image_pdfimage_print

RGBl-1506061-Nr11-Gesetz-Anwendung-der-Freiwilligen-Gerichtsbarkeit

Gesetz, betreffend die Anwendung der Freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben am 06.06.2015, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 29.06.2015 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 11 § 1. Alle Rechtsakte, Rechtsgeschäfte, Willenserklärungen, Urkunden, Erlaubnisse, Entscheidungen, Genehmigungen zu Behörden, Körperschaften, Vereine, Stiftungen, geschäftliche Unternehmen oder … Weiterlesen