Bekanntmachung, betreffend der Einberufung des
Bundesrathes zur 125ten Plenartagung.
Einberufen am 15.04.2025, im Namen des Deutschen Reiches.
In Kraft getreten am 25.04.2025 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger
nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes gemäß Hausordnung, was folgt:
Gemäß Artikel 14 der Reichsverfassung hat sich der Bundesrath bis spätestens zum 10. Mai des Jahres 2025 berufen, zusammenzutreten. Zu diesem Zwecke ist der Staatssekretär des Innern beauftragt, alle nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Berlin, den 15. April 2025
Reichsgesetzblatt “RGBl-2504151-Bekanntmachung-BR125-Einberufung” Amtsschrift
Reichsgesetzblatt „RGBl-2504151-Bekanntmachung-BR125-Einberufung“_D
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Hinweis zu bisherigen Einberufungen: Alle Bekanntmachungen des Bundesrathes bzw. Volks-Bundesrathes wurden bisher nur unter folgender Adresse veröffentlicht: https://deutscher-reichsanzeiger.de/amtsblatt/