Erkenntnis vorhanden war, mit welchem Gesetz aus dem wahren Deutschen Reich, eine Parteien- und Zionistenrepublik geschaffen wurde, wußten WIR, wie die Einheit Deutschlands und die Wiederherstellung des Deutschen Reiches, besatzungsrechtlich, völkerrechtlich und staatsrechtlich vollzogen werden kann.

Die nachfolgenden Gesetze und weitaus mehr Gesetze sind, aus dieser Erkenntnis entstanden und wurden gemäß der Deutschen Reichsverfassung (1871) in Kraft gesetzt. Somit haben wir einen „Reset“ bzw. die Zurücksetzung aus dem Sklavenstatus in den Souveränitätsstatus durchgeführt.

Sobald die wahren Verräter, Reichsbürger und die „ORK“ unserer Einheit nicht durch historisch gewachsene Fehldeutungen stören, kann der Frieden kommen und das gegebenenfalls auch ohne Kaiser, Könige und Tribunen.

Wer der deutschen Sprache noch mächtig ist, der lese Artikel 11 der Deutschen Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel11
Zitatanfang: „Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt…….“ Zitatende. So war der damalige Kaiser das Bundespräsidium, das ab dem 28. Oktober 1918 nun auch die Zustimmung des Parlament (für z.B. Friedensverträge oder Kriegserklärungen) benötigte.

1. Der wahre und nie durch Zwang aufgelöste Bundessouverän, war seit 1867, bzw. 1871 bis 1919 der Bundesrath, der ab dem 29. Mai 2008 als Volks-Bundesrath wieder reaktiviert wurde.
https://www.bundesrath.de
siehe hierzu auch die Deutsche Reichsverfassung:
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel5
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel6
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel7

2. Das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz „RuStaG 1913“ das mit Inkrafttreten das „BuStaG 1870“ abgelöst hat, war nie außer Kraft und wurde bisher (unbewußt) von den Deutschen „freiwillig“ abgelehnt:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rustag-1913/

3. Nur Reichs- und Staatsangehörige können bei den Verfassungsorganen, in Ämtern und bei Wahlen mitwirken. Gemäß Gesetz sind alle Adeligen (auch Prinz Georg) nur „Deutsch“ aber noch nicht Reichs- und Staatsangehörige. Es nutzt auch nichts, wenn sie sich selbst die Bundesstaatsangehörigkeit ausstellen. Leicht erklärt durch das Personenstandgesetz aus dem Jahr 1875-1896:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/personenstandsgesetz-1875-stand-18-08-1886/

Die Täuscher, Bewegungen und Reichsbürger unter den Patrioten sind auch nur „Deutsch“ da die einzig legitimen Urkunden und Rechte in Artikel 4 der Deutschen Reichsverfassung gesetzlich   vorgegeben sind.
https://www.verfassung-deutschland.de/1918#Artikel4

4. Stufe 1; „Reset“ „Re-Evolution von unten“ Gesetz Zurücksetzung in den Souveränitätsstatus:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1005232-nr7-uebergangsgesetz-zur-wiederherstellung-der-handlungsfaehigkeit-des-deutschen-reiches/

5. Stufe 2; Gesetz zur Neueinrichtung des Deutschen Reiches:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106011-nr07-gesetz-neuaufbau-des-deutschen-reiches/

6. Stufe 3; Friedensvertragliche Regelung, Ende des Kriegszustandes:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1106013-nr09-verordnung-kriegszustand-ende/

7. Stufe 4; Gemeindeverfassung, Reichsgemeindeverfassung:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1306062-nr21-gemeindeverfassung/

8. Stufe 5; Gesetz Verbot von Kriegsaktivitäten auf Deutschem Boden:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1404111-nr13-verbot-von-kriegsaktivitaeten-nie-wieder-krieg-von-deutschem-boden-alliierten/

9. Stufe 6; Gesetz Wiederherstellung der Bundesstaaten:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/bundesstaaten-wiederherstellen/
9. Stufe 7; Deutschösterreich ist ein Bundesstaat des Deutschen Reichs:
https://www.deutscher-reichsanzeiger.de/rgbl/rgbl-1908081-nr03-gesetz-betreffend-die-wiederherstellung-der-republik-deutschoesterreich/

Verantwortlich für diesen Bericht und veröffentlicht am 16. April 2020,
zeichnet sich das Reichs- und Bundespräsidium und das Reichsamt des Innern.




Legitimation des Deutschen Volkes und seines Heimatstaates

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane

Legitimation der institutionalisierten Reichsorgane, deren Gesetze und Dokumente.

Die Deutschen werden wie die angewandten Gesetze es vorschreiben, als „Staatenlos“ geführt, da sie sich für das Vereinigte Wirtschaftgebiet entschieden haben. Dies betrifft auch alle Bewegungen, Gemeindegründern und Gruppierungen die als Reichsbürger eingestuft werden, zu. Der Gelbe Schein und die Ausweise der Reichsbürger sowie der BRD sind Urkundenfälschungen und helfen dem Mangel, „im Besitz einer Staatsangehörigkeit zu sein“, NICHT ab.

Gemäß der Deutschen Reichsverfassung http://verfassung-deutschland.de sind die beiden gesetzgebenden Organe „Bundesrath“ und „Volks-Reichstag“ nicht nur für die Überwachung und Einhaltung der staatlichen Ordnung verantwortlich, sondern auch für Gesetze und auch die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches.

Beide Verfassungsorgane haben die Körperschaft Deutsche Reichsdruckerei sowie alle von ihr angefertigten und ausgegebenen Dokumente, in öffentlich einberufenen Tagungen, genehmigt und legitimiert.

Seit dem Jahr 1919, gab es auf deutschem Boden zu keiner Zeit gleichzeitig beide Verfassungsorgane (Bundesrath und Reichstag) und dies bis in das Jahr 2009. Erst am 23. Mai 2009 wurde das Parlament als Volks-Reichstag durch den Bundesrath (vor dem Reichstag in Berlin) proklamiert und nachfolgende per Gesetzblatt reaktiviert.

Hier die Kurzerklärung, wer uns NICHT legitimiert hat: Als souverän denkende und handelnde Deutsche, legen wir keinen Wert auf Genehmigungen und Legitimationen durch BRD-Personal, Reichsbürger, nichtdeutsche Organisationen wie die UN, EU oder die Alliierten, geschweige denn die „Bonner BRDDDRdvD“ oder deren nichtstaatliche Unternehmungen.

Wir legitimieren uns durch die offenkundige Anwendung und Durchführung unserer Deutschen Reichserfassung, seit dem 29. Mai 2008!

Es darf jedem Deutschen klar sein, daß die Souveränität des Deutschen Reiches NUR durch souveräne Entscheidungen, Handlungen und die Anwendung der souveränen Gesetze durch das Deutsche Volk erfolgen kann. Der „Bundesrath“ und der „Volks-Reichstag“ haben sich das ab 2008 auf die Nationalflagge geschrieben und juristisch korrekt eine hervorragende Situation für das Deutsche Volks geschaffen, die es nun gilt umzusetzen. Sehen Sie hierzu unsere bisher zusätzlich in Kraft gesetzten Gesetze hier im Amtsblatt: http://www.deutscher-reichsanzeiger.de und auch die veröffentlichten Reichsgesetze, die zwingend anzuwenden sind, damit wir uns von allen Fremdverwaltungen und feindlich gesinnten Bewegungen, Parteien und Reichsbürger verabschieden können.


Welche Verfassung geht dem BRDrecht vor?

Die Veröffentlichungen eines Bundesgesetzblattes der BRD im Internet sowie das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – und der Bundesanzeiger Verlag sind nichts anderes als Täuschung im Rechtsverkehr, denn Reichsgesetze sind gemäß der konkurrierenden Gesetzgebung vorrangig und immer als den übergeordneten Rechtskreis zu verstehen.

http://verfassung-deutschland.de#Artikel2

(Reichsgesetze gehen den Landesgesetzen vor, die BRD und Ihre Unternehmungen können gemäß dem Teilgebietsanspruch und der fehlenden Souveränität höchstens auf der Ebene der Landgesetze handeln.)

http://de.wikipedia.org/wiki/Konkurrierende_Gesetzgebung

Das GG des BRD beruft sich durch das Bundesverfassungsgericht auf die Weimarer Verfassung von 1919, auch wenn sie das abstreitet.

Zitat aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 140: “Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Querverweise dazu: Urteil:1. Das Deutsche Reich existiert fort siehe Urteil des BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363] 3.Gesetze ohne Geltungsbereich besitzen keine Gültigkeit und Rechtskraft. (vgl. BverwGE 17, 192=DVBI 1964, 147) (BverGE 3, 288(319f.):6, 309 (338,363)) 

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.

Das GG besagt aber auch:
Artikel 31
des GG: “Bundesrecht bricht Landesrecht
Frage: Wer ist der Bund, der das Bundesrecht hat?

Diese Weimarer Verfassung besagt:
Artikel 13 der Weimarer Verfassung: “Reichsrecht bricht Landesrecht”
Frage: Welches Reichrecht bricht hier was?

Die Weimarer Verfassung war nie vom freien Deutschen Volk beschlossen und gegeben, sondern diente nur den Plänen der Weltzionisten.



Die einzig wahre und nie außer Kraft gesetzte Verfassung Deutschlands besagt:

Artikel 2 der Verfassung Deutschland:  „……..daß die Reichsgesetze den Landesgesetzen vorgehen…….“.

Wenn also das Reich ein Gesetz wie z.B § 203 StGB in Kraft gesetzt hat, dann kann die BRD, da sie im Geltungsbereich des Deutschen Reiches handelt nicht einen gleichnamigen § 203 StGB mit anderem Text anwenden. Hier steht eindeutig Reichsrecht vor BRD-Recht.

Wäre die Weimarer Verfassung z.B. die richtige Verfassung, dann hätten wir die gleiche Situation, da die WRV in Artikel 178 Absatz 2 folgendes in Kraft hält. Zitatanfang: “Die übrigen Gesetze und Verordnungen des Reichs bleiben in Kraft,…Zitatende.  So wird mit Artikel 13 der WRV den damaligen Kaiserreichsgesetzen das Vorrecht erteilt.

Artikel 4 Absatz 1 der Verfassung Deutschlands, Zitatanfang: “Der Beaufsichtigung Seitens des Reichs und der Gesetzgebung desselben unterliegen die nachstehenden Angelegenheiten:” aber lesen Sie selbst …….  Zitatende


Übertragen wir diese Erkenntnis nun auf Staatsangehörigkeitsausweis, (bei der BRD der Gelbe Schein), dann darf doch verstanden werden, daß Urkunden und Ausweise des Deutschen Reiches, den Ausweisen und Urkunden eines Bundes und seiner Ländern, vorgehen.

Es darf verstanden werden, daß die „BRD-Behörden“ keine Urkunden und Ausweise im Rechtskreis von „Deutschland als Ganzes“ (Grenzen 31.07.1914) ausstellen können und auch dafür NICHT legitimiert sind. Dies ist auch sehr leicht festzustellen durch die Verwendung des sogenannten Bundesadlers der absolut identisch mit den Adler der Weimarer Zionisten-Republik ist.

Dies wird noch bekräftigt, durch Artikel 4, Absatz 1. und  12. der Verfassung Deutschlands; Absatz 1 Zitatanfang:

die Bestimmungen über Freizügigkeit, Heimaths- und Niederlassungs-Verhältnisse, Staatsbürgerrecht, Paßwesen und Fremdenpolizei und über den Gewerbebetrieb, einschließlich des Versicherungswesens, soweit die Gegenstände nicht schon durch den Artikel 3 dieser Verfassung erledigt sind,….

Zitatende

Absatz 12: Zitatanfang:

sowie über die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden;

Zitatende

Es darf verstanden werden, daß nur die Ausweise und Dokumente nach Reichs- und Bundesstaatsrecht ausgestellt werden können, die unter http://reichsdruckerei.de und http://deutsche-reichsdruckerei.de zu finden sind.

Sie müssen sich nicht wundern wenn die aktuellen Sicherheitskräfte (POLIZEI) keine Ordnung schaffen können, da sie ständig von Staatenlosen, Reichsbürgern, Patrioten, Parteien, Bewegungen, Religionsgruppen, Gemeindegründer, Freistaatgründern, Demos und Geschichtsfälschern mißbraucht und getäuscht wird. Wenn eine staatenlose Person die POLIZEI in Frage stellt, braucht sie sich nicht wundern, wenn sie auch wie eine rechtlose Person behandelt wird, denn Staatenlosigkeit bedeutet gemäß angewandten Gesetzen auch Rechtlosigkeit.

Auch hier darf verstanden werden, daß nicht die BRD gegen die Verfassung und Gesetze des Deutschen Reichs verstößt, sondern die oben genannten Gruppierungen, allen voran die Reichsbürgerszene. Die die BRD als Verräter und Betrüger tituliert, aber selbst gegen die Verfassung und die Gesetze Deutschlands und des Deutschen Reiches verstößt.

Wie soll es jemals zu einer Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands kommen, wenn 99% der Reichsbewegungen, Reichsbürger und Patrioten es ablehnen, die eingerichteten institutionalisierten Organe anzuerkennen. Persönliche Befindlichkeiten haben bei so einer wichtigen und weltpolitischen Aufgabe nichts verloren, es gelten folgende deutsche Werte: Unbestechlichkeit, Ehrlichkeit, Mut zur Verantwortung und korrekten Handlung, Treue zur Verfassung und den wahren Reichsgesetzen, Treue zum Deutschen Volk und der deutschen Heimat.


Völkerrechtssubjekt ist das „Deutsche Reich“
Völkerrechtsobjekt ist der „Nationalstaat Deutschland“

Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist.(diese Aussage ist Falsch da die echte Grenzgebung 1914 ist) Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”.


Einfach in zwei Absätzen erklärt:

Nur Reichs- und Staatsangehörige, die im Besitz eines unserer Dokumente sind und im Personenstandsregister des Deutschen Reiches geführt werden, sind gemäß tatsächlichem Gesetz rechtsfähig und geschäftsfähig. Demgemäß berechtigt zu wählen, gewählt zu werden, ein Amt anzunehmen und auch ernannt zu werden.

WIR (Reichsleitung, Bundesrath und Volks-Reichstag), unsere Dokumente, Gesetze, Beschlüsse und Handlungen wurden nur durch rechts- und geschäftsfähige Deutsche legitimiert.

Herausgegeben durch das Reichsamt des Innern zum 18. November 2018

Legitimation, Verfassung, Reichsgesetze, Völkerrechtsobjekt Deutschland im Deutschen Reich




Der Weg des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarische Monarchie

Der Weg zur des deutschen Kaiserreichs in eine parlamentarischen Monarchie

Nach der Kaiserproklamation zu Versailles am 18. Januar 1871 und der ersten Reichstagswahl am 3. März 1871 ersetzte schließlich die Verfassung für das Deutsche Reich vom 16. April 1871 die bisherige Verfassung des Norddeutschen Bundes (1867). An den entsprechenden Stellen der Verfassung wurde der Name „Deutsches Reich“ und für das Präsidium des Bundes (Bundespräsidium) der Name „Deutscher Kaiser“ eingefügt, sowie die Sonderrechte der süddeutschen Staaten eingearbeitet. Nachdem der Reichstag die so modifizierte Verfassung am 14. April 1871 mit überwältigender Mehrheit verabschiedete, trat der redigierte und vom Kaiser unterzeichnete Verfassungstext am 04. Mai 1871 in Kraft.

Bereits die Präambel der Deutschen Reichsverfassung, in der sich alle damaligen deutschen Fürsten zum Zusammenschluß ihrer Bundesstaaten in einen deutschen Nationalstaat bekannten, offenbarte den Charakter der Reichsgründung als „Revolution von oben“. Die einzelnen Völker wurden hingegen nur beiläufig einbezogen. Deren Vertretung, der Reichstag, wurde in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt und hatte lediglich Befugnisse bei Gesetzgebungsverfahren sowie im Budgetrecht mitzubestimmen.

Die Vertreter der Bundesglieder bzw. Regierungen der Bundesstaaten kamen im Bundesrath zusammen, der über weitreichendere Kompetenzen als der Reichstag verfügte und dessen Sitzungen im Gegensatz zu denen des Reichstags nicht öffentlich waren. Ergänzend zur Bewilligung aller beschlossenen Gesetze und der Genehmigung des Haushalts mußte der Bundesrath bestimmten Amtshandlungen des Kaisers zustimmen, unter anderem bei der Auflösung des Reichstags und im Falle von Kriegserklärungen. Darüber hinaus standen ihm zahlreiche Verwaltungsfunktionen und die Vermittlung bei verfassungsrechtlichen Unstimmigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten und innerhalb der einzelnen Gliedstaaten zu. Die Stimmen der Länder im Bundesrath verteilten sich nicht nach Anzahl der Einwohner, sondern nach der Flächengröße der Länder. Dadurch hatte das Königreich Preußen zwar keine absolute Mehrheit, aber in entscheidenden Fragen wie Verfassungsänderungen und Militärangelegenheiten eine Sperrminorität. Trotz seiner Position als Bundessouverän wurde der Bundesrath oftmals, von Kaiser und Reichskanzler, in den Hintergrund gedrängt.

Das Deutsche Reich (deutsches Kaiserreich) war bis zum 28. Oktober 1918 eine konstitutionelle Monarchie. Die politische und militärische Führung lag beim Kaiser, der zugleich preußischer König und oberster Kirchenherr der Protestanten war. Er hatte das Recht zur Einberufung, Eröffnung, Vertagung und Schließung des Reichstags und ernannte den Reichskanzler, der im Regelfall auch preußischer Ministerpräsident war und als Verantwortlicher der Staatsgeschäfte den Vorsitz im Bundesrath führte. Das Bundespräsidium verfügte auch über die Ernennung und Entlassung von Reichsbeamten, die als Leiter der Reichsämter direkt dem Kanzler unterstellt waren. Reichskanzler und Reichsbeamten waren dem Kaiser verpflichtet und nicht dem Parlament. Die gewählte Volksvertretung konnte die Regierung lediglich kritisieren und kontrollieren, ihr aber nicht das Vertrauen entziehen und deren Rücktritt erzwingen. Dem gegenüber standen Kaiser und Kanzler für die Durchsetzung der Gesetze im Reichstag erhebliche Druckmittel zur Verfügung, insbesondere das dem Kaiser verbriefte Recht der vorzeitigen Parlamentsauflösung mit anschließenden Neuwahlen.

Trotz geringer Rechte des Reichstags hatte die Reichsverfassung fortschrittliche Züge, vor allem hinsichtlich des demokratischen und allgemeinen Wahlrechts. Allerdings beschränkte sich die von Otto von Bismarck maßgeblich geprägte und auf ihn zugeschnittene Verfassung weitgehend auf staatsorganisationsrechtlichen Bestimmungen: Ein Grundrechtteil, wie er in der Paulskirchenverfassung (1849) festgelegt wurde, fehlte, wurde allerdings durch das Bürgerliche Gesetzbuch weitaus umfangreicher ergänzt. Die Bismarcksche Verfassung trug dennoch als Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlicher Gesellschaft zur Integration der einzelnen Bundesstaaten und dem Zusammenwachsen des Deutschen Reiches bei.

Als Träger der Verwaltung führten die Einzelstaaten die Reichsgesetzgebung behördlich aus. Sie verfügten dabei über weitreichende Kompetenzen beim Justiz- und Schulwesen sowie über eigene Steuereinnahmen. Die Gliedstaaten behielten gleichzeitig die Zuständigkeit für ihre eigene politische Ordnung. Ihre Verfassungen waren meist konstitutionell geprägt und galten im Sinne der konkurrierenden Gesetzgebung nur noch zweitrangig. Das Wahlrecht in den einzelnen Ländern war gemeinhin beschränkt und ungleich, wenn auch im Süden deutlich demokratisierter als das preußische Dreiklassenwahlrecht im Norden. Trotz der föderalistischen Struktur besaß das Deutsche Reich zentrale Kompetenzen in Außenpolitik und Militärangelegenheiten, Sozialpolitik, Zoll- und Außenhandelspolitik, Konsulatwesen sowie bei Wirtschaftsfragen und im Rechtswesen. In Artikel 4 der Reichsverfassung sind die Kompetenzen des Nationalstaates festgelegt, die den Bundesstaaten vorgehen.

Die Deutsche Reichsverfassung war nicht unveränderbar: Nach Artikel 78 konnte sie durch ein einfaches Reichsgesetz erweitert werden, ohne den Text der Verfassungsurkunde formal ändern zu müssen. Ein solches „verfassungsdurchbrechendes Gesetz“, wie z.B. die das Ermächtigungsgesetz für den Bundesrath im Jahr 1914, bedurfte einer Mehrheitlichen Zustimmung des Bundesraths und des Parlaments. Während 1871 die Verfassungsgewichte deutlich auf Seiten der Monarchie lagen, gewann der Reichstag allerdings im Lauf der Zeit zunehmend an Bedeutung: Immer breitere Bevölkerungsschichten sahen sich durch das Parlament vertreten und die öffentliche Meinung beschäftigte sich zunehmend mit seinen Debatten, so daß der Gegensatz zwischen dem Reichstag als demokratischer Institution und dem monarchischen Regierungsgewalten im Lauf der Zeit immer deutlicher zu Tage trat.

Wie schon zuvor Otto von Bismarck hatte auch Kaiser Wilhelm II. ab 1890 alle Bestrebungen nach Einführung einer parlamentarischen Demokratie vehement abgelehnt, die seine kaiserlichen Rechte geschmälert und die des Reichstags erweitert hätte. Die Staatsstreichdrohungen mit der Änderung oder gar Abschaffung der Verfassung unter Einsatz der vom Kaiser kommandierten Armee wurden nie umgesetzt. In ihrer Grundstruktur blieb die Verfassung daher bis in den Ersten Weltkrieg hinein unverändert. Erst kurz vor seiner Abdankung räumte der Kaiser nach starkem innenpolitischen Druck mit dem Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung vom 28. Oktober 1918 dem Reichstag weitreichendere Kompetenzen ein und entsprach damit den Forderungen nach mehr parlamentarischer Kontrolle und Mitbestimmungsrechte. So erhielt Artikel 11 der Verfassung weitreichende und entscheidende Recht für das Parlament des Deutschen Volkes.

a) Eine Kriegserklärung im Namen des Reiches konnte nur noch mit Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags erfolgen.

b) Friedensverträge sowie diejenigen Verträge mit fremden Staaten, welche sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen der Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags.

Mit Artikel 15 Absatz 3 der Reichsverfassung, bedarf nun der Reichskanzler zu seiner Amtsführung das Vertrauen des Reichstages. Im Absatz fünf, ist auch die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers und seiner Stellvertreter für den Bundesrath und Reichstag bestimmt.

90 Jahre später, zu einer Zeit in der das Deutsche Volk immer noch unter Besatzungsrecht verwaltet wurde, von Vasallen einer NGO seinen staatsrechtlichen Grundrechten beraubt, ausgebeutet von Kapitalisten, Monopolisten, Börsianern,  deutschfeindlichen Politikern, Parteien, Vereine und Protagonisten unterschiedlichster Weltanschauungen wurde am 29. Mai 2008 der Bundesraths wiederbelebt und durch deutsche Patrioten  als Volks-Bundesrath handlungsfähig eingerichtet. Ein Jahr später schon konnte der Volks-Bundesrath am 23. Mai 2009 vor dem Reichstag das neue Parlaments als Volks-Reichstag proklamieren und per Gesetz handlungsfähig wiederherstellen.

9 Jahre später im Jahr 2017 konnte sich der Volks-Bundesrath und Volks-Reichstag unter anderem auf mehrere 100 Gesetze, zur Wiederherstellung des Deutschen Reiches berufen. Mit seiner 99ten Tagung zum 28. Oktober 2017 trat der Bundesrath, erstmals nach 100 Jahren, wieder als souveräner Bundesrath an.

Zeitgleich mit der Bekanntmachung ( Frühjahr 2018) durch den amerikanischen Präsidenten Donald Trump, daß für Deutschland die Nachkriegsordnung beendet ist, konnte der Bundesrath in seiner 103ten Tagung und der Volks-Reichstag in seiner 78ten Tagung, mit dem Dritten Bereinigungsgesetz, die Vorbereitungen für die Erfreiung Deutschlands als abgeschlossen erklären.

Im Jahr 2019 wurde Deutschösterreich als Bundesstaat in den ewigen Bund aufgenommen.

Im Frühjahr 2020 steht das Deutsche Volk und die ganze Welt vor einem Ereignis, das in der Menschheitsgeschichte mit dem Begriff „Corona“ seines Gleichen nicht zu finden ist.

 

Verantwortlich für die Korrektheit der Ausführungen zeichnet sich Erhard Lorenz im Amt als Staatssekretär des Innern. Geschehen am 25. März 2020, im Sinne der Wiederherstellung des Deutschen Reiches, das nur mit Besonnenheit, der absoluten Wahrheit und durch mutige, unbestechliche und ehrliche Reichs- und Staatsangehörige möglich sein wird. Das Deutsche Volk erwacht!