RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher

Gesetz, betreffend Zulassung der Gerichtsvollzieher gegeben am 13.02.2013, im Namen des Deutschen Reiches In Kraft gesetzt am 26.02.2013 durch Veröffentlichung im Deutschen Reichs-Anzeiger nach erfolgter Zustimmung des Volks-Bundesrathes und des Volks-Reichstages, was folgt: Nr. 9 § 1. Die Zulassung zum Gerichtsvollzieher wird bestimmt durch § 155 des Gerichtsverfassungsgesetzes, zum Stand 28.10.1918 und allen Personen versagt bzw. … RGBl-1302133-Nr9-Gesetz-Zulassung-Gerichtsvollzieher weiterlesen