RGBl-2310132-Nr04-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung des
Reichsgewerbeamtes

einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 04

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Bereich der Gewerbemeldungen obliegt, wir diese seit dem 26.09.2009 als „Reichsgewerbeamt“ geführte untere Behörde aus dem Reichsamt des Innern ausgegliedert.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeamt

Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 13. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310132-Nr04-Erlass-Reichsgewerbeamt”_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2310131-Nr03-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde

Allerhöchster Erlaß, betreffend die Einrichtung
des Reichsgewerbeaufsichtsamtes im Deutschen Reich  

einberufen am 13.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 28.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 03

Für die Zwecke der Schaffung eines Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde, der mit Inkraftsetzung dieses Erlasses alle Belange im Wirtschafts- und Gewerbewesen, Arbeitsschutz, Umweltschutz, Verbraucher- und Gefahrenschutz untersteht, wird dieses Amt eingerichtet. Im Wesentlichen stehen dem Reichsgewerbeaufsichtsamt sämtliche Befugnisse zu, die auch den örtlichen Polizeibehörden zustehen.

Die Leitung dieser Behörde führt die Bezeichnung: Staatssekretär im Reichsgewerbeaufsichtsamt

Die einzelnen Aufgaben des Reichsgewerbeaufsichtsamtes bestimmt der leitende Staatssekretär in Abstimmung mit dem Staatssekretär des Innern und dem Staatssekretär des Reichswirtschaftsamtes. Er bestimmt auch im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden des Deutschen Reiches und seiner Bundesstaaten die Aufgaben, die aus deren Amtsbereich auf diese Behörde übergehen, oder von ihr übertragen werden, und zwar auch dann, wenn hierdurch der Amtsbereich der betroffenen Ämter in den Grundzügen berührt wird.

Berlin, den 13. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310131-Nr03-Erlass-Einrichtung-des-Reichsgewerbeaufsichtsamt”_D

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RGBl-2310032-Nr2-Verordnung Einberufung 87te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 87ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310032-Nr2-Verordnung-VRT87-Einberufung”_D

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RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 120ten Tagung

einberufen am 03.10.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 10.10.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 28. Oktober des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 03. Oktober 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2310031-Bekanntmachung-BR120-Einberufung”_D

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Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

 

Der Bundesrath setzt sich aktuell aus
  21 aktive Bevollmächtigte, von 72 möglichen Bevollmächtigten zusammen;
201 mittelfristig mitwirkend als Bevollmächtigte;
264 bisher gesamtmitwirkende Bevollmächtigte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt

B 03) Zustimmung zum Protokoll der 20ten Versammlung des Vereins Justitia Deutschland “VJD” mit Neuwahl vom 22.07.2023;
B 04 a,b,c) Verabschiedung der PersonenL.K.; I.R.;und J.S.; (Rückkehrmöglichkeit bleibt bewahrt);
B 04 d) Zustimmung zum Mißtrauensvotum gegen David Michael Drawer (Verlust aller bürgerlichen Rechte).
B 05) Zustimmung zur Abstimmung des Reichstagspräsidiums;
B 06) Zustimmung zur Abstimmung der derzeit aktiven Delegierten (siehe unten);
B 07) Zustimmung zu Zertifikate und Urkunden für Meister, Ingenieure, usw.;
B 08) Zustimmung zum Staatssekretär im Reichsschatzamt und Ernennung von Herrn R.D.;
B 09) Zustimmung zur Unterstaatssekretärin im Reichsschatzamt und Ernennung von Frau I.H.;
B 10)  Zustimmung zum Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Ernennung von Herrn H.A.N.;
B 12) Ernennung als Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt von Herrn Darius Lucyga;


Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 aktive Delegierte, von 580 möglichen Delegierten zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.




Beschlüsse der 86ten Tagung des Volks-Reichstages vom 22. Juli 2023

Rechtskräftige Beschlüsse durch Veröffentlichung am 27ten Tag des 7ten Monats im Jahre 2023.

Der Volks-Reichstag setzt sich aktuell aus
  37 als aktive geführte Delegierte, von 580 möglichen Delegierten (inklusive Deutschösterreich) zusammen;
223 dauerhaft geführte Delegierte;
273 mittelfristig mitwirkend als Delegierte;
533 gesamt mitwirkende Delegierte.


Folgende Beschlüsse wurden abgestimmt
zu 2) Bestätigung des gesamten Präsidiums vom Volks-Reichstag, gemäß Artikel 27 der Vollverfassung, Herr S.R, Herr T.D. Frau S.K. und Herr J.K..;
zu 3) Zustimmung der als aktiv geführten Delegierten;
zu 4) Neue Delegierte sind verpflichtet das Grundlagenstudium (B1u2) der Uni SPIK zu absolvieren;
zu 5) Zustimmung zur Bewerbung für den Staatssekretär im Reichsschatzamt, Herr R.D.;
zu 6) Zustimmung zur Bewerbung für die Unterstaatsekretärin im Reichsschatzamt, Frau I.H.;
zu 7) Zustimmung zur Bewerbung für den Staatssekretär im Auswärtigen Amt und Präsidialsenat, Herr H.N.;


Bestätigt und veröffentlicht durch das Reichs- und Bundespräsidium, Stand 27.07.2023.




RGBl-2306262-Nr1-Verordnung Einberufung 86te Tagung Volks-Reichstag

Verordnung, betreffend die Einberufung des
Volks-Reichstages zur 86ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrath und des Volks-Reichstages gemäß Hausordnungen, was folgt:

Nr. 1

Gemäß Artikel 12 der Reichsverfassung wird der Volks-Reichstag bis zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke wird der Bundesrath beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306262-Nr1-Verordnung-VRT86-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306262-Nr1-Verordnung-VRT86-Einberufung”_D

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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Verordnungen des Volks-Reichstages, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes

Bekanntmachung, betreffend die Einberufung des
Bundesrathes zur 119ten Tagung

einberufen am 26.06.2023, im Namen des Deutschen Reiches

In Kraft getreten am 01.07.2023 nach erfolgter Zustimmung
des Bundesrathes gemäß Hausordnung und Reichsverfassung, was folgt:

 

Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 22. Juli des Jahres 2023 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.

Berlin, den 26. Juni 2023

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung” Amtsschrift

Reichsgesetzblatt “RGBl-2306261-Bekanntmachung-BR119-Einberufung”_D

Amtsschrift ist Frakturschrift: die Sie hier finden: FRAKTUR.TTF – diese bitte in den Ordner Windows/Fonts kopieren – Schrift wird installiert

Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes, wurde bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/




Deutsches Reichsgesetzblatt 2023

Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches 2023

Textdaten
<<< 2022 2024>>>
Autor: Amtliches Werk
Titel: Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
Herausgeber: Reichsamt des Innern
Erscheinungsdatum: 2023
Erscheinungsort: Berlin
Quelle:
Kurzbeschreibung: amtliches Gesetz- und Verkündungsblatt des Deutschen Reiches
Bearbeitungsstand
fertig

Inhaltsverzeichnis

Chronologische Übersicht der in Reichsgesetzblatt des Deutschen Reiches
vom Jahre 2023 enthaltenen Gesetze, Verordnungen etc.
Datum
des
Gesetzes
Inkraft
zu
Berlin
I n h a l t der Gesetze
Nr.
des
RGBlatt
Nr.
vom
Gesetz
Seiten
Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023
26.06.2023 01.07.2023 RGBl-2306261 Bekanntmachung Einberufung 119te Tagung des Bundesrathes 2306261 2306261 1
26.06.2023 01.07.2023 RGBl-2306262-Nr1-Verordnung Einberufung 86te Tagung Volks-Reichstag 2306262 Nr1 1
22.07.2023 27.07.2023 Beschlüsse der 86ten Tagung des Volks-Reichstages vom 22. Juli 2023 1
22.07.2023 27.07.2023 Beschlüsse der 119ten Tagung des Bundesrathes vom 22. Juli 2023 1
03.10.2023 10.10.2023 RGBl-2310031 Bekanntmachung Einberufung 120te Tagung des Bundesrathes 2310031 2310031 1
03.10.2023 10.10.2023 RGBl-2310032-Nr2-Verordnung Einberufung 87te Tagung Volks-Reichstag 2310032 Nr2 1
13.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310131-Nr03-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeaufsichtsamtes als oberste Reichsbehörde 2310131 Nr03 1
13.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310132-Nr04-Erlaß betreffend die Einrichtung des Reichsgewerbeamtes als oberste Reichsbehörde 2310132 Nr04 1
20.10.2023 28.10.2023 RGBl-2310201-Nr05-Erlaß betreffend die Einrichtung der Deutschen Gesundheitskasse als oberste Behörde 2310201 Nr05 1
28.10.2023 28.10.2023 Beschlüsse der 120ten Tagung des Bundesrathes vom 28. Oktober 2023



Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes zum 18. Januar 2023

Unter dem Aktenzeichen TYR-2512-PEL-014 erstmals der Öffentlichkeit mitgeteilt. Vorgetragen am ersten Treffen der Reichs- und Staatsangehörigen im Allgäu (o5.01.2023) und veröffentlicht am 18. Januar 2023, Nationalgedenktag zur Gründung des Deutschen Reiches als erster und nie untergegangener Deutscher Nationalstaat.

(4te) Unabhängigkeitserklärung des Deutschen Volkes und des Deutschen Reiches am 18. Januar 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Herzen Europas, wo sich die deutschen Völker im Jahre 1871 zum ewigen Bund mit dem Namen Deutsches Reich geeinigt haben. In den Ländern, Auen und Wäldern Europas, in der die Kultur, Sprache und Tradition deutscher Völker aus Urzeiten gepflegt und behutsam, mit sehr viel Fleiß und Geduld, von Generation zu Generation weitergetragen wurde. In diesem Teil Europas erschufen die Deutschen aus der Erfahrung uralter Traditionen eine nationale, politische und außerordentliche Gemeinschaft, in der Gastfreundschaft und Hilfsbereitschaft auch denen zuteilwird, die nicht aus den deutschen Völkern entstammen. Maßlose, gewissenlose und äußerst korrupte Politiker, Bänker, Journalisten unter Mithilfe von hochkriminellen Ausländern haben die Grenzen des Zumutbaren und Machbaren der Deutschen überspannt. Wir, das wahrhaftige Deutsche Volk, erklären hiermit unsere Unabhängigkeit von so gearteten Wesenheiten und Handlungen, wir fordern unser völkerrechtliches und unumstrittenes Recht auf Heimat in dem Staatsgebiet vom 31. Juli 1914.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr bereit, die Vertreibungen, Verbannungen, Geschichtsverfälschungen und den Holocaust zu Dresden zu verschweigen. Es ist auch nicht mehr bereit, seine Heimat den kulturfremden Völkern widerstandslos zu überlassen; es bekennt sich zu den Grundsätzen und der Einhaltung von Völker- und Menschenrechten sowie den Naturrechten; es bekennt sich zur Wahrheit und zur Anerkennung aller freiheitlich und friedfertigen Völker, aller staatlich oder historisch gewachsenen Kulturen in deren jeweiligen Regionen, Provinzen, Länder und Kontinenten.

Das Deutsche Volk ist nicht mehr gewillt, die unwürdigen Handlungen monetärer, wirtschaftlicher, zionistischer und freimaurerischer Gesellschaften, Religionen und Handelsorganisationen durch Schweigen und Wegschauen, ohne staatliche Ordnung sowie staatliche Überwachung wirken zu lassen. Wir werden diesem unkontrollierten und unmäßigen Treiben nicht mehr tatenlos zusehen und bieten allen souveränen Staaten sowie souveränen und friedlich lebende Völkern mit dem gleichen Ansinnen die Hand und den Geist des Friedens, der Akzeptanz sowie die Garantie der Anerkennung gesetzlicher und kultureller Grenzen.

Die zionistische Katastrophe, die in unserer Zeit nicht nur über das Deutsche Volk hereinbrach und in der Welt Millionen von Menschen vernichtete, bewies unwiderleglich, daß das Problem der Heimatlosigkeit durch die Wiederherstellung des Deutschen Reiches in Europa gelöst werden muß.

Die Überlebenden des mittlerweile dritten 30-jährigen Krieges auf dem heiligen Boden der Deutschen, im Herzen Europas, scheuten weder Mühsal, Folter, Vertreibung, Rufmord, Gefangenschaft noch Gefahren, um die Hoffnung aufrechtzuerhalten, zu einem geeigneten Zeitpunkt das Recht auf Heimat, Würde, Ehre und Freiheit einzufordern.

Dieser Zeitpunkt ist nun gekommen.

Demzufolge verkünden WIR, das Deutsche Parlament, das Reichsamt des Innern, der Bundesrath, das Bundes- und Reichspräsidium, als tatsächlich legitime staatliche Vertreter des Deutschen Volkes und oberste Gesetzgeber von Deutschland im Deutschen Reich, heute, am 05ten Tag im Monat Januar des Jahres 2023, kraft unseres natürlichen, historischen und vererbten Selbstbestimmungsrechtes: Wer gegen die Deutsche Vollverfassung und die damit verbundenen tatsächlich geltenden Gesetze, Verordnungen, Regeln und Beschlüsse verstößt, hat in unserem Heimatstaat sein Selbstbestimmungsrecht und Mitbestimmungsrecht verwirkt. Dies gilt insbesondere für alle betrügerischen, verlogenen und kriegerischen Organisationen, Parteien, Politiker, Presse, Banken, jedoch auch Einzelpersonen ohne Beachtung von Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit, Alter, Herkunft oder bisheriger Verdienste, demgemäß alle, die gegen das Heimatrecht der Deutschen und dessen Nachbarn verstoßen und das friedliche Miteinander der souveränen Völker missachten und beschmutzen.

Entsprechend aller bisher geleisteten Übergangsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches / Deutschland, das im Sinne des zwingend erforderlichen Weltfriedens mit der tatsächlichen Wiedervereinigung Deutschlands einhergeht, werden wir nun das vollenden, was dem Deutschen Volk seit 100 Jahren mit unglaublicher Härte, mit unvorstellbarer Geschichtsverfälschung und grenzenlosen Betrügereien nicht erlaubt wurde “Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“.

Um abschließend die nötigen friedensvertraglichen Regelungen souverän und verbindlich erfüllen zu können, gilt es, die staatlichen Grenzen vom 31. Juli 1914 einzurichten und alle fremden Truppen, Fremdverwaltungen und sonstige unnötige Organisationen aus dem Hoheitsgebiet zu entfernen.

Mit der für alle Welt offenkundigen Verabschiedung aller nichtdeutschen Militärregierungen und Fremdverwaltungen aus dem Hoheitsgebiet übertragen wir die Verantwortung auf Alle, die durch das Versailler Diktat direkt in Not geraten sind und nicht dem Reichsrecht unterstehen, in deren Verantwortung und Haftung, mit dem Wunsch, gleich dem Deutschen Volke gerecht, ehrlich, unbestechlich und besonnen zu handeln.

Das Deutsche Volk bekennt sich zu seinem Nationalstaat Deutschland mit dem Namen Deutsches Reich, zum ewigen Bund dieser Bundesstaaten und seinen Schutzgebieten. Das Deutsche Volk steht bereit, die gesamte Verwaltung und Organisation eines souveränen, freiheitlichen, friedlichen, verantwortungsbewussten sowie demokratischen Staat wieder auf das Höchstmaß zu bringen.

Das Deutsche Reich / Deutschland wird auch in Zukunft alle Menschen aufnehmen, die die Kulturen, die Traditionen und die Gemeinschaft der deutschen Völker annehmen, achten und würdevoll erhalten. Alle sich im Staatsgebiet aufhaltenden, durchreisenden und wohnhaften Menschen werden sich der Entwicklung des Staates und dem Wohle aller seiner Bewohner widmen; sie werden Freiheit, Gerechtigkeit und den Frieden im Sinne aller Völker und Nationen bewahren; auch werden sie, ohne Unterschied von Religion, Rasse und Geschlecht, die soziale und politische Gleichberechtigung leben. Es wird Glaubens- und Gewissensfreiheit, Freiheit der Sprache, Erziehung und Kultur gewährleistet und sie werden die Heiligen Stätten erhalten und pflegen, wie es dem Urwesen der Deutschen entspricht.

Deutschland und das Deutsche Reich wird mit den friedlich und ehrlich gesinnten Organen und Vertretern, die bisher die Verantwortung der Verwaltung für das Deutsche Reich innehatten und allen befreundeten sowie friedlichen Staaten aber auch Organisationen zusammenwirken, um die Herstellung der Handlungsfähigkeit des Staates nicht nur erfolgreich, sondern für alle Welt auch vorbildlich zu vollziehen.

Wir reichen allen unseren Nachbarstaaten und ihren Völkern die Hand zum Frieden und zu guter Nachbarschaft und rufen zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Hilfe mit dem unabhängigen Deutschen Volk auf.

Diese Unabhängigkeitserklärung soll die ganze Welt erfahren, denn das Recht des Deutschen Volkes ist das Recht aller Naturvölker dieser Erde, die durch Fleiß, Mühsal, Treue, Abwehr vieler Gefahren, Aufbau und harter Arbeit natürlich gewachsen ist.

Berlin, den 05. Januar 2023

Erhard Lorenz
Präsidialsenat
Staatssekretär des Innern

Mit der bitte an Alle in jeden Verteiler zu bringen, hier als pdf-Datei:

Unabhaengigkeitserklaerung-Deutschland-050123.pdf